Rechtsprechung
BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Bezugnahme auf tarifliche Vergütung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zur Frage der Vergütung in Höhe der jeweiligen tarifvertraglichen Regelung eines gewerblichen Arbeitnehmers bzw. Angestellten der bayerischen Metallindustrie und Elektroindustrie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifgehalt; statische oder dynamische Bezugnahme; wiederholte freiwillige Weitergabe von Tariferhöhungen; Verpflichtung zur Weitergabe auch zukünftiger Tariferhöhungen auf Grund konkludenter Vereinbarung bzw. ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 23.02.1999 - 5 Ca 2612/98
- LAG München, 09.11.1999 - 8 Sa 291/99
- BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 352 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94
Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters
Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (ua. 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP TV-Arb Bundespost § 17 Nr. 2). - LAG München, 09.11.1999 - 8 Sa 291/99
Arbeitsvertrag: Auslegung - Bezugnahme auf tarifliche Vergütung
Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 1999 - 8 Sa 291/99 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
(1) Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tarifentgelterhöhungen weiterzugeben (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - zu A II 4 c bb der Gründe) . - BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung
Mit den in Anlehnung an eine Tariflohnerhöhung erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariferhöhungen weiterzugeben (ebenso BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv.). - BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10
Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung
Auch die Formulierung des Aushangs "Tarifänderungen ab 2006" ergibt keine Hinweise darauf, dass die Beklagte von einer bereits zuvor begründeten betrieblichen Übung iS einer dynamischen Verweisung auf den jeweils geltenden Lohntarifvertrag (vgl. BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - zu A II 4 c bb der Gründe, EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45) ausging.
- BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06
Tarifliche Differenzierungsklausel
Es ist danach in jedem Einzelfall zu prüfen, ob durch die konkrete Verhaltensweise des Arbeitgebers eine betriebliche Übung im Sinne einer dynamischen Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge oder nur im Sinne der weiteren Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages vereinbart worden ist (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45). - BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09
Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - …
Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - zu A II 4 c bb der Gründe, EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45) . - BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen
Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (…Senat 16. Januar 2002 aaO; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv.). - BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 175/08
Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags
Die Bezugnahme auf Tarifverträge kraft betrieblicher Übung hat in diesem Sinne einen statischen Inhalt (vgl. BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - zu A II 4 c bb der Gründe, EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45). - BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 73/04
Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung
Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (Senat 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - EzA ZPO § 259 Nr. 1; 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45). - LAG Düsseldorf, 20.07.2010 - 17 Sa 317/10
Weitergabe von Tariflohnerhöhungen bei fehlender Tarifbindung; unbegründete …
Sie hat aber zum Ende des Jahres 2004 ihre Mitgliedschaft im Metalltarifverband gekündigt und ist seit 2005 OT-Mitglied in der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e. V. Die Fortdauer der Tarifgebundenheit (Nachbindung) gemäß § 3 Abs. 3 TVG erfasst aber nur die zum Zeitpunkt des Austritts geltenden Tarifverträge, nicht aber die nach dem Austritt abgeschlossenen (BAG Urteil v. 20.06.2001 - 4 AZR 290/00 - EZA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 45).Für die Annahme auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben, fehlt es an deutlichen Anhaltspunkten (BAG Urteil v. 16.01 2002 - 5 AZR 715/00 -, NZA 03, 632; BAG Urteil v. 0902.2005- 5 AZR 164/04 -, ZTR 05, 419; BAG Urteil v. 03.11.2004- 5 AZR 622/03 -, AP Nr. 28 zu § 611 BGB Lohnanspruch; BAG Urteil v. 13.02.2002- 5 AZR 755/00 -, NZA 02, 1232; BAG Urteil v. 26.01.2001- 4 AZR 290/00 - EzA Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe
Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tarifentgelterhöhungen weiterzugeben (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - zu A II 4 c bb der Gründe). - BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 174/08
Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags
- BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 380/08
Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags
- LAG Köln, 15.04.2004 - 5 Sa 1359/03
Bezugnahme; tarifliche Vergütung; BAT
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
- BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 992/13
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - …
- LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
Betriebliche Übung
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 Sa 398/06
Tarifauslegung - Zum Begriff der Urlaubszeiten nach § 6 Ziff 6 S 3 des …
- LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
Da sich ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen an alle …
- LAG Köln, 14.01.2010 - 7 Sa 851/09
Arbeitsvertragsanpassung durch betriebliche Übung zur Lohnerhöhung gemäß …
- LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 90/17
Rechtsfolgen der tatsächlichen Weitergabe von Tarifgehaltserhöhungen an alle …
- LAG Hessen, 16.01.2008 - 7 Sa 398/07
Begriff der nach dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel und Versandhandel …
- ArbG Berlin, 19.03.2003 - 9 Ca 35808/02
Verpflichtung zur Zahlung einer so genannten ERA-Strukturkomponente nach dem …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.05.2016 - 24 Ca 1286/16
Ein Anspruch auf Anpassung der Versorgungsbezüge aus der betrieblichen …