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   BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05   

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https://dejure.org/2006,1379
BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 (https://dejure.org/2006,1379)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 (https://dejure.org/2006,1379)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 (https://dejure.org/2006,1379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Verpflichtung eines Hausmeisters zur Begründung seines Wohnsitzes am Ort seiner Tätigkeit; Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Nutzung einer bestimmten Wohnung; Wohnsitzverlegung als kündigungsrelevanter Vertragsverstoß; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 11 Abs. 1; ; KSchG § 1; ; BGB § 7; ; BbgMeldeG § 16; ; MeldeG Berlin § 17; ; MTV-GSW § 11; ; MTV-GSW § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Hausmeisterpflicht zur Wohnsitznahme am Arbeitsort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hauswartes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Hauptwohnsitz am Arbeitsort" - Verstößt ein Hausmeister gegen diese Auflage, wenn er sich an einem anderen Ort anmeldet?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hauswartes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht entscheidet zur tarifvertraglichen Residenzpflicht eines Hauswartes - Für die Residenzpflicht ist der räumliche Schwerpunkt des Arbeitnehmers maßgebend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 232
  • NZA 2007, 343
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Nutzung der Wohnung als Merkmal einer Werkdienstwohnung angesehen (24. Januar 1990 - 5 AZR 749/87 - BAGE 64, 75, 79; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b-e Nr. 3), wenn der Wohnraum in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, so dass seine Überlassung nach Art der Arbeitsleistung erforderlich ist (15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92 - WuM 1993, 353).

    Die Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung findet sich dementsprechend häufig bei Hausmeisterarbeitsverträgen (vgl. zB BAG 2. November 1999 - 5 AZB 18/99 - BAGE 92, 336; LAG Niedersachsen 9. Februar 2001 - 16 Sa 1309/00 - LAGE BGB § 315 Nr. 10; 21. September 1999 - 12 Sa 2255/98 - EzBAT BAT § 65 Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 1992 - 5 Sa 155/92 -EzBAT BAT § 65 Nr. 6; auch bei LAG Köln 1. Oktober 1999 - 4 Sa 515/99 - ZTR 2000, 225, das aber eine eigenständige vertragliche Verpflichtung außerhalb von § 65 BAT iVm. Dienstwohnungsvorschriften verlangt), aber auch bei Feuerwehrmännern (zB LAG München 9. Januar 1991 - 5 Sa 31/90 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 32), Mitarbeitern der Autobahnmeisterei (BAG 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - aaO; 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92 - aaO) oder Heimleitern (Preis II D 30 Rn. 298).

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 4/84

    Tariflicher Anspruch auf Fernauslösung - Berechnung der Entfernung bei Bestehen

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05
    Die Definition des Begriffs der Wohnung iSv. § 16 Abs. 1 MTV-GSW durch die Tarifvertragsparteien in der hierzu ergangenen Protokollerklärung entspricht der allgemeinen Auslegung des Begriffs des Wohnsitzes in § 7 BGB (vgl. dazu Senat 26. Juni 1985 - 4 AZR 4/84 - AP TVG § 1 Auslösung Nr. 14 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 19; allg. MünchKommBGB/Schmitt 4. Aufl. § 7 Rn. 8 ff. mwN).

    Dementsprechend hat der Senat bereits am 26. Juni 1985 für eine Tarifnorm, die auf "die am ordnungsbehördlich gemeldeten Hauptwohnsitz bestehende Wohnung" Bezug nahm, entschieden, dass auch bei einer solchen Bezugnahme der Wohnsitz im Sinne von § 7 BGB maßgeblich ist (- 4 AZR 4/84 - AP TVG § 1 Auslösung Nr. 14 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 19; zust. BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 246/85 -, zu B IV 2 a der Gründe).

  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88

    Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden

    Auszug aus BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Nutzung der Wohnung als Merkmal einer Werkdienstwohnung angesehen (24. Januar 1990 - 5 AZR 749/87 - BAGE 64, 75, 79; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b-e Nr. 3), wenn der Wohnraum in unmittelbarer Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht, so dass seine Überlassung nach Art der Arbeitsleistung erforderlich ist (15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92 - WuM 1993, 353).

    Die Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung findet sich dementsprechend häufig bei Hausmeisterarbeitsverträgen (vgl. zB BAG 2. November 1999 - 5 AZB 18/99 - BAGE 92, 336; LAG Niedersachsen 9. Februar 2001 - 16 Sa 1309/00 - LAGE BGB § 315 Nr. 10; 21. September 1999 - 12 Sa 2255/98 - EzBAT BAT § 65 Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 1992 - 5 Sa 155/92 -EzBAT BAT § 65 Nr. 6; auch bei LAG Köln 1. Oktober 1999 - 4 Sa 515/99 - ZTR 2000, 225, das aber eine eigenständige vertragliche Verpflichtung außerhalb von § 65 BAT iVm. Dienstwohnungsvorschriften verlangt), aber auch bei Feuerwehrmännern (zB LAG München 9. Januar 1991 - 5 Sa 31/90 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 32), Mitarbeitern der Autobahnmeisterei (BAG 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - aaO; 15. Dezember 1992 - 1 AZR 308/92 - aaO) oder Heimleitern (Preis II D 30 Rn. 298).

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Die Vermutung der Angemessenheit eines in einen Vertrag mündenden Verhandlungsergebnisses beruht auf der prinzipiellen Annahme eines strukturellen Gleichgewichts zwischen den beiden Verhandlungspartnern (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29, BAGE 118, 232) .

    Dies geschieht ua. durch eine Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Vereinbarungen (allg. etwa BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29 f., BAGE 118, 232) , etwa anhand der §§ 305 ff. BGB, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen.

    Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hat ihren Grund vielmehr darin, dass bei Tarifverträgen die bei Individualarbeitsverträgen typischerweise zu verneinende Verhandlungsparität von Verfassungs wegen vorausgesetzt wird (st. Rspr. vgl. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 118, 232) .

    Daher haben die Ergebnisse kollektiv ausgehandelter Tarifvereinbarungen die Vermutung der Angemessenheit für sich (s. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - aaO) .

  • ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08

    Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten

    Denn mit dem BAG (v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343) ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Erfüllung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme sich nicht nach melderechtlichen, sondern nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien (vgl. § 7 BGB) richtet.

    Auf tarifvertragliche Regelungen für gänzlich andere Berufsgruppen (vgl. BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 317/05, NZA 2007, 343 zur Residenzpflicht von Hausmeistern nach § 16 des Mantel- und Lohntarifvertrages für Arbeiter der städtischen Wohnungsgesellschaften) kann insofern nach Auffassung der Kammer nicht abgestellt werden.

    Für "weltliche" Arbeitsverhältnisse hat das BAG (v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343) bereits entschieden, dass ein Tarifvertrag die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Wohnsitznahme am Ort seiner Tätigkeit nur begründen kann, wenn dieser Verpflichtung ein durch die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses begründetes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zugrunde liegt.

    Sie müssten durch das Arbeitsverhältnis tatsächlich geboten sein, wie etwa bei einem Lokalredakteur einer Tageszeitung, für dessen Arbeit es unerlässlich sei, bei lokalen Ereignissen innerhalb kurzer Zeit zur Stelle zu sein, um darüber berichten zu können (BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343).

    Die Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung finde sich dementsprechend häufig bei Hausmeisterarbeitsverträgen, aber auch bei Feuerwehrmännern, Mitarbeitern der Autobahnmeisterei oder Heimleitern (BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343).

    Sie sei hinreichend legitimiert, da sie unter diesen Voraussetzungen erforderlich, geeignet und angemessen sei (BAG v. 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343).

    Eine Vergleichbarkeit mit den in der Entscheidung des BAG vom 7.6.2006 - 4 AZR 316/05, NZA 2007, 343 benannten Berufsgruppen (Hausmeister, Feuerwehrmänner, Mitarbeiter der Autobahnmeisterei, Heimleiter, Förster im Außendienst, Schutzpolizeibeamte, Lokalredakteure) ist für die Kammer nicht ersichtlich.

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Denn diese ist Grundlage des sog. Richtigkeitsvertrauens in Tarifverträge, an das die Erwartung knüpft, dass die vereinbarten Arbeitsbedingungen und -entgelte den Besonderheiten der jeweiligen Branche Rechnung tragen und deshalb nur einer eingeschränkten verfassungs- wie einfachrechtlichen Kontrolle unterliegen (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30, BAGE 118, 232; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 47, BAGE 117, 308; 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 110, 79) .
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

    Die Vermutung der Angemessenheit eines in einen Vertrag mündenden Verhandlungsergebnisses beruht auf der prinzipiellen Annahme eines strukturellen Gleichgewichts zwischen den beiden Verhandlungspartnern (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29, BAGE 118, 232) .

    Dies geschieht ua. durch eine Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Vereinbarungen (allg. etwa BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29 f., BAGE 118, 232) , etwa anhand der §§ 305 ff. BGB, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen.

    Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hat ihren Grund vielmehr darin, dass bei Tarifverträgen die bei Individualarbeitsverträgen typischerweise zu verneinende Verhandlungsparität von Verfassungs wegen vorausgesetzt wird (st. Rspr. vgl. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 118, 232) .

    Daher haben die Ergebnisse kollektiv ausgehandelter Tarifvereinbarungen die Vermutung der Angemessenheit für sich (s. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15

    Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ

    Wegen der fachlichen Nähe der Tarifvertragsparteien zu dem Tarifgeschehen darf von der Richtigkeitsgewähr ausgegangen werden, dass die von ihnen vereinbarten Arbeitsbedingungen und -entgelte den Besonderheiten der jeweiligen Branche Rechnung tragen und damit ausgewogen sind (vgl. BAG vom 05.10.2010 - 1 ABR 88/09 in NZA 2011, 300; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 in NZA 2007, 343; BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 in NZA 2006, 1112; BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 in NZA 2004, 971).

    Hinzu kommt, dass die Tarifvertragsparteien die Legitimität ihres Handelns durch die Zustimmung der von ihnen Betroffenen erhalten, da die Tarifverträge das Ergebnis kollektiv ausgeübter Privatautonomie sind (vgl. BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 a.a.O.; BAG vom 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 in NZA 1998, 715).

    Für die unmittelbar Tarifgebundenen begründet sich dies in der Mitgliedschaft in der tarifvertragsschließenden Partei, die eine wenigstens grundsätzliche Billigung der Tarifergebnisse beinhaltet (vgl. BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 a.a.O.).

    Ein von der Tarifvertragskontrolle abweichender Maßstab wird dadurch zumindest dann nicht begründet, wenn in dem Arbeitsvertrag auf die fachlich einschlägigen Tarifverträge verwiesen wird (vgl. BAG vom 24.09.2008 - 6 AZR 76/06 a.a.O.; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 a.a.O.; BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 in NZA 1997, 778; BAG vom 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 in NZA 1996, 437).

    Tarifverträge sind deswegen allein darauf zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (vgl. BAG vom 24.09.2008 - 6 AZR 76/06 a.a.O.; BAG vom 07.06.2006 - 4 AZR 316/05 a.a.O.; BAG vom 19.02.2003 - 4 AZR 11/02 in NZA 2004, 54; BAG vom 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 in NZA 1997, 778; BAG vom 06.09.1995 - 5 AZR 174/94 in NZA 1996, 437).

  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    vgl. hierzu BAG, Urteile vom 21. November 2012 - 4 AZR 27/11 -, juris Rn. 14 (= DB 2013, 1735-1736), und vom 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 -, juris Rn. 30 (= BAGE 118, 232-246).

    Zur vorherrschenden Autonomietheorie vgl. BAG, Urteile vom 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 -, juris Rn. 24 (= BAGE 88, 162-170), vom 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 -, juris Rn. 20, und vom 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 -, juris Rn. 30 (= NZA 2007, 343-347); Bayreuther, Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie, 2005, S. 57 ff.; Dieterich, Die Grundrechtsbindung von Tarifverträgen, in: Festschrift für Günter Schaub, 1998, S. 117 ff.; E. Picker, Ursprungsidee und Wandlungstendenzen des Tarifvertragswesens, ZfA 2009, 215-279; Franzen, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl. 2015, TVG § 1 Rn. 6. Unter dem Stichwort "institutionelle" Schutzdimension der Gewährleistung der Tarifautonomie diskutiert dies Greiner, Vergaberegeln im öffentlichen Personennahverkehr - ein Angriff auf die Tarifautonomie, ZTR 2013, 647 (648).

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    (1) Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (Senat 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - BAGE 118, 232; BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185).
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Die Vermutung der Angemessenheit eines in einen Vertrag mündenden Verhandlungsergebnisses beruht auf der prinzipiellen Annahme eines strukturellen Gleichgewichts zwischen den beiden Verhandlungspartnern (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29, BAGE 118, 232) .

    Dies geschieht ua. durch eine Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Vereinbarungen (allg. etwa BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29 f., BAGE 118, 232) , etwa anhand der §§ 305 ff. BGB, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen.

    Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hat ihren Grund vielmehr darin, dass bei Tarifverträgen die bei Individualarbeitsverträgen typischerweise zu verneinende Verhandlungsparität von Verfassungs wegen vorausgesetzt wird (st. Rspr. vgl. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 118, 232) .

    Daher haben die Ergebnisse kollektiv ausgehandelter Tarifvereinbarungen die Vermutung der Angemessenheit für sich (s. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - aaO) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Die Vermutung der Angemessenheit eines in einen Vertrag mündenden Verhandlungsergebnisses beruht auf der prinzipiellen Annahme eines strukturellen Gleichgewichts zwischen den beiden Verhandlungspartnern (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29, BAGE 118, 232) .

    Dies geschieht ua. durch eine Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Vereinbarungen (allg. etwa BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29 f., BAGE 118, 232) , etwa anhand der §§ 305 ff. BGB, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen.

    Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hat ihren Grund vielmehr darin, dass bei Tarifverträgen die bei Individualarbeitsverträgen typischerweise zu verneinende Verhandlungsparität von Verfassungs wegen vorausgesetzt wird (st. Rspr. vgl. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 118, 232) .

    Daher haben die Ergebnisse kollektiv ausgehandelter Tarifvereinbarungen die Vermutung der Angemessenheit für sich (s. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - aaO) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Die Vermutung der Angemessenheit eines in einen Vertrag mündenden Verhandlungsergebnisses beruht auf der prinzipiellen Annahme eines strukturellen Gleichgewichts zwischen den beiden Verhandlungspartnern (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29, BAGE 118, 232) .

    Dies geschieht ua. durch eine Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Vereinbarungen (allg. etwa BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29 f., BAGE 118, 232) , etwa anhand der §§ 305 ff. BGB, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen.

    Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hat ihren Grund vielmehr darin, dass bei Tarifverträgen die bei Individualarbeitsverträgen typischerweise zu verneinende Verhandlungsparität von Verfassungs wegen vorausgesetzt wird (st. Rspr. vgl. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 118, 232) .

    Daher haben die Ergebnisse kollektiv ausgehandelter Tarifvereinbarungen die Vermutung der Angemessenheit für sich (s. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - aaO) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2019 - 4 Sa 970/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

  • BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

  • LAG Hessen, 06.02.2012 - 16 Sa 1134/11

    Führung von Mitarbeiterjahresgesprächen - Mitbestimmung des Betriebsrats -

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 185/07

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

  • BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 246/07

    Tarifliche Eingruppierung - Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06

    Bestimmung des Umfangs einer geschuldeten Arbeitsleistung durch Abstellen auf die

  • LAG Hamm, 13.08.2009 - 16 Sa 1045/08

    Gemeindereferentin unterliegt im Rechtsstreit mit dem Erzbistum wegen

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 184/07

    Tarifliche Eingruppierung - Beschäftigungszeiten

  • LAG München, 16.07.2014 - 1 Sa 855/13

    BRK - Pflegezulage

  • LAG Köln, 11.05.2007 - 11 Sa 258/07

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistungen des Arbeitnehmers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - 10 Sa 217/07

    Wirksamkeit einer fristgemäßen verhaltensbedingten Kündigung

  • ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
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