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   BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60   

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BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 (https://dejure.org/1961,245)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 (https://dejure.org/1961,245)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1961 - 4 AZR 297/60 (https://dejure.org/1961,245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 202 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 97
  • NJW 1962, 1077
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1957 - III ZR 202/56
    Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Aufwertungsansprüchen (vgl. z.B. RGZ 111, 147; 120, 356; 130, 233) wird allerdings die Auffassung vertreten, es könne als ein nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung hemmen des rechtliches Hindernis angesehen werden, wenn dem Berechtigten nach der bisherigen Stellungnahme der Rechtsprechung nicht zuzumuten sei, eine (voraussichtlich aussichtslose ) Klage zu erheben (vgl. dazu Staudinger, aaO, § 202 Anm. 3 a.E.; Soergel-Siebert, aaO, § 202 Anm. 9; Erman, aaO, § 202 Anm.lo; vgl. ferner hinsichtlich des Aufopferungsanspruchs BGH NJW 1957, S. 1595; s. aber auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, S. 912; OLG Karlsruhe, NJW 1959, S. 48).
  • RG, 22.06.1925 - I 468/24

    Aufwertung ; Verjährung

    Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Aufwertungsansprüchen (vgl. z.B. RGZ 111, 147; 120, 356; 130, 233) wird allerdings die Auffassung vertreten, es könne als ein nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung hemmen des rechtliches Hindernis angesehen werden, wenn dem Berechtigten nach der bisherigen Stellungnahme der Rechtsprechung nicht zuzumuten sei, eine (voraussichtlich aussichtslose ) Klage zu erheben (vgl. dazu Staudinger, aaO, § 202 Anm. 3 a.E.; Soergel-Siebert, aaO, § 202 Anm. 9; Erman, aaO, § 202 Anm.lo; vgl. ferner hinsichtlich des Aufopferungsanspruchs BGH NJW 1957, S. 1595; s. aber auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, S. 912; OLG Karlsruhe, NJW 1959, S. 48).
  • RG, 09.12.1929 - VI 172/29

    Wann endet die Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
    Denn die Ablehnung von Ansprüchen der hier eingeklagten Art durch einige wenige Landesarbeitsgerichte stellt noch keine ständige Rechtsprechung dar, die - ähnlich wie die ursprüngliche Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Aufwertung - eine Klage als voraussichtlich erfolglos erscheinen ließ (vgl. dazu RGZ 126, 294 [2 9 8 ]).
  • RG, 29.04.1932 - II 478/31

    1. Wann endet im Fall der Anordnung des Ruhens des Verfahrens die

    Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
    Demgemäß wird nach dem Grundgedanken des § 202 Abs.l BGB eine Hemmung der Verjährung überall dort bejaht, wo der erfolgreicher Geltendmachung eines Anspruchs ein Rechtshindernis entgegen steht, so daß der Schuldner eben wegen dieses Hindernisses vorübergehend nicht zu leisten braucht (vgl. dazu z.B. RGZ 136 193; 142, 2 5 8 ; BGHZ 10 ,310; Enneccerus-Nipperdey, aaO, 2 .Halbband, § 234 II 1; Staudinger, aaO, § 202 Anm. 5 a; RGR-Komm. z. BGB, ll.Aufl., § 202 Anm. J>; Erman, BGB, 2.Aufl. § 202 Anm. 7; Soergel-Siebert, BGB, 9Aufl., § 202 Anm. 3).
  • RG, 12.11.1930 - I 208/30

    1. Zur Kaufmannseigenschaft eines Weingutsbesitzers, der nebenberuflich ein

    Auszug aus BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Aufwertungsansprüchen (vgl. z.B. RGZ 111, 147; 120, 356; 130, 233) wird allerdings die Auffassung vertreten, es könne als ein nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung hemmen des rechtliches Hindernis angesehen werden, wenn dem Berechtigten nach der bisherigen Stellungnahme der Rechtsprechung nicht zuzumuten sei, eine (voraussichtlich aussichtslose ) Klage zu erheben (vgl. dazu Staudinger, aaO, § 202 Anm. 3 a.E.; Soergel-Siebert, aaO, § 202 Anm. 9; Erman, aaO, § 202 Anm.lo; vgl. ferner hinsichtlich des Aufopferungsanspruchs BGH NJW 1957, S. 1595; s. aber auch OLG Düsseldorf, NJW 1957, S. 912; OLG Karlsruhe, NJW 1959, S. 48).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Zwar wird für die vergleichbaren Bestimmungen der §§ 202, 203 BGB eine Hemmung der Verjährung dann angenommen, wenn eine beabsichtigte Rechtsverfolgung deshalb aussichtslos erscheint, weil die Rechtsprechung derartige Ansprüche verneint (vgl. BGH, Urt. v. 25. Mai 1961, II ZR 152/60, Betrieb 1961, 1257; BAG NJW 1962, 1077; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1987, VII ZR 358/86, BGHR BGB § 202 Abs. 1 - Hindernis 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

    Das Bundesarbeitsgericht ist in seinem Urteil vom 6. Dezember 1961 (4 AZR 297/60 - Rn. 15 ff.) davon ausgegangen, dass im dort entschiedenen Fall eine Hemmung der Verjährung des Klageanspruchs nicht in Betracht kam, weil seine Durchsetzung im Wege der Klage wegen einer bestehenden Rechtsprechung aussichtslos gewesen wäre.

    Jedenfalls stelle die Ablehnung von Ansprüchen der eingeklagten Art durch einige wenige Landesarbeitsgerichte noch keine ständige Rechtsprechung dar, die eine Klage als voraussichtlich erfolglos erscheinen ließe (BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 297/60 - Rn. 17).

    Als Beispiel für die sachgerechte Rechtsprechung zur Frage einer Änderung entgegenstehender Rechtsprechung hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Entscheidung " BAG, NJW 1962, 1077 f. gegen BGH, DB 1961, 1257 " genannt (BT-Drs. 14/6040, S. 119).

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Erforderlich wäre ein Rechtshindernis, das der Geltendmachung des Anspruchs objektiv entgegensteht (vgl BAGE 12, 97 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB).

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorherzusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit den üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281 mwN; BGH NJW 1994, 2752, 2753 mwN; BAGE 12, 97, 103 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB Bl 1477; vgl auch Schwerdtfeger in Gesamtkommentar Sozialversicherung, Anm 13b bb zu § 25 SGB IV).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Ob diese Grundsätze auch für eine sogenannte "gefestigte anspruchsfeindliche Rechtsprechung" gelten, ist streitig (dafür: BGH 8. Oktober 1987 - VII ZR 358/86 - NJW 1988, 197; dagegen: BAG 6. Dezember 1961 - 4 AZR 297/60 - BAGE 12, 97; LAG Niedersachsen 22. September 1998 - 13 Sa 454/98 - ZTR 1999, 33 und Staudinger/Frank Peters aaO § 203 Rn. 7 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Der Glaube an diese Rechtsprechung reicht jedoch nicht aus, um nach § 206 BGB (dazu BAG 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 - Juris Rn. 16) oder nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Verjährung zu hemmen.
  • ArbG Wuppertal, 06.06.2019 - 5 Ca 3087/18

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen unter Berücksichtigung der Vorgaben des

    Dass eine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Urlaubsansprüche spätestens zum Ende des Übertragungszeitraums erlöschen, sofern sie vom Arbeitnehmer nicht geltend gemacht wurden, bestand, reicht nicht aus, um nach § 206 BGB (dazu BAG 06.12.1961 - 4 AZR 297/60 - Juris Rn. 16) oder nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Verjährung zu hemmen (vgl LAG Düsseldorf 8. August 2010, 12 Sa 650/10 juris).
  • AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14

    Verjährungsbeginn kann nicht wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung verschoben

    Ausdrücklich wird einer Entscheidung des BAG zugestimmt, in der ausgeführt wird, dass eine ständige, einen bestimmten Anspruch ablehnende Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung des § 202 BGB a.F. grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (BAG, NJW 1962, 1077 f.) Allerdings schliesst dieses systematische und historische Argument nicht aus, dass auch § 206 BGB weit ausgelegt wird und neben den Fällen der Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen Stillstandes der Rechtspflege als Unterfall der höheren Gewalt auch die Fälle erfasst, dass eine Klage wegen entgegenstehender Rechtsprechung im Zeitpunkt der Fälligkeit eines Anspruches aussichtlos ist.

    Allerdings sind solche lediglich eine bestimmte Personengruppe betreffenden Billigkeitserwägungen nicht geeignet, eine richterliche Rechtsfortbildung über das Gesetz hinaus zu rechtfertigen (BAG, NJW 1962, 1077).

  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

    2, Die Verjährung ist nach § 202 Abs» 1 BGB nur gehemmt, wenn der Schuldner aus Rechtsgründen objektiv berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (Bestätigung von BAG 12, 97 = AP Nr, 1 zu § 202 BGB), .

    1» Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß die jetzt geltend gemachten Zahlungsansprüche für die Zeit vom 1» August 1955 bis 31o Dezember 1958 nach § 196 Abs» 1 Nr» 8 BGB an sich in vollem Umfang schon mit Ablauf des 31» Dezember I960 verjährt waren» Ansprüche aus arbeitsvertraglichen Gehaltsrückständen unter liegen auch bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst der zweijähi'igen Verjährungsfrist des § 196 Abs» 1 Nr» 8 BGB, nicht der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB (BAG AP Nr» 8 zu § 3 TO»A und ständige Rechtsprechung; Kucck-Nipperdey, Lehrb», 7= Aufl», § 40 VIII 1, S» 290)» Wie das Berufungsgericht zutreffend weiter feststellt, waren diese Gehaltsansprüche demnach bereits verjährt, als der Kläger am 14» September 1961 seine Feststellungsklagc, daß er in die Vergütungsgruppe III einzustufen und zu vergüten sei, anhängig machte» Diese Klageerhebung konnte daher den Lauf der Verjährungsfrist nicht 147 mehr nach § 209 Abs, 1 BGB unterbrechen., 2c Entgegen der Auffassung der Revision war der Lauf der Verjährung auch nicht zeitweise deshalb gehemmt, weil das Land etwa gemäß § 2C2Abs, 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht hatte, Der Kläger trägt insoweit vor, das beklagte Land habe das Recht für sich in Anspruch genommen, die beantragte Höhergruppierung solange zu verweigern, bis die Darlehensangelegenheit geklärt sei« Selbst wenn man von der Richtigkeit dieses Sachvortrags einmal ausgeht, so liegt gleichwohl kein Pall des § 202 Abse 1 BGB vor, Die unmittelbare oder auch nur entsprechende Anwendung dieser Bestimmung setzt voraus, daß bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ein rechtliche Hindernis objektiv bestand, das den Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigte (BAG 12, 97 C99 f=l = AP Nr, 1 zu § 202 EGB), Ein lediglich in der Vorstellung der Parteien bestehendes Hindernis, z J , die Zweifelhaftigkeit der Rechtslage oder die Annahme einer Partei, insbesondere auch des ilpDigerSj, die Durchsetzung eines Anspruchs im Wege der Klage verspreche derzeit keine Aussicht auf Erfolg, reicht nicht aus, So liegt der Pall hier .

  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 3 ZB 13.630

    Verjährung unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsansprüche

    Der Berechtigte hat vielmehr angesichts einer ihm bekannten Sachlage seine möglichen Ansprüche auch gegen eine ständige Rechtsprechung zu verfolgen, um den Lauf der Verjährung zu hemmen (BAG, U.v. 6.12.1961 - 4 AZR 297/60 - juris Rn. 16; LAG Düsseldorf, U.v. 18.8.2010 - 12 Sa 650/10 - juris Rn. 39).
  • LAG Sachsen, 26.02.2001 - 2 Sa 106/99

    Verweigerung der Leistung wegen Verjährung eines Nachzahlungsanspruches/Hemmung

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  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 358/86

    Verjährung des Werklohnanspruchs bei formularmäßiger Musterprozeßvereinbarung

  • BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 416/70

    Anspruch auf Versorgungsbezüge - Verjährung - Versorgungsberechtigter -

  • LAG Niedersachsen, 22.09.1998 - 13 Sa 454/98

    Anspruch nebenberuflicher / nebenamtlicher Lehrkräfte auf Vergütung und

  • BGH, 15.03.1979 - III ZR 140/77

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Teilnahme am allgemeinen

  • BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66

    Rentenbescheid - Streitiger Gewährungszeitraum - Nachschieben von Gründen -

  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem

  • OLG Hamm, 09.01.2006 - 5 U 60/05

    Nichtigkeit einer prozessualen Vollmacht zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung

  • BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 365/71

    Fahrkostenersatz - Verpflegungszuschuß - Zusätzliche Gewährung - Nebenabrede -

  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik

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