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   BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79   

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BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 (https://dejure.org/1981,236)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 (https://dejure.org/1981,236)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 (https://dejure.org/1981,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 228
  • DB 1982, 1417
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 383/76

    Zuschußzahlung - Krankenvereinsbeiträge - Nebenabrede - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Denn wenn im Einzelfall die Berufung einer Vertragspartei auf die fehlende Schriftform der Nebenabrede gegen Treu und Glauben verstößt, kann der Vertragsgegner auch aus einer mündlichen und damit aus einer kraft betrieblicher Übung stillschweigend zustande gekommenen Nebenabrede Rechte her leiten (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 4 BAT; Wiedemann-Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl. 1977, § 4 Rz. 404 ff. mit weiteren Nachweisen).

    tei, die sich auf eine fehlende Schriftform beruft, den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Geltendmachung der fehlenden Schriftform ausdrücklich zurückgewiesen hat (BAG AP Nr. 5 zu § 4 BAT).

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Dabei muß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag legen, das sein Einverständnis mit der Entstehung entsprechender Rechte erkennen oder nach dem Grundsatz von Treu und Glauben wenigstens dar auf schließen läßt (vgl. Urteil des Senats vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    begründet werden sollen (vgl. Urteil des Senats vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 869/78 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse -

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Der Essenszuschuß stellt sich nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Klägers dar, sondern soll nur Aufwendungen für die Kosten einer Mittagsmahl zeit aufgrund bestimmter persönlicher Umstände ausgleichen (BAG AP Nr. 1 zu § 4 BAT).

    Die Schriftform des § 4 Abs. 2 BAT erfordert sonach die Einhaltung der Vorschriften des § 126 BGB (BAG AP Nr. 1 zu § 4 BAT).

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76

    Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform -

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Auch die tarifliche Formvorschrift des § 4 Abs. 2 BAT wirkte nach (BAG 29, 182 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT).
  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 351/79
    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Es ist Sache der Tatsacheninstanz, einen solchen Parteiwillen fest zustellen (BAG vom 6. August 1981 - 2 AZR 351/79 -, unveröffentlicht).
  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    sätze verstößt und nicht wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und BAG vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 -, AP Nr. 4 zu § 1 TUG Tarifverträge: Metallindustrie, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Dazu bedarf es aber einer entsprechenden Vereinbarung (Wiedemann, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 4 BAT), die im übrigen formfrei und stillschweigend erfolgen kann (vgl. BGHZ 66, 378).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Der Begriff von Treu und Glauben (unzulässige Rechtsausübung) ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 32, 203 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Als Bestandteile des verwaltungsinternen öffentlichen Rechts können sie nur dann privatrechtliche und arbeitsrechtliche Bedeutung erlangen, wenn ihre Geltung wirksam vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkret vereinbart worden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
    Wenn die Parteien im Arbeitsvertrag vom 20. August 1970 die Anwendung des BAT auf das Arbeitsverhältnis vereinbart haben, so ist dies mangels anderweitiger Anhaltspunkte so zu verstehen, daß die Vereinbarungen nur widerspiegeln sollen, was auch tarifrechtlich gilt (vgl. BAG AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74

    Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des

  • BAG, 18.07.1968 - 5 AZR 400/67

    Betriebsübung - Übung - Betriebliche Übung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.1978 - 7 Sa 553/77
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Nebenabreden im Sinne dieser Tarifvorschriften sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (vgl. BAG 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 - BAGE 37, 228) .
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85

    Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage

    Nebenabreden sind danach Vereinbarungen der Parteien, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAGE 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT ; BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT ; BAG Urteil vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II; BAGE 35, 7, 12 = AP Nr. 3 zu § 19 TVArb Bundespost).

    Der Essenszuschuß, bei dem es sich um eine im tariflichen System nicht vorgesehene Leistung handelt, stellt sich nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Klägerin dar, sondern er soll nur Aufwendungen für die Kosten einer Mittagsmahlzeit aufgrund bestimmter Umstände ausgleichen (BAGE 37, 228, 233, aaO).

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann aber auch eine betriebliche Übung nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (BAGE 35, 7, 12 ff., aaO; BAGE 37, 228, 234 ff., aaO ; BAGE 40, 126, 136, aaO; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 -, aaO).

    Im übrigen sind im öffentlichen Dienst die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien weitgehend gesetzlich und tariflich normiert, weshalb in diesem Bereich auch kein dringendes Bedürfnis für die Anwendung der Grundsätze der betrieblichen Übung besteht (BAGE 37, 228, 234, aaO; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 -, aaO).

    c) Die Schriftform des § 4 Abs. 2 MTA, die von den Parteien nicht abbedungen worden ist (jedenfalls fehlt es insoweit an Feststellungen des Landesarbeitsgerichts) und auch nicht abbedungen werden konnte (BAGE 37, 228, 234 f.; BAG Urteil vom 12. Juli 1983 - 3 AZR 129/81 -, jeweils aaO), ist auch nicht dadurch gewahrt, daß die Kantinenrichtlinien schriftlich niedergelegt und veröffentlicht worden sind.

    Danach muß bei einem Vertrag die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen (BAGE 37, 228, 236, aaO).

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Demgemäß hat der Senat § 4 Abs. 2 BAT beispielsweise für anwendbar gehalten bei Vereinbarungen über Fahrtkostenersatz und Verpflegungszuschüsse (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT und vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II), Trennungsentschädigung (BAG 35, 7, 12 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost), die Fliegerzulage (BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT), Zuschußregelungen zu Beiträgen des Angestellten zu Kranken- und Unterstützungsvereinen (Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT) und die Gewährung von Essenszuschüssen (BAG 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).

    Dabei geht der Senat davon aus, daß wie allgemein im bürgerlichen Rechtsverkehr sich auch die Berufung einer Arbeitsvertragspartei auf die bei einer getroffenen Vereinbarung nicht eingehaltene tarifliche Schriftform als Verstoß gegen Treu und Glauben, arglistige oder unzulässige Rechtsausübung darstellen kann (vgl. die Urteile des Senats BAG 37, 228, 236 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT und BAG 35, 7, 15 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Hiervon werden auch solche Nebenabreden erfaßt, die auf eine betriebliche Übung gestützt werden (BAGE 35, 7, 12 f. [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV-Arb Bundespost; BAGE 37, 228, 233 ff. = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAGE 40, 126, 136 = AP Nr. 1 zu § 3 TV-Arb Bundespost; BAG Urteile vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 295/84 - und vom 19. März 1986 - 5 AZR 254/85 - beide nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Begründet wird diese Auffassung damit, daß die Begriffe Hauptabrede und Nebenabrede im Sinne ihrer allgemeinsprachlichen Bedeutungen nur dahin verstanden werden können, daß mit der Hauptabrede die "Hauptsache", mit der Nebenabrede dagegen das Unwesentliche gemeint ist (vgl. u.a. BAGE 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Demgemäß hat der Vierte Senat § 4 Abs. 2 BAT z.B. für anwendbar gehalten bei Vereinbarungen über Fahrtkosten, Verpflegungszuschüssen, Trennungsentschädigung, Fliegerzulage und bei der Gewährung von Essenszuschüssen (BAGE 29, 29 182, 184 [BAG 17.02.1977 - 2 AZR 687/75]= AP Nr. 4 zu § 4 BAT; Urteil vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II; BAGE 35, 7, 12 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV-Arb Bundespost; BAGE 37, 228, 233, aaO).

  • ArbG Essen, 24.10.2008 - 5 Ca 2250/08

    Verhinderung des Entstehens einer betrieblichen Übung durch ein konstitutives

    Dies trifft bei der Gewährung von Essensgutscheinen zu, die als Sozialleistung zu qualifizieren ist (vgl. BAG v. 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - AP Nr. 9. zu § 4 BAT).

    Ein solches tarifliches Schriftformerfordernis verhindert die Entstehung einer betrieblichen Übung (BAG v. 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337 ff.; BAG v. 27.03.1987 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB; BAG v. 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - AP Nr. 9. zu § 4 BAT).

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Folge aber dann nicht angenommen, wenn die Schriftformklausel Bestandteil einer tariflichen Regelung ist, die für einen nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer einzelvertraglich übernommen worden ist (BAG v. 27.03.1987 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG v. 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - AP Nr. 9. zu § 4 BAT).

    Die Berufung auf die Schriftform ist bei Gewährung eines Essenszuschusses dann treuwidrig, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt, er halte sich hierzu ohne Rücksicht auf eine schriftliche Vereinbarung für verpflichtet (vgl. BAG 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - AP Nr. 9. zu § 4 BAT).

    Hierfür genügt die bloße Zahlung eines Essenszuschusses trotz Fehlens einer schriftlichen Vereinbarung nicht (BAG v. 09.12.1981 aaO).

    Es bedarf vielmehr sonstiger Umstände, die den Schluss auf einen Bindungswillen zulassen (BAG v. 09.12.1981 aaO).

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 720/85

    Anspruch auf Essenszuschuss - Anspruch aus betrieblicher Übung oder

    Nebenabreden sind danach Vereinbarungen der Parteien, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAGE 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 29, 182, 184 [BAG 18.05.1977 - 4 AZR 47/76] = AP Nr. 4 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II; BAGE 35, 7, 12 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TVArb Bundespost).

    Der Essenszuschuß, bei dem es sich um eine im tariflichen System nicht vorgesehene Leistung handelt, stellt sich nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Klägers dar, sondern er soll nur Aufwendungen für die Kosten einer Mittagsmahlzeit aufgrund bestimmter Umstände ausgleichen (BAGE 37, 228, 233, aaO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann aber auch eine betriebliche Übung nur dann eine bindende Wirkung entfalten, wenn die tariflichen Formvorschriften eingehalten worden sind (BAGE 35, 7, 12 ff. [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78], aaO; BAGE 37, 228, 234 ff., aaO; BAGE 40, 126, 136, aaO; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 -, aaO).

    Im übrigen sind im öffentlichen Dienst die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien weitgehend gesetzlich und tariflich normiert, weshalb in diesem Bereich auch kein dringendes Bedürfnis für die Anwendung der Grundsätze der betrieblichen Übung besteht (BAGE 37, 228, 234, aaO; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 -, aaO).

    Die Schriftform des § 4 Abs. 2 MTA, die von den Parteien nicht abbedungen worden ist (jedenfalls fehlt es insoweit an Feststellungen des Landesarbeitsgerichts) und auch nicht abbedungen werden konnte (BAGE 37, 228, 234 f.; BAG Urteil vom 12. Juli 1983 - 3 AZR 129/81 -, jeweils aaO), ist auch nicht dadurch gewahrt, daß die Kantinenrichtlinien schriftlich niedergelegt und veröffentlicht worden sind.

    Danach muß bei einem Vertrag die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen (BAGE 37, 228, 236, aaO).

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Dagegen nimmt der Vierte Senat eine Nebenabrede an, wenn es um Leistungen geht, die besondere Aufwendungen des Arbeitnehmers ausgleichen sollen oder nicht als eigentliches Arbeitsentgelt anzusehen sind, z. B. betriebliche Sozialleistungen (Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAG 29, 182 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT; Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT; BAG 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).

    Aus einer stillschweigenden Zusage entstehen keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Verpflichtungserklärung begründen könnte (BAG 37, 228, 233 f. = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAG 40, 126, 136 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 1 c der Gründe).

    Im übrigen sind im öffentlichen Dienst die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien weitgehend gesetzlich und tariflich normiert, so daß in diesem Bereich für die Anwendung der Grundsätze der betrieblichen Übung nicht das dringende Bedürfnis besteht, das zur Entwicklung dieses Rechtsinstituts geführt hat (BAG 37, 228, 234 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).

    Die Berufung auf die Formnichtigkeit einer Abrede kann nur ausnahmsweise eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen (vgl. BAG 37, 228, 236 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAG 40, 126, 136 f. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 2 und 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Ein Klageantrag, der von Anfang an unzulässig oder unbegründet war, kann sich nicht durch ein nach Rechtshängigkeit eintretendes Ereignis erledigen (BAGE 37, 228 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150).
  • LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10

    Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der

    aa)Nebenabreden im Sinne der Tarifvertragsregelungen sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrages, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (vgl. BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - DB 1982, 1417 für die Vorschrift des § 4 Abs. 2 BAT).

    Sinn und Zweck der Tarifnorm ist es, dass Nebenabreden nur im Wege der Schriftform und nicht anderweitig wirksam begründet werden sollen (BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - DB 1982, 1417; BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78 - AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost).

    Es handelt sich um eine betriebliche Sozialleistung und nicht um eine vertragliche Hauptpflicht (vgl. BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79 - DB 1982, 1417).

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Folge aber dann nicht angenommen, wenn die Schriftformklausel Bestandteil einer tariflichen Regelung ist, die für einen nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer einzelvertraglich übernommen worden ist (BAGE 37, 228, 234 ff. = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAGE 39, 271, 274 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04

    Widerruf einer Funktionszulage

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 19.08.1987 - 5 AZR 216/86

    Nebenabreden: Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst, Personalrabatt bei Bezug

  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 593/88

    Direktionsrecht - Führung eines Dienstwagens

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 566/90

    Verpflichtung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin zur Leistung von

  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 282/86

    Trennungsentschädigung: Familienwohnsitz, Betriebliche Übung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 11 Sa 39/17

    Stundenweise Gewährung von Urlaub - TVöD - betriebliche Übung

  • BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 154/87

    Anspruch auf Weiterzahlung eines Mankogeldes eines Fahrscheinverwalters

  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

  • BAG, 27.10.1988 - 6 AZR 177/87

    Nebenabreden: Betriebliche Übung und Schriftformerfordernis, Treu und Glauben,

  • BAG, 26.01.1989 - 6 AZR 566/86

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeit - Überstundenvergütung aufgrund betrieblicher Übung

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

  • BAG, 17.09.1986 - 5 AZR 369/85

    Umfang der Arbeitspflicht - Anforderungen an Arbeiten zur Beseitung von

  • LAG Berlin, 15.02.1988 - 9 Sa 114/87

    Beweismittel; Zivilprozess; Tonbandaufnahme; Augenscheinsbeweis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - 6 Sa 1086/10

    Strukturausgleich - Anrechnung - persönliche Zulage bei vorübergehender

  • LAG Hessen, 22.05.1992 - 9 Sa 949/91

    Anspruch auf Vergütung für über 10 Minuten hinausgehende Wegezeit ;

  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 784/06

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit

  • LAG Bremen, 25.03.2003 - 1 Sa 3/03

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

  • LAG Bremen, 19.03.2003 - 2 Sa 248/02

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

  • LAG Hamburg, 04.11.1996 - 4 TaBV 10/95

    Betriebsrat: Meinungsäußerung durch elektronische Verbreitung von Mitteilungen

  • BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 318/92

    Höhe der Vergütung für den Bereitschaftsdienst einer Assistenzärztin - Auslegung

  • BAG, 29.05.1991 - 5 AZR 202/90

    Anforderungen an eine rechtlich wirksame Vereinbarung über eine Gehaltserhöhung -

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 33/80
  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89

    Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines

  • BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 138/84

    Mietzinszuschüsse für Auslandsangestellte - Mietzuschuss bei Eigentum an den

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 295/84

    Arbeitszeit: Verlängerung auf das tariflich vereinbarte Maß

  • LAG Hessen, 23.06.2008 - 17 Sa 98/08
  • LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 Sa 70/93

    Voraussetzungen für Zusagen bei Einstellung im öffentlichen Dienst; Bedeutung

  • BAG, 18.01.1989 - 7 AZR 17/88

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eines städtischen Angestellten nach der

  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 254/85

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich Erstattung der Kosten zum

  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 1048/79

    Nebenabreden und tarifvertragliches Schriftformerfordernis

  • ArbG Hamburg, 28.01.2014 - 25 Ca 335/13

    Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst: Im Zweifel Vorrang von tariflichen vor

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1997 - 7 Sa 61/96
  • BAG, 27.06.1984 - 4 AZR 252/82
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83

    Pauschalierter "Gedingezuschlag" - Vertraglicher Anspruch eines bei einer

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 464/83

    Pauschalierter "Gedingezuschlag" bei Arbeitern einer Staatswerft

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 465/83
  • LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84

    Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis;

  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 418/87
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.10.1983 - 4 Sa 343/83

    Verbindlichkeit der mündlichen Zusage auf Zahlung eines Essensgeldzuschusses

  • BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 1267/79
  • ArbG Passau, 07.10.1999 - 2 Ca 100/99

    Anspruch auf Weiterzahlung einer Notarzulage

  • BAG, 21.04.1982 - 5 AZR 830/79
  • LAG Bremen, 28.08.1990 - 1 Sa 67/90

    Klage mehrerer Arbeitnehmerinnen (Beschäftigte eines Supermarkts) gegen den

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