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   BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83   

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https://dejure.org/1985,443
BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83 (https://dejure.org/1985,443)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1985 - 4 AZR 304/83 (https://dejure.org/1985,443)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 (https://dejure.org/1985,443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des Maschinenschreibens"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung von Lehrkräften - Vergütungsrichtlinien - Tarifgemeinschaft deutscher Länder - Eingruppierungsrichtlinien - Hochschulzugangsberechtigung - Fachliche Voraussetzungen

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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Arbeitsrechtliche Bedeutung haben sie jedoch dann, wenn - wie vorliegend - ihr Inhalt zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. die Urteile des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, AP Nr. 16 zu § 23 a BAT und 30. Ma 1984 - 4 AZR 146/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Arbeitsrechtliche Bedeutung haben sie jedoch dann, wenn - wie vorliegend - ihr Inhalt zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. die Urteile des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, AP Nr. 16 zu § 23 a BAT und 30. Ma 1984 - 4 AZR 146/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Arbeitsrechtliche Bedeutung haben sie jedoch dann, wenn - wie vorliegend - ihr Inhalt zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. die Urteile des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Arbeitsrechtliche Bedeutung haben sie jedoch dann, wenn - wie vorliegend - ihr Inhalt zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. die Urteile des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, AP Nr. 16 zu § 23 a BAT und 30. Ma 1984 - 4 AZR 146/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 88/80

    Außendienstangestellter - Festgehalt - Schuldsaldo - Pfändbarkeit -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem allgemein in der Schulverwaltung der Beklagten verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. BAG 35, 7, 13 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAG 42, 349, 356, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie das Urteil des Senats vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 88/80 - AP Nr. 5 zu § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, AP Nr. 16 zu § 23 a BAT und 30. Ma 1984 - 4 AZR 146/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Da sie an berufsbildenden Schulen der Beklagten unterrichtet, ist sie als "Lehrkraft" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen anzusehen und aufgrund dieser Tarifnorm aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Wenn die Parteien im übrigen in zulässiger Weise einzelvertraglich vereinbart haben, daß sich die Vergütung der Klägerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Einreihung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte vom 18. Mai 1971 und deren späteren Fassungen richten solle so ist diese Vereinbarung der Parteien mit dem Landesarbeitsgericht nach den §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen, daß der Klägerin nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene Vergütung (nach VergGr. V c BAT ) zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien in ihrer jeweils gültige Fassung genannten Voraussetzungen erfüllt (vgl. BAG 34, 173, 178 AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem allgemein in der Schulverwaltung der Beklagten verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. BAG 35, 7, 13 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAG 42, 349, 356, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie das Urteil des Senats vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 88/80 - AP Nr. 5 zu § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 386/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin an Grund- und Hauptschulen - Auslegung eines

    Da sie an einer berufsbildenden Schule des beklagten Landes unterrichtet, ist sie als Lehrkraft im Sinne der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen anzusehen und aufgrund dieser Tarifnorm aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Bei der zwischen den Parteien getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Anwendung der Lehrer-Richtlinien handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, die vom Senat unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden kann (BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, daß eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der die Eingruppierungsrichtlinien für im Angestelltenverhältnis beschäftigte Lehrkräfte in ihrer jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, nach §§ 157, 133 BGB dahin auszulegen sei, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung zustehen soll, sondern auch eine höhere, sofern die in dem jeweils gültigen Eingruppierungserlaß genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 34, 173 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 48, 107 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - und vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nrn. 13 und 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Demgemäß richtet sich bei dieser Vertragsgestaltung die Vergütung der Lehrkraft nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.) nicht nur nach der im Einzelarbeitsvertrag niedergelegten Vergütungsgruppe, sondern nach der jeweils nach den betreffenden Richtlinien zutreffenden Vergütungsgruppe (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 180/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Dabei sind die Eingruppierungsrichtlinien wie typische Vertragsbedingungen vom Revisionsgericht selbständig und unbeschränkt auszulegen (BAG Urteile vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - und vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nrn. 6 und 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • LAG Brandenburg, 21.03.1996 - 3 Sa 676/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Berufsschullehrers; Besitz einer

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  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 458/87

    Einordnung der Vergütung eines Lehrers, der Beamter auf Widerruf war und später

    Zwar haben die Parteien die Anwendung des BAT einzelvertraglich vereinbart, der Kläger ist jedoch als Lehrkraft im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen anzusehen, so daß er aufgrund dieser Tarifnorm aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen ist (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Dieser Erlaß hat dadurch arbeitsrechtliche Bedeutung, daß seine Anwendung für die Bestimmung des Vergütungsanspruches des Klägers ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen den dem Arbeitsvertragsrecht zugehörenden Gleichbehandlungsgrundsatz liegt dann vor, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT m.w.N.; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m.w.N.).

    Der öffentliche Dienstherr hat bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen, wie sie vorliegend durch die Richtlinien als einseitige Empfehlung einer Tarifvertragspartei bzw. dieser Empfehlung entsprechende verwaltungsrechtliche Bestimmungen erfolgt, den Gleichheitssatz des Art. 3 GG zu beachten (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urteil vom 13. August 1986 - 4 AZR 130/86 - AP Nr. 77 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 33, 367; 24, 220; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Bei der Vergütungsvereinbarung in § 5 des Arbeitsvertrages des Klägers, die in entsprechender Weise mit einer Vielzahl von Laboringenieuren an staatlichen Fachhochschulen des Landes Hessen vereinbart wurde, handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, die vom Senat selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden kann (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Damit ist für die Vergütung der jeweils gültige Erlaß maßgebend (BAG Urteile vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1089/77 -, vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 -, vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 6, 12 und 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Eine solche dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern der Arbeitnehmer die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (BAGE 34, 173, 178 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Für sich genommen haben die TdL-Richtlinien keine arbeitsrechtliche Bedeutung (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Demgegenüber hat der Senat den Begriff Fach in den TdL-Richtlinien, die nach einzelvertraglicher Inbezugnahme wie typische Vertragsbedingungen in der Revisionsinstanz selbständig ausgelegt werden können (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), wesentlich enger ausgelegt (Senatsurteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 28/91 - n.v.; Senatsurteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 321/92 -, n.v.).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Da der Arbeitsvertrag zwischen dem wissenschaftlichen Angestellten Dr. T und der Antragstellerin auf einem allgemein verwendeten Formular abgeschlossen worden ist und unstreitig derartige Arbeitsverträge mit einer größeren Zahl von nach dem 1. Januar 1984 neueingestellten vergleichbaren Angestellten abgeschlossen worden sind, liegt ein sogenannter "typischer Arbeitsvertrag" vor, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. das Urteil des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Sinn und Zweck dieses an die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis anknüpfenden Erfüllererlasses bestehen darin, im Beamten- und Angestelltenverhältnis jeweils gleichwertige Lehrkräfte zu beschäftigen (Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 171, zu II 1 c bb der Gründe; 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 13).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

    Das ist rechtlich unbedenklich zulässig (BAGE 46, 292, 308 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 -, AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Die entsprechende Vereinbarung der Parteien ist vorliegend auf einem allgemein in der Schulverwaltung des beklagten Landes verwendeten Vordruck getroffen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (BAGE 35, 7, 13 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 -, AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Dann sind die Eingruppierungsrichtlinien vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbständig auszulegen (BAG Urteil vom 13. Februar 1985, aaO).

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Für sich genommen haben die TdL-Richtlinien keine arbeitsrechtliche Bedeutung (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • LAG Sachsen, 29.04.1997 - 5 Sa 1085/96

    Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Vorliegen einer

    Zwar handelt es sich bei den im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Eingruppierungsrichtlinien nur um einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder, denen weder Normcharakter noch allgemeine Bedeutung im Rechtsverkehr zukommt und daher für sich allein keine arbeitsrechtliche Bedeutung haben (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.1985 - 4 AZR 204/83 -, AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 24.09.1980 - 4 AZR 744/78 -, AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Arbeitsrechtliche Bedeutung haben sie jedoch dann, wenn - wie vorliegend - ihr Inhalt zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht wird (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.1985 - 4 AZR 304/83 -, AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m. w. N.).

  • LAG Sachsen, 09.09.1997 - 5 Sa 240/97

    Erforderlicher zeitlicher Umfang einer die Tätigkeitsmerkmale einer

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

  • LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1123/96

    Geltendmachung einer Höhervergütung durch andere Eingruppierung bei Bestehen

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 642/94

    Eingruppierung von Lehrern - Bewährungsaufstieg im Öffentlichen Dienst - Anspruch

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04

    Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung einer

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 155/86

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 543/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1212/96

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT-O

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 641/94
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 167/86

    Tarifliche Eingruppierung von Laboringenieuren - Zusage eines besonderen

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 193/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.1988 - 9 Sa 14/88

    Bewährungsaufstieg in eine Vergütungsgruppe; Zusätzliche Vereinbarung der Geltung

  • BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88

    Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des

  • LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 Sa 354/04

    Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichstellung von angestellten und beamteten

  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

  • BAG, 07.09.1988 - 4 ABR 32/88

    Anwendung der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Tendenzunternehmen

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 658/94

    Eingruppierung von Lehrern: Bewährungsaufstieg

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98

    Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer

  • LAG Sachsen, 05.12.1997 - 3 Sa 810/97

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin in eine Vergütungsgruppe des BAT-O

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84

    Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung

  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 182/88

    Einzelvertragliche Inbezugnahme eines Manteltarifvertrages - Ablösung allgemeiner

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 15/88

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Richtlinien über die Eingruppierung von

  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 657/85

    Wirkung der Blankettverweisung in § 2 des Tarifvertrages für Angestellten der

  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 45/88

    Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in einem Einzelarbeitsvertrag - Bezugnahme

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
  • ArbG Ludwigshafen, 25.11.2010 - 5 Ca 515/10
  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 629/85

    Vertretungszulage beim Deutschlandfunk für höherwertige Tätigkeiten für mehr als

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 124/84
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 293/85
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Rechtsprechung
   BAG, 13.08.1985 - 4 AZR 304/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5053
BAG, 13.08.1985 - 4 AZR 304/83 (https://dejure.org/1985,5053)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1985 - 4 AZR 304/83 (https://dejure.org/1985,5053)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 (https://dejure.org/1985,5053)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatbestandsberichtigung in Revisionsinstanz - Revisionsgerichtliche Urteile - Tatbestand des Berufungsurteils - Urkundliche Beweiskraft

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 317/55
    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZR 304/83
    Die die Tatbestandsberichtigung regelnde Vorschrift des § 320 ZPO ist bei revisionsgerichtlichen Urteilen nicht anwendbar, da diese auf dem Tatbestand des Berufungsurteils beruhen und ihnen keine urkundliche Beweiskraft nach § 314 ZPO zukommt (in Übereinstimmung mit dem 1956 - IV ZR 317/55 = LM Nr. 2 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95

    Revisionsverfahren: Berichtigung des Tatbestandes des Revisionsurteils

    Keine Berichtigung des Tatbestandes des Revisionsurteils (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des BAG vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - und vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 4 u. 5 zu § 320 ZPO).

    Damit folgt der Senat der Auffassung des Vierten Senats, die auch sonst allgemein vertreten wird (vgl. BAG Beschluß vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 4 zu § 320 ZPO; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 5 zu § 320 ZPO; BGH Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - BGH LM Nr. 2 zu § 320 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 320 Rz 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 5; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 320 Rz A I a 3).

  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 138/88

    Revision - Berufung

    Er hat - von prozessualen Feststellungen des Revisionsgerichts abgesehen - nur eine erläuternde Funktion und soll dem besseren Verständnis der Entscheidungsgründe des Revisionsgerichts dienen (vgl. BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 5 zu § 320 ZPO; BGH Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - LM Nr. 2 zu § 320 ZPO; siehe auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 320 Anm. 2 B a, m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 20 TaBV 2525/10

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Eingruppierung eines

    Da das Berichtigungsverfahren kostenrechtlich zur Berufungsinstanz gehört und Gerichtsgebühren keine erhoben werden, war über die Kosten nicht gesondert zu befinden (vgl. BAG, Beschluss vom 13.08.1985 - 4 AZR 304/83 - AP ZPO § 320 Abs. 5).
  • LAG Berlin, 20.09.2002 - 6 Sa 492/02

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Anforderungen an den Inhalt eines gekürzten

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