Rechtsprechung
   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3071
BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 (https://dejure.org/2009,3071)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 (https://dejure.org/2009,3071)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 (https://dejure.org/2009,3071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - Antragsbearbeitungen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin für Antragsbearbeitungen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade; Tatsächliche Trennbarkeit der verschiedenen Tätigkeiten; Bestimmung von Arbeitsvorgängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin für Antragsbearbeitungen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade; Tatsächliche Trennbarkeit der verschiedenen Tätigkeiten; Bestimmung von Arbeitsvorgängen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    aa) Ein Arbeitsvorgang ist eine - unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung - nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16).

    1b) aufbaut, als erfüllt erachten (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 581; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - BAGE 113, 291, 302).

    Das Revisionsgericht ist bei der Prüfung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der "selbständigen Leistungen", darauf beschränkt, zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat und ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 24, ZTR 2009, 581; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 26. August 1998 - 4 AZR 280/97 - ZTR 1999, 216).

    Nicht erforderlich ist, dass die selbständigen Leistungen innerhalb eines Arbeitsvorgangs in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und 4 BAT/BAT-O bestimmten Maß anfallen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, ZTR 2009, 581).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Dabei ist die Klarstellung gegenüber dem Anspruchsschuldner gemeint, dass an ihn ein näher bestimmter Anspruch gestellt wird, wobei unmissverständlich hervortreten muss, dass auf der Anspruchserfüllung bestanden wird (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - zu II 6 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

    Gleiches gilt für den Hinweis, sich "die Geltendmachung der Ansprüche vorzubehalten" (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 139; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - aaO; 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - zu 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 130 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 111).

    Eine bloße Überprüfungsbitte stellt jedoch kein abschließendes Erfüllungsverlangen dar (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 234).

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Es ist tarifwidrig, die tatsächliche Vergütung erst im Nachgang durch Auszählen der bearbeiteten Vorgänge und ihrer Zuweisung zu dem einen oder dem anderen Schwierigkeitsgrad zu ermitteln (vgl. dazu BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - BAGE 111, 216, 227; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

    Unter selbständigen Leistungen verstehen die Tarifvertragsparteien eine Gedankenarbeit, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung verlangt (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - zu II 4 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 185; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 4 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 178).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Dabei sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b bb (3) der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 237; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - zu III 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172).

    Denkbar ist auch, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO; 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - zu II 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; 16. April 1997 - 4 AZR 350/95 - zu II 3 b der Gründe; ua.).

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Bei der Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen bildet nicht jeder einzelne Antrag einen eigenen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Anträgen oder Widersprüchen füllt diesen Rechtsbegriff aus (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23; 28. September 1983 - 4 AZR 93/81 - 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 47).

    Dies gilt jedoch nur, wenn die unterschiedlich wertigen Arbeitsleistungen von vorne herein - sei es aufgrund der Schwierigkeit oder anderer Umstände - auseinander gehalten werden können und von einander zu trennen sind (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO; 16. April 1986 - 4 AZR 595/04 - zu 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02

    Korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245, 254 f.).

    Auch in der der Senatsentscheidung vom 5. November 2003 (- 4 AZR 689/02 - BAGE 108, 245) zu Grunde liegenden Konstellation der Wohngeldantragsbearbeitung in zwei möglichen Arbeitsvorgängen ging es nicht um die Abgrenzung von einfachen und schwierigen Sachverhalten, sondern um "Erstanträge ohne gleich liegende Vorbilder" und solche "mit einer gleich liegenden früher bearbeiteten Fallgestaltung" (aaO, S. 254).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 191/04

    Eingruppierung - Betriebsprüfer

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a aa der Gründe, ZTR 2005, 643).

    Es kommt nach der Senatsrechtsprechung für die tarifliche Bewertung nicht darauf an, ob und inwieweit Einzelaufgaben verwaltungstechnisch verschiedenen Angestellten zugewiesen werden könnten, solange sie im Zusammenhang als eine einheitliche Arbeitsaufgabe noch einer Person übertragen sind (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - ZTR 2005, 643).

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92

    Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Die Voraussetzungen der Bewährung waren folglich als gegeben anzunehmen (vgl. dazu BAG 17. Februar 1993 - 4 AZR 153/92 - AP BAT § 23a Nr. 29).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 350/95

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin - Anspruch auf Vergütung nach der

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Denkbar ist auch, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird (vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO; 15. November 1995 - 4 AZR 557/94 - zu II 3 a der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 209; 16. April 1997 - 4 AZR 350/95 - zu II 3 b der Gründe; ua.).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
    Das Revisionsgericht ist bei der Prüfung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der "selbständigen Leistungen", darauf beschränkt, zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat und ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 24, ZTR 2009, 581; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 26. August 1998 - 4 AZR 280/97 - ZTR 1999, 216).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Sachsen, 19.03.2008 - 8 Sa 83/07
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 15/79

    Arbeitsvorgang - Bestimmung der tariflichen Mindestvergütung - Angestellte des

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 93/81
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Hierfür reicht jedoch die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte zu übertragen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, aaO; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.1 der Gründe) .

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Zudem wurde nicht mehr die Trennbarkeit der Tätigkeiten, sondern deren tatsächliche Trennung im Rahmen der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Organisation für maßgebend erachtet (zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 24; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - aaO) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage auch im Hinblick auf die Verzinsungspflicht (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässige (st. Rspr., sh. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 13 mwN) Klage ist entgegen der Auffassung der Revision für die Zeit ab dem 1. Januar 2015 begründet.

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

    Es kommt für die tarifliche Bewertung nicht darauf an, ob und inwieweit Einzelaufgaben verwaltungstechnisch verschiedenen Beschäftigten zugewiesen werden könnten, solange sie im Zusammenhang als eine einheitliche Arbeitsaufgabe tatsächlich einer Person übertragen sind (grdl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst ( BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - aaO; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08  - Rn. 20 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) .

    Denkbar ist zwar, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 28 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 40) , jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht