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   BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04   

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BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 (https://dejure.org/2005,2954)
BAG, Entscheidung vom 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 (https://dejure.org/2005,2954)
BAG, Entscheidung vom 20. April 2005 - 4 AZR 288/04 (https://dejure.org/2005,2954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe einer Vergütung; Ablösung der Nachwirkung eines Tarifvertrages; Bindung an einen Tarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung

  • Judicialis

    TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § ... 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 5; ; MTV/ETV für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden in Betriebsküchen, Kasinos, Kantinen und sonstigen Verpflegungsbetrieben vom 1. Juli 1996; ; MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Thüringen vom 19. November 1997; ; ETV für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe des Freistaates Thüringen vom 12. Juli 2001 bzw. 12. Februar 2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Ablösung eines nachwirkenden Entgelttarifvertrages durch einen kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Entgelttarifvertrag eines anderen Tarifwerks; Tarifkonkurrenz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung eines nachwirkenden Entgelttarifvertrags durch einen kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Entgelttarifvertrag eines anderen Tarifwerks ? Keine Tarifkonkurrenz zwischen Tarifwerken bzw. Tarifgefügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1360
  • DB 2005, 2698
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    a) Die Ablösung der Nachwirkung eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG durch einen anderen Tarifvertrag setzt voraus, dass dieser das Arbeitsverhältnis erfasst, was - abgesehen von dem Fall der arbeitsvertraglichen Bezugnahme - die beiderseitige Tarifgebundenheit oder die Allgemeinverbindlichkeit gem. § 5 TVG erfordert (vgl. Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 32 mwN).

    Ihm kommt jedoch kein zwingender Charakter mehr zu (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 32; 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Ihm kommt jedoch kein zwingender Charakter mehr zu (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 32; 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167, zu B I 2 der Gründe).

    § 4 Abs. 5 TVG regelt nicht die Nachwirkung des Tarifgefüges, sondern der Rechtsnormen des Tarifvertrages und eröffnet insoweit auch die Möglichkeit, nur einzelne Normen oder Normenkomplexe eines Tarifvertrages durch eine andere Abmachung zu ersetzen (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 -BAGE 99, 167, wo es um die Änderung der Regelungen über das Urlaubsgeld und der Jahressonderzahlung nach dem einschlägigen MTV durch Änderungskündigung geht).

  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 573/02

    Zeitliche Begrenzung der Nachwirkung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Diese Weitergeltung, die auf der gesetzlichen Anordnung in § 4 Abs. 5 TVG beruht (Senat 15. Oktober 2003 - 4 AZR 573/02 - BAGE 108, 114, zu I 2 der Gründe; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22, 27), dient den Interessen der Arbeitsvertragsparteien, weil sie verhindert, dass die Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses nach der Beendigung des Tarifvertrages im Rückgriff auf andere Rechtsquellen zu bestimmen sind.
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92

    Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Sie ist nur gegeben, wenn beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses an zwei verschiedene, miteinander konkurrierende Tarifverträge gebunden sind, weil sie entweder Mitglieder der Tarifvertragsparteien beider Tarifverträge sind oder weil sie an den einen Tarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit und an den anderen Tarifvertrag kraft Allgemeinverbindlicherklärung gebunden sind (BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238, 245, zu II 4 b der Gründe mwN; 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Sie ist nur gegeben, wenn beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses an zwei verschiedene, miteinander konkurrierende Tarifverträge gebunden sind, weil sie entweder Mitglieder der Tarifvertragsparteien beider Tarifverträge sind oder weil sie an den einen Tarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit und an den anderen Tarifvertrag kraft Allgemeinverbindlicherklärung gebunden sind (BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238, 245, zu II 4 b der Gründe mwN; 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330).
  • LAG Thüringen, 30.03.2004 - 5 Sa 610/02
    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2004 - 5 Sa 610/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Diese Weitergeltung, die auf der gesetzlichen Anordnung in § 4 Abs. 5 TVG beruht (Senat 15. Oktober 2003 - 4 AZR 573/02 - BAGE 108, 114, zu I 2 der Gründe; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22, 27), dient den Interessen der Arbeitsvertragsparteien, weil sie verhindert, dass die Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses nach der Beendigung des Tarifvertrages im Rückgriff auf andere Rechtsquellen zu bestimmen sind.
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 577/02

    Tarifliche Einmalzahlung - Ausschlußfrist - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Wenn die Tarifverträge selbständig abgeschlossen, getrennt ausformuliert und mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten versehen sind, ist davon auszugehen, dass es sich um selbständige Tarifverträge handelt (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 577/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 165, zu II 2 a der Gründe; 2. März 1988 - 4 AZR 595/87 - BAGE 57, 374).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 595/87

    Verweisung

    Auszug aus BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 288/04
    Wenn die Tarifverträge selbständig abgeschlossen, getrennt ausformuliert und mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten versehen sind, ist davon auszugehen, dass es sich um selbständige Tarifverträge handelt (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 577/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 165, zu II 2 a der Gründe; 2. März 1988 - 4 AZR 595/87 - BAGE 57, 374).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    c) Dem steht die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 2005 (- 4 AZR 288/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38) nicht entgegen.
  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08

    Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag

    Die Nachwirkung des abgelaufenen Tarifvertrages entfällt aber nur insoweit, als die andere Abmachung denselben Regelungsbereich erfasst (BAG 22. Oktober 2007 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 37 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43; 4. Juli 2007 - 4 AZR 439/06 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 4 AZR 288/04 - zu I 3 c bb der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38).

    (6) Schließlich folgt aus der Entscheidung des Senats vom 20. April 2005 (- 4 AZR 288/04 - zu I 2 d der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38) keine andere Beurteilung.

    Wenn die Tarifverträge selbständig geschlossen, getrennt ausformuliert und mit unterschiedlichen Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten versehen sind, ist davon auszugehen, dass es sich um selbständige Tarifverträge handelt (BAG 20. April 2005 - 4 AZR 288/04 - zu I 3 b der Gründe mwN, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38).

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 867/06

    Urlaubsgeld - Beamtenrecht - Nachwirkung

    Das folgt schon daraus, dass die Richtigkeitsgewähr nur für den Tarifvertrag als ausgehandeltes Ganzes ("Verhandlungspaket") anerkannt wird, während § 4 Abs. 5 TVG nicht die Nachwirkung des gesamten Tarifwerkes anordnet, sondern nur der Rechtsnormen des Tarifvertrages, so dass es zulässig ist, auch einzelne Normen eines Tarifvertrages durch eine andere Abmachung zu ersetzen (vgl. BAG 20. April 2005 - 4 AZR 288/04 -AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 43 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38; 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 7 Sa 770/15

    Nachwirkung Ausnahme vom Geltungsbereich des TVöD - Tarifvertrag Waldarbeiter

    Deshalb gelten die Normen des Tarifvertrages weiter, bis sie durch eine für das konkrete Arbeitsverhältnis verbindliche andere Abmachung ersetzt werden (BAG vom 20.4. 2005 - 4 AZR 288/04 - NZA 2005, 1360).

    Die Ablösung der Nachwirkung eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG durch einen anderen Tarifvertrag setzt voraus, dass dieser das Arbeitsverhältnis erfasst (BAG v. 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 - NZA 2005, 1360).

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen

    Andere Abmachungen im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG sind Tarifverträge, wenn sie unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirken (BAG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 -, Rn. 14, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 4 TVG Rn. 843) und die Normgeber identisch sind (BAG, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 ABR 15/14 -, Rn. 24, juris).
  • LAG Hamburg, 24.10.2008 - 3 Sa 54/08

    Zahlungsanspruch aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis bei Vorliegen

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  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 170/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

    Andere Abmachungen im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG sind Tarifverträge, wenn sie unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirken (BAG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 -, Rn. 14, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 4 TVG Rn. 843) und die Normgeber identisch sind (BAG, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 ABR 15/14 -, Rn. 24, juris).
  • LAG München, 07.03.2012 - 5 Sa 848/11

    Betriebsübergang, Rechtsnormen eines Tarifvertrages, Ablösung

    Ein neuer Tarifvertrag, hier das "Urlaubsabkommen für Beschäftigte im ERA-TV ", würde die Nachwirkung der in das Arbeitsverhältnis des Klägers transformierten Normen nur beenden, wenn er unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirkt und auch die übrigen Voraussetzungen der Tarifgeltung im Bezug auf das Arbeitsverhältnis gegeben sind (BAG, Urteil vom 20.05.2005 - 4 AZR 288/04, NZA 2005, S. 1360 ).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 261/17
    Andere Abmachungen im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG sind Tarifverträge, wenn sie unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis einwirken (BAG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 AZR 288/04 -, Rn. 14, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 4 TVG Rn. 843) und die Normgeber identisch sind (BAG, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 ABR 15/14 -, Rn. 24, juris).
  • LAG Hamburg, 29.10.2009 - 7 Sa 77/08

    Vorrang des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages vor ungünstigeren Regelungen

    Eine Tarifkonkurrenz ist jedoch nur gegeben, wenn beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses an zwei verschiedene, miteinander konkurrierende Tarifverträge gebunden sind, weil sie entweder Mitglieder der Tarifvertragsparteien beider Tarifverträge sind oder weil sie an den einen Tarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit und an den anderen Tarifvertrag kraft Allgemeinverbindlicher Klärung gebunden sind (BAG vom 20.04.2005 - 4 AZR 288/04, AP Nr. 3 zu § 4 TVG Nachwirkung, m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 Sa 415/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2008 - 4 Sa 420/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 146/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

  • LAG München, 22.03.2012 - 5 Sa 848/11

    Betriebsübergang, Rechtsnormen eines Tarifvertrages, Ablösung

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2008 - 4 Sa 419/07

    Nachwirkung; andere Abmachung; Hamburger Sonderlohngebiet; Tarifvertrag zur

  • LAG Hamburg, 02.10.2009 - 3 Sa 85/08

    Vorrang des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages vor ungünstigeren Regelungen

  • ArbG Essen, 12.06.2009 - 7 Ca 102/09

    Eigenschaft der Funktionszulage im Schreibdienst als tarifvertragliche Zahlung;

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