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   BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81   

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BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81 (https://dejure.org/1983,19551)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 4 AZR 304/81 (https://dejure.org/1983,19551)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 4 AZR 304/81 (https://dejure.org/1983,19551)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    "Lehrkraft" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen anzusehen ist (vgl. BAG 34, 173, 176 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch das weitere Urteil des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - AP Nr. 64 zu SS 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Ein Verstoß dagegen kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983.- 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Santnlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Daher deutet der Senat die Klageanträge in diesem Sinne um (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 -, ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Ein Verstoß dagegen kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983.- 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Santnlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 179/80

    Lebensalter - Betriebszugehörigkeit - Tarifliche Alterssicherung - Unzulässige

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Im übrigen handelt es sich beim Begriff des Rechtsmißbrauches bzw. des Arglistverstoßes um einen sehr unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Instanzgerichte nur beschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 -, zur Veröffentlichung 13.
  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    vorgesehen, und 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu S 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Dabei ist im übrigen zu berücksichtigen, daß es eigene Angelegenheit des Angestellten des öffentlichen Dienstes ist, sich darüber Gewißheit zu verschaffen, in welcher Form und Frist die jeweiligen Ansprüche geltend zu machen sind, wobei es nicht auf die Rechtsauffassung von Vorgesetzten und Personalräten ankommt (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1970 - 4 AZR 153/69 - AP Nr. 1 zu S 70 BAT und 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 153/69

    Vergütungsansprüche - Inkrafttreten des BAT - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Dabei ist im übrigen zu berücksichtigen, daß es eigene Angelegenheit des Angestellten des öffentlichen Dienstes ist, sich darüber Gewißheit zu verschaffen, in welcher Form und Frist die jeweiligen Ansprüche geltend zu machen sind, wobei es nicht auf die Rechtsauffassung von Vorgesetzten und Personalräten ankommt (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1970 - 4 AZR 153/69 - AP Nr. 1 zu S 70 BAT und 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Es gibt, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig angedeutet hat â- auch weder eine Rechtsnorm noch einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß schlechthin zwischen den Bundesländern und den in ihren Diensten stehenden Lehrkräften im Angestelltenverhältnis die Vergütungserlasse der Kultusministerien Geltung haben sollen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Ein Verstoß dagegen kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983.- 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Santnlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    Da der Arbeitsvertrag der Parteien auf einem allgemein beim beklagten Land verwendeten Formular abgeschlossen worden ist, handelt es sich dabei um einen sogenannten "typischen Arbeitsvertrag" , den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Mai 1983 - 4 AZR 545/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 8. Dezember 1982 - 4 AZR 88/80 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 35, 7, 13 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
    "Lehrkraft" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen anzusehen ist (vgl. BAG 34, 173, 176 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch das weitere Urteil des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - AP Nr. 64 zu SS 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 108/74

    Auslegung - Anwendung von Tarifverträgen - Tarifauslegung - Inkrafttreten des

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 88/80

    Außendienstangestellter - Festgehalt - Schuldsaldo - Pfändbarkeit -

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • LAG Hessen, 30.04.1981 - 9 Sa 1276/80
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    bb) Die Feststellung von Rechtsmissbrauch durch das Berufungsgericht unterliegt nur eingeschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289, 297; 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 993/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    bb) Die Feststellung von Rechtsmissbrauch durch das Berufungsgericht unterliegt nur eingeschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289, 297; 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 994/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    bb) Die Feststellung von Rechtsmissbrauch durch das Berufungsgericht unterliegt zwar nur eingeschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289, 297; 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68), doch konnte das Landesarbeitsgericht nicht wegen des Schreibens der Beklagten vom 12. Juli 2007 eine rechtsmissbräuchliche Berufung der Beklagten auf die Ausschlussfrist annehmen.
  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Der Einwand greift auch durch, wenn der öffentliche Arbeitgeber in dem Arbeitnehmer die Ansicht hervorgerufen oder bestärkt hat, es komme ihm auf eine fristgerechte Geltendmachung der Ansprüche im tariflichen Sinne nicht an bzw. er werde unabhängig von der Beachtung der tariflichen Formerfordernisse die Ansprüche erfüllen (vgl. BAGE 14, 140 [BAG 27.03.1963 - 4 AZR 72/62] = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG Urteil vom 28. Januar 1970 - 4 AZR 153/69 - AP Nr. 1 zu § 70 BAT; BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - n.v.).
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Der Einwand greift danach insbesondere dann durch, wenn der Arbeitgeber in dem Arbeitnehmer die Ansicht hervorgerufen oder bestärkt hat, er werde unabhängig von der Beachtung der tariflichen Formerfordernisse die Ansprüche erfüllen ( BAGE 14, 140 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 -;, n.v.).
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