Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5721
BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89 (https://dejure.org/1989,5721)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 4 AZR 276/89 (https://dejure.org/1989,5721)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 276/89 (https://dejure.org/1989,5721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Fordern die Tarifvertragsparteien eine "besonders" verantwortungsvolle Tätigkeit, so verlangen sie damit eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung in bezug auf die Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe ( BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    V c BAT Fallgruppe 1, verlangen ( BAGE 51, 282, 296 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Landesarbeitsgericht legt den Rechtsbegriff der Verantwortung - anders als das Arbeitsgericht - entsprechend der früheren Senatsrechtsprechung aus und beachtet nicht, wie das beklagte Land mit der Revision zu Recht rügt, daß sich die Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 29. Januar 1986 (4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975) insoweit geändert hat.

    Fordern die Tarifvertragsparteien eine "besonders" verantwortungsvolle Tätigkeit, so verlangen sie damit eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung in bezug auf die Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe ( BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 690/87
    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    VI b BAT Fallgruppe 2 auszuübenden Tätigkeit ( BAG Urteil vom 27. April 1988 - 4 AZR 690/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 27. April 1988 (4 AZR 690/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) mit der Auslegung des tariflichen Rechtsbegriffs des "besonders hohen Maßes der Verantwortlichkeit" im Sinne der VergGr.

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Fordern die Tarifvertragsparteien eine "besonders" verantwortungsvolle Tätigkeit, so verlangen sie damit eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung in bezug auf die Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe ( BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes

    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    Mithin kann dahinstehen, ob der Klägerin bekannt war, daß ihr eine andere Tätigkeit hätte übertragen werden sollen (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    V b BAT (vgl. BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 529/80
    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    Dies rechtfertigt es, zur Interpretation des Begriffes der Verantwortlichkeit die Kriterien heranzuziehen, die der Senat zur Interpretation der Begriffe der Verantwortung bzw. der verantwortungsvollen Tätigkeit aufgestellt hat ( BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 529/80 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    Fordern die Tarifvertragsparteien eine "besonders" verantwortungsvolle Tätigkeit, so verlangen sie damit eine gewichtige, beträchtliche Heraushebung in bezug auf die Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe ( BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89
    Abgesehen davon, daß der Personalrat vorliegend seine Zustimmung nachträglich erklärt hat, erwächst einem Angestellten bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen auch bei einer mangels Zustimmung des Personalrats rechtsunwirksamen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ein entsprechender Vergütungsanspruch in analoger Anwendung der §§ 612, 812 BGB (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 - AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14

    Eingruppierung einer Erzieherin - Umgruppierungsantrag - § 29a Abs 4 S 1 TVÜ-L

    Dabei ist grundsätzlich von dem in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. nur für § 22 BAT BAG, Urteil vom 08.11.2006 - 4 AZR 620 /05 - aaO, Rn. 18; ferner BAG, Urteil vom 24.10.1989 - 4 AZR 276/89, zitiert nach Juris Rn. 14 mwN).
  • LAG Hamm, 17.01.2001 - 18 Sa 901/00

    Eingruppierung, biologischtechnische Assistentin im staatlichen Umweltamt,

    a) Mit "schwierigen Aufgaben" fordern die Tarifvertragsparteien eine fachliche Steigerung gegenüber der üblicherweise von einer chemisch-technischen Assistentin im Sinne der Vergütungsgruppe VI b Fallgruppe 2 BAT/BL auszuübenden Tätigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.1988 - 4 AZR 690/87 - ZTR 1988, 296; BAG, Urteil vom 25.10.1989 - 4 AZR 276/89 - ZTR 1990, 72.
  • LAG Brandenburg, 18.02.1993 - 3 Sa 786/92

    Vergütung; BAT; Eingruppierungsfeststellungsantrag; Tarifbindung; Lehrer;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Saarland, 19.09.2001 - 2 Sa 32/01

    Zusammenfassung der übertragenen Tätigkeiten und Bezeichnung des Anteils an der

    Nach der Auslegung in der Entscheidung des BAG vom 25.10.1989 (Az. 4 AZR 276/89) stellen die Tarifvertragsparteien mit dem Rechtsbegriff der Verantwortung bzw. der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit, die inhaltlich das selbe meinen, im Rahmen der zur Beurteilung stehenden Tätigkeitsmerkmale auf die Verpflichtung des Angestellten ab, der jeweiligen Stellung oder Aufgabe entsprechend dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftgemäß ausgeführt werden.
  • ArbG Berlin, 13.03.2014 - 59 Ca 13394/13

    Eingruppierung einer Erzieherin - Antrag nach § 29a Abs 4 S 1 TVÜ-L auf Änderung

    Dabei ist grundsätzlich von dem in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. nur für § 22 BAT BAG, Urteil vom 08.11.2006 - 4 AZR 620 /05 - aaO, Rn. 18; ferner BAG, Urteil vom 24.10.1989 - 4 AZR 276/89, zitiert nach Juris Rn. 14 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht