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   BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75   

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BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75 (https://dejure.org/1976,966)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1976 - 4 AZR 284/75 (https://dejure.org/1976,966)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 (https://dejure.org/1976,966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Übergangsgeld - Vollbeschäftigung bei Ausscheiden - Teilzeitbeschäftigte Angestellte - Vereinbarkeit mit GG - Vollbeschäftigter Angestellter - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1977, 312
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 122/62

    Gesamteinheitliche allgemeine Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlungsgrundsat -

    Auszug aus BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75
    Ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm käme nämlich allen falls dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien bei der Gestaltung der Voraussetzungen für den Bezug des Übergangsgeldes Gesichtspunkte von solchem Gewicht unberücksichtigt gelassen hätten, daß sich im Hinblick darauf die Differenzierung in der Tarifnorm zwischen vollbeschäftigten und nicht vollbeschäftigten Angestellten als willkürlich oder unsachlich erweisen würde (BVerfGE 9, 2o1 /""2o6 J7, 8, 51 C & J sowie 14 /~16 un.cL 52 7; BAG 24, 5oo /f3o3 7 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG und BAG 14, 61 /"63 7 = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG; Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, 4. Auf1., Art. 3 Rdnr. 266).
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 185/72

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Fremdsprachendienst - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75
    "deren arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechen den vollbeschäftigten Angestellten beträgt" und außerdem in § 15 Abs. 1 BAT/OKK (bzw. BAT) die "regelmäßige Arbeitszeit" jeweils der Stundenzahl nach festgelegt wird, dann ist nach dem tariflichen GesamtZusammenhang als anspruchsberechtigter "vollbeschäftigter Angestellter" im Sinne von § 62 Abs. 1 BAT/OKK nur ein solcher Angestellter anzusehen, der die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit grundsätzlich einzuhalten hat (vgl. auch BAG AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

    Auszug aus BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75
    Ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm käme nämlich allen falls dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien bei der Gestaltung der Voraussetzungen für den Bezug des Übergangsgeldes Gesichtspunkte von solchem Gewicht unberücksichtigt gelassen hätten, daß sich im Hinblick darauf die Differenzierung in der Tarifnorm zwischen vollbeschäftigten und nicht vollbeschäftigten Angestellten als willkürlich oder unsachlich erweisen würde (BVerfGE 9, 2o1 /""2o6 J7, 8, 51 C & J sowie 14 /~16 un.cL 52 7; BAG 24, 5oo /f3o3 7 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG und BAG 14, 61 /"63 7 = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG; Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, 4. Auf1., Art. 3 Rdnr. 266).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auch soweit in der Rechtsprechung der Grundsatz der Vertragsfreiheit betont wurde, hat der jeweils erkennende Senat stets geprüft, ob inhaltlich ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder den Grundsatz der Gleichbehandlung vorlag (vgl. hierzu BAG Urteil vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

    "§ 62 Abs. 1 BAT in der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung war nichtig, soweit er den BAT unterfallende teilzeitbeschäftigte Angestellte vom Anspruch auf Übergangsgeld ausschloß (Aufgabe von BAG Urteil vom 18.8.1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT ).«.

    Soweit der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem vor Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 erlassenen Urteil vom 18. August 1976 (- 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT ), auf das die Revision sich beruft, für den entsprechenden Regelungsbereich des § 62 BAT -OKK angenommen hat, der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer sei nicht gleichheitswidrig, hält der nunmehr zuständige erkennende Senat daran nicht fest.

  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Daneben lassen die Voraussetzungen für die Zahlung des Übergangsgeldes erkennen, daß erwiesene Betriebstreue belohnt und ein Entgelt für die in der Vergangenheit tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT; BAGE 45, 270, 273 = AP Nr. 11 zu § 42 SchwbG).

    Entsprechend können die jeweiligen Rechtsfolgen von den Tarifvertragsparteien ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG abweichend bestimmt werden, solange der ihnen eingeräumte Ermessens- und Gestaltungsspielraum gewahrt ist (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

    Dies ist unter Beachtung des den Tarifvertragsparteien eingeräumten erheblichen Ermessens- und Gestaltungsspielraums insbesondere deshalb unbedenklich, weil es sich bei der Überbrückungsbeihilfe um eine außergewöhnliche, im Arbeitsleben wenig verbreitete Sonderleistung handelt, durch die ein während eines Arbeitsverhältnisses oder der Arbeitslosigkeit auftretender Bedarf älterer Arbeitnehmer oder Arbeitsloser überbrückt, nicht aber nach Beendigung des Erwerbslebens zustehendes Altersruhegeld ergänzt werden soll (zum vergleichbaren Zweck des Übergangsgeldes nach §§ 62 ff. BAT: BAG 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP BAT § 62 Nr. 2 = EzA BAT § 62 Nr. 2).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92

    Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auch soweit in der Rechtsprechung der Grundsatz der Vertragsfreiheit betont wurde, hat der jeweils erkennende Senat stets geprüft, ob inhaltlich ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder den Grundsatz der Gleichbehandlung vorlag (vgl. hierzu BAG Urteil vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
    Auch soweit in der Rechtsprechung der Grundsatz der Vertragsfreiheit betont wurde, hat der jeweils erkennende Senat stets geprüft, ob inhaltlich ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder den Grundsatz der Gleichbehandlung vorlag (vgl. hierzu BAG Urteil vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).
  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 272/89

    Übergangsgeld im öffentlichen Dienst

    Das Übergangsgeld ist nicht in erster Linie Entgelt für die vom Angestellten geleistete Arbeit, sondern wird gewährt, um dem ausgeschiedenen Angestellten seine bisherigen Bezüge für einen Übergangszeitraum zu sichern, bis er einen neuen Arbeitsplatz oder eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat bzw. um die finanzielle Lage des Arbeitnehmers bei seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben zu sichern (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT; BAGE 53, 371, 380 = AP Nr. 11 zu § 62 BAT, zu III 4 der Gründe; Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 490/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Als Sonderleistung des Arbeitgebers kommt dem Vorruhestandsgeld ebenso wie dem Übergangsgeld des öffentlichen Dienstes Entgeltcharakter zu (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).
  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Als Sonderleistung des Arbeitgebers kommt dem Vorruhestandsgeld ebenso wie dem Übergangsgeld des öffentlichen Dienstes Entgeltcharakter zu (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT).
  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    Zweck der tariflichen Regelung des Ubergangsgeldes ist, dem Arbeitnehmer das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst oder die Überleitung in den Ruhestand zu erleichtern, indem für eine Übergangszeit die Einkünfte nach dem Durchschnitt eines Bezugszeitraumes gewährleistet werden (BAG vom 18. August 1976 - 4 AZR 284/75 - AP Nr. 2 zu § 62 BAT, Bl. 3; vom 14. Februar 1977 - 4 AZR 579/75 - AP Nr. 5 zu § 70 BAT, Bl. 1).
  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 740/76

    Anrechnung von Renten - Schwerbehinderter - Behinderung - Arbeitsentgelt -

  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von

  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

  • LSG Hessen, 29.01.1986 - L 8 KR 969/82

    Übergangsgeld; BAT; Tarif; Gesamtbezüge; Satzung; Ersatzkasse; Einstufung;

  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 139/82

    Schwerbehinderte: Arbeitszeit, Vollbeschäftigung

  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 16/81

    Übergangsgeld - Anrechnung von Auslandsstipendium - Deutscher Akademischer

  • BAG, 09.11.1977 - 4 AZR 374/76

    Tarifverträge - Textilindustrie - Kurzarbeit - Vermögenswirksame Leistungen

  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 355/75

    Tarifverträge - Bau - Poliere - Schachtmeister - Kurzarbeit - Anspruch auf

  • LAG Köln, 13.02.1992 - 6 Sa 1016/91

    Teilzeitarbeit; Teilzeitbeschäftigung; Übergangsgeld; Gleichbehandlungsgrundsatz;

  • LAG Köln, 28.01.1987 - 2 Sa 1151/86

    Übergangsgeld; Gleichbehandlungsgrundsatz; Teilzeitkraft; Teilzeit; Vollzeit

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