Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007

Rechtsprechung
   BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07   

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BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 (https://dejure.org/2008,5245)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 (https://dejure.org/2008,5245)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 4 AZR 316/07 (https://dejure.org/2008,5245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen - Offenlegung des Statuswechsels gegenüber der an den Tarifverhandlungen beteiligten Gewerkschaft - Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    "Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen; Offenlegung des Statuswechsels gegenüber der an den Tarifverhandlungen beteiligten Gewerkschaft; Bezugnahmeklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Wirksamkeit einer Regelung in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes hinsichtlich der Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft); Anspruch auf tarifliche Entgelterhöhungen bei unterbliebener Mitteilung des Wechsels des Arbeitgebers von einer ...

  • Judicialis

    TVG § 3; ; TVG § 4; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; BGB § 134

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    »Blitzaustritt« und tarifliche Vorbindung (Prof. Volker Rieble; RdA 2009, 280-286)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Eine solche Regelung widerspricht im Grundsatz weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103).

    Eine solche allgemeine Bewertung ist schon deshalb ausgeschlossen, weil mit der Tarifgebundenheit sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden sind (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 119).

    Es ist schon fraglich, ob sich ein außen stehender Dritter auf etwa gleichheitswidrige Beitragspflichten berufen könnte (dagegen Däubler/Peter § 2 Rn. 123; Deinert RdA 2007, 83, 89; Konzen in FS Kraft S. 291, 318; LAG Hamm 13. Januar 2006 - 10 TaBV 123/05 - offengelassen in BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103).

    Die Frage der Tarifgebundenheit einzelner Arbeitgeber stellt sich nicht nur in Fällen einer OT-Mitgliedschaft, sondern in gleicher Weise, wenn es darum geht, ob ein Arbeitgeber überhaupt Mitglied des Verbands ist (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 -BAGE 119, 103).

    Von einer strukturellen Störung der Verhandlungsparität durch jede Form der OT-Mitgliedschaft kann jedoch nicht generell ausgegangen werden Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des Ersten Senats in seinem Beschluss vom 18. Juni 2006 (- 1 ABR 36/05 - Rn. 59 f., BAGE 119, 103) an.

  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07

    Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Lediglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die fehlende Transparenz eines Austritts oder Statuswechsels im konkreten Zusammenhang mit Tarifverhandlungen eine Gefährdung der Tarifautonomie und deshalb unwirksam sein (Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

    Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).

    Im Grundsatz darf die Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (zu weiteren möglichen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie bei Veränderungen in der Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., NZA 2008, 946, 949 f.).

    Es kann im Einzelfall auch genügen, wenn die Gewerkschaft während der Tarifverhandlungen darüber informiert worden ist, dass bei bestimmten Verhandlungsergebnissen ein bestimmter Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgebergruppe aus dem Verband oder der durch ihn vermittelten Tarifbindung ausscheiden wird (vgl. hierzu Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Man kann auch mit berücksichtigen, dass auf Arbeitnehmerseite die Unterstützung der an den Tarifverhandlungen unmittelbar Beteiligten durch nur mittelbar Betroffene im Rahmen des Unterstützungsstreiks ebenfalls zulässig ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 173 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 170), ohne dass sich daraus eine grundsätzliche Verschiebung der Parität in der Tarifauseinandersetzung ergäbe (so Thüsing/Stelljes ZfA 2005, 527, 556).

    (b) Das Tarifvertragssystem ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (statt aller BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 173 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 140).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages wie des streitgegenständlichen durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 mwN).

    Der Gleichstellungszweck der Klausel kann dann gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages statisch weitergelten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 ff., jeweils mwN).

  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 34/80

    Bemessung der Kündigungsfrist für den Austritt eines Mitglieds aus einer

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Das ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    (a) Unter der Koalitionsfreiheit im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG und damit auch des in Satz 2 normierten gesetzlichen Verbots ist nicht nur das individuelle Freiheitsrecht, sondern auch die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch die Koalitionen (BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322, 341), also die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu verstehen.
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Das ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 123/05

    Zulässige Begrenzung der Tarifzuständigkeit durch Satzung eines

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Es ist schon fraglich, ob sich ein außen stehender Dritter auf etwa gleichheitswidrige Beitragspflichten berufen könnte (dagegen Däubler/Peter § 2 Rn. 123; Deinert RdA 2007, 83, 89; Konzen in FS Kraft S. 291, 318; LAG Hamm 13. Januar 2006 - 10 TaBV 123/05 - offengelassen in BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZR 225/91

    Werbeagent - Unzulässige Preisabsprache

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07
    Diese Norm ist sowohl anwendbar, wenn der Inhalt eines Rechtsgeschäfts verbotswidrig ist (Staudinger/Sack BGB 2003 § 134 Rn. 1), als auch dann, wenn ein Rechtsgeschäft zwar nicht wegen seines Inhalts, wohl aber wegen der besonderen Umstände der Vornahme gegen ein Gesetz verstößt, das aus diesen Gründen die Existenz des betreffenden Rechtsgeschäfts missbilligt (BGH 1. Juni 1996 - VIII ZR 65/64 - BGHZ 46, 24, 25; BGH 11. November 1993 - I ZR 225/91 - NJW 1994, 728, 729; Staudinger/Sack § 134 Rn. 2).
  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 30.04.1969 - 4 AZR 335/68

    Tarifvertrag - Rückwirkung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Zeit des

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06

    Ausgestaltung einer den sofortigen Wechsel zur OT-Mitgliedschaft gestattenden

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 7 Sa 38/08
    Eine solche Regelung widerspricht weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht (zuletzt: BAG: vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 und 4 AZR 419/07).

    (BAG vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 - juris Rz. 31 bis 36).

    Auch wird durch die grundsätzliche Anerkennung der OT-Mitgliedschaft die Verhandlungsparität zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft nicht in unzulässiger Weise zu Lasten der einen oder anderen Seite beeinträchtigt (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 - juris - Rz. 37 bis 39).

    Zudem sind sie von Abstimmungen auszuschließen, in denen die tarifpolitischen Ziele festgelegt oder Ergebnisse von Tarifverhandlungen angenommen werden (BAG vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 -, juris, Rz. 43).

    Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 - juris, Rz. 51).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 179/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft -

    Unabhängig davon, ob sich der Kläger als außenstehender Dritter überhaupt auf eine Ungleichbehandlung der OT-Mitglieder berufen kann, ist die Erhebung gleicher Mitgliedsbeiträge für Vollmitglieder und OT-Mitglieder jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn die OT-Mitglieder Beratung und Unterstützung des Verbands auch bei Verhandlungen über einen Firmentarifvertrag in Anspruch nehmen können (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 316/07 - Rn. 35 mwN, AP TVG § 3 Nr. 37).

    Hier kommt im Einzelfall eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie in Betracht die einen sofortigen Wegfall der Tarifgebundenheit ausschließen kann (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 316/07 - mwN, AP TVG § 3 Nr. 37).

    bb) Die Senatsrechtsprechung fordert zwar, dass ein Statuswechsel während Tarifverhandlungen transparent sein muss (vgl. nur 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; sowie 4. Juni 2008 - 4 AZR 316/07 - AP TVG § 3 Nr. 37).

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 570/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede -

    Nach der vorhersehbaren Beendigung der Laufzeit und damit auch der Wirkung der Allgemeinverbindlicherklärung kommt diese Absicht daher sowohl für den Zeitraum der Nachwirkung als auch für etwa neu abgeschlossene, aber (noch) nicht für allgemeinverbindlich erklärte Änderungstarifverträge wieder zum Tragen (vgl. schon BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 316/07 - Rn. 22).

    Der Zweck dieser Regelung besteht erkennbar darin, den Mitgliedern des LBE einen Wechsel in eine sog. OT-Mitgliedschaft zu ermöglichen, durch die keine Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG mehr vermittelt werden soll (vgl. nur BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 62 ff., BAGE 119, 103 zu der hier maßgebenden Satzungsregelung des LBE; vgl. auch BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 316/07 - Rn. 50 ff. zu einer entsprechenden Regelung).

    Denn § 4a Satz 3 der Satzung spiegelt lediglich die in § 3 Abs. 3 TVG enthaltene Regelung wider (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 316/07 - aaO).

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung,

    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    In der Literatur ist umstritten, welche Rechtsfolgen sich aus einer unzulässigen OT-Mitgliedschaft ergeben (Bayreuther, BB 2007, 325, 326 f.; Deinert, AuR 2006, 217, 223 f.; Thüsing/Stelljes, ZfA 2005, 527, 569 ff.; Wroblewski, NZA 2007, 421, 425; siehe auch: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07, offensichtlich von Tarifbindung bei unzulässiger OT-Mitgliedschaft ausgehend).

    Von einer Satzung muss auch verlangt werden, dass sie für einen Wechsel von der Normal-Mitgliedschaft zur OT-Mitgliedschaft eine Frist vorsieht, die ausreichend lang bemessen ist, um auszuschließen, dass ein Arbeitgeber an Tarifverhandlungen teilnimmt, dann aber kurzfristig noch vor Abschluss des Tarifvertrages in die OT-Mitgliedschaft wechseln kann (vgl. dazu den vom LAG Baden-Württemberg durch Urteil vom 19. Januar 2007 entschiedenen Fall - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

  • VG Braunschweig, 17.03.2010 - 1 A 272/08

    Vereinbarkeit einer Innungsmitgliedschaft ohne Tarifbindung mit der

    Eben so wenig kann die Klägerin zu 1) mit ihrem Einwand durchdringen, ihr stehe aufgrund der in Artikel 9 Abs. 3 S. 1 GG geschützten Koalitionsfreiheit und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 -, Urteil vom 04.06.2008 4 AZR 316/07 -, jeweils [...]) genauso wie diesen das Recht zu, durch Satzung eine OT Mitgliedschaft zu regeln.

    Ihre Satzungsautonomie leitet sie dabei aus § 55 Abs. 1 HandwO und nicht wie die Arbeitgeberverbände aus Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG ab (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2008, a.a.O.).

    Auf die weitere zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob die Satzungsänderung den inhaltlichen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts an die satzungsrechtliche Regelung einer OT-Mitgliedschaft entspricht (s. hierzu BAG, Urteil vom 04.06.2008, a.a.O.), kommt es nicht an.

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2012 - 6 Sa 561/11

    Rechtswirksame Satzungsbestimmung des Unternehmensverbandes Einzelhandel

    bb) Die Auslegung hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Satzung erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (vgl. BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 - AP Nr. 37 zu § 3 TVG).

    Dieses Auslegungsergebnis entspricht im Übrigen auch dem unstreitig gebliebenen Vortrag der Beklagten zur praktischen Handhabung (vgl. hierzu BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 - AP Nr. 37 zu § 8 TVG).

  • LAG München, 16.02.2011 - 5 Sa 883/10

    OT-Mitgliedschaft, Einzelhandel Bayern, Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie

    Die Beteiligung bei der Erörterung tarifpolitischer Fragen mit beratender Stimme ist ebenfalls unbedenklich (vgl. BAG vom 20.05.2009 - 4 AZR 179/08; vom 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 und vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07).
  • LAG München, 16.02.2011 - 5 Sa 884/10

    OT-Mitgliedschaft, Einzelhandel Bayern, Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie

    Die Beteiligung bei der Erörterung tarifpolitischer Fragen mit beratender Stimme ist ebenfalls unbedenklich (vgl. BAG vom 20.05.2009 - 4 AZR 179/08; vom 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 und vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07).
  • LAG München, 16.02.2011 - 5 Sa 892/10

    OT-Mitgliedschaft, Einzelhandel Bayern, Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie

    Die Beteiligung bei der Erörterung tarifpolitischer Fragen mit beratender Stimme ist ebenfalls unbedenklich (vgl. BAG vom 20.05.2009 - 4 AZR 179/08; vom 22.04.2009 - 4 AZR 111/08 und vom 04.06.2008 - 4 AZR 316/07).
  • LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 1997/08

    Gleichstellungsabrede; Vertrauensschutz Tariflohnerhöhung; Altersgrenze; 65;

    Weil die Beklagte zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses tarifgebunden war, ist mit dem Bundesarbeitsgericht (zuletzt z. B. 04.06.2008 - 4 AZR 316/07 - Fall aus dem Einzelhandel; 10.12.2008 - 4 AZR 881/07) als Regelfall davon auszugehen, dass die Beklagte mit der vereinbarten Klausel (dauerhaft) die nicht organisierten mit den organisierten Mitgliedern gleichstellen wollte.
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6081
LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausgestaltung einer den sofortigen Wechsel zur OT-Mitgliedschaft gestattenden Verbandssatzung - Tariflohn - Aussetzung des Rechtsstreits nach § 97 Abs 5 S 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kraftfahrers im Einzelhandel auf tarifliche Lohnerhöhung bei Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tairfgebundenheit; Zulässigkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft); Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; ArbGG § 97 Abs. 5 Satz 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; TVG § 4 Abs. 5; ; TVG § 5; ; BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 259; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Anspruch auf Lohnerhöhung bei Beendigung der Tarifgebundenheit infolge einvernehmlicher Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung - keine Aussetzung des Vergütungsprozesses zur Klärung der Tarifzuständigkeit - Zulässigkeit einvernehmlicher ...

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    Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) betrifft nicht Tarifzuständigkeit sondern mitgliedschaftliche Tarifgebundenheit ? Entgegen Rechtsprechung des BAG ? Einvernehmlicher sofortiger Statuswechsel von der T-Mitgliedschaft in die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Zwar habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05) die Zulässigkeit einer verbandsgeregelten OT-Mitgliedschaft an sich anerkannt, gleichwohl habe es offen gelassen, welche Schranken insoweit zu beachten seien.

    b) Demgegenüber verneint der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a der Gründe) die Beschränkung der Tarifzuständigkeit auf die jeweiligen Verbandsmitglieder.

    (1) Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband, die keine Tarifgebundenheit im Sinne von § 3 Absatz 1 TVG erzeugt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich anerkannt (BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a ee (3) der Gründe; BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 2 b der Gründe).

    Die Berufungskammer schließt sich den überzeugenden Gründen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O.) an und macht sich die für die grundsätzliche Zulässigkeit einer OT-Mitgliedschaff angeführten Argumente zu Eigen.

    (c) In seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O.) hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offen gelassen, an welche Voraussetzungen eine derartige OT-Mitgliedschaft gebunden ist und welchen Beschränkungen sie unterliegt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O., Randnummer 60) hierzu erklärt und die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft hieran nicht scheitern lassen.

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Dem entspricht auch noch die Entscheidung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42).

    Tarifvertragsrechtlich trat vielmehr eine Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 TVG an den Entgelt-TV 2002 vom 26.07.2002 ein (vergleiche BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 4 der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).

    (1) Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband, die keine Tarifgebundenheit im Sinne von § 3 Absatz 1 TVG erzeugt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich anerkannt (BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a ee (3) der Gründe; BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Für die Aussetzung ist es unerheblich, in welcher Instanz das Verfahren anhängig ist; das Verfahren muss also auch in der Berufungsinstanz ausgesetzt werden (BAG, Beschluss vom 23.10.1996 - 4 AZR 409/95 (A) - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 15).

    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde die OT-Mitgliedschaft als Ergebnis einer personellen Beschränkung der Tarifzuständigkeit des Arbeitgeberverbandes auf seine Tarifmitglieder angesehen (BAG, Beschluss vom 23.10.1996 - 4 AZR 409/95 (A) - a. a. O., zu II 2.1 der Gründe).

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Die Möglichkeit einer Klage auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO steht nach allgemeiner Ansicht einer Feststellungsklage nicht entgegen (zum Beispiel BGH, Urteil vom 07.02.1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507, zu II 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen); aber auch für den Zeitraum des fälligen Monatsdifferenzlohnes bis einschließlich Dezember 2006 (Berufungsverhandlung war am 19.01.2007) ist vorliegend von einem Feststellungsinteresse auszugehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2006 - 6 Sa 158/05

    Tarifbindung nur bei Vollmitgliedschaft in Arbeitgeberverband - keine dynamische

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Ergänzend wird ausgeführt, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 540/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29, zu I 2 e der Gründe) aus der einmaligen Anwendung eines nach der Bezugnahmeklausel nicht anwendbaren Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis kein Rückschluss auf einen generellen Verpflichtungswillen gezogen werden kann, alle Tarifänderungen nach einem Verbandsaustritt zu vollziehen (BAG, Urteil vom 09.02.2005 - 5 AZR 284/04 - Juriszitat, zu III 3 b der Gründe mit weiteren Nachweisen; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2006 - 6 Sa 158/05 - Juriszitat, zu 3 der Gründe).
  • LAG München, 12.04.2005 - 11 TaBV 33/04

    Mitgliedschaft OT

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Die Verhandlungsparität wird dadurch nicht verschoben (LAG München, Beschluss vom 12.04.2005 - 11 TaBV 33/04 - NZA-RR 2006, 145, zu B II 2 c der Gründe; Otto, NZA 1996, 628).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    (dd) Bedenken an der Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft der Beklagten bestehen auch insofern nicht, als der Statuswechsel auf der Grundlage der Satzung, die insoweit keine Fristen vorsieht, einvernehmlich mit sofortiger Wirkung erfolgte (zum Meinungsstand vergleiche LAG Hamm, Urteil vom 27.09.2005 - 19 Sa 936/05 - Juriszitat, zu II 2 c bb (1) (a) der Gründe; Buchner, NZA 2006, 1377, 1382).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06

    Negative Koalitionsfreiheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und damit zur Bestandssicherung ist es für einen Verband durchaus wünschenswert, anstatt eines Ausscheidens aus dem Verband jedenfalls einen Statuswechsel im Interesse des Mitgliedes zu ermöglichen und damit auch nicht des Beitrages verlustig zu werden (vergleiche auch die Rechtsprechung zu den Kündigungsfristen bei einem Austritt aus einem Arbeitgeberverband, BAG, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 ABR 2/06 - Juriszitat, zu B II 2 a der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Diese Auslegungsregel findet jedenfalls auf den vor dem 31.12.2001 abgeschlossenen Arbeitsvertrag ("Altvertrag") uneingeschränkte Anwendung (BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Ein fälligkeitsbezogener Umstellungs- und Anwendungsvorrang der Leistungsklage ist wegen der umfassenden gegenwärtigen und zukünftigen Streiterledigung nicht anzunehmen (vergleiche zum Beispiel BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61, zu A der Gründe).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung,

    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    In der Literatur ist umstritten, welche Rechtsfolgen sich aus einer unzulässigen OT-Mitgliedschaft ergeben (Bayreuther, BB 2007, 325, 326 f.; Deinert, AuR 2006, 217, 223 f.; Thüsing/Stelljes, ZfA 2005, 527, 569 ff.; Wroblewski, NZA 2007, 421, 425; siehe auch: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07, offensichtlich von Tarifbindung bei unzulässiger OT-Mitgliedschaft ausgehend).

    Von einer Satzung muss auch verlangt werden, dass sie für einen Wechsel von der Normal-Mitgliedschaft zur OT-Mitgliedschaft eine Frist vorsieht, die ausreichend lang bemessen ist, um auszuschließen, dass ein Arbeitgeber an Tarifverhandlungen teilnimmt, dann aber kurzfristig noch vor Abschluss des Tarifvertrages in die OT-Mitgliedschaft wechseln kann (vgl. dazu den vom LAG Baden-Württemberg durch Urteil vom 19. Januar 2007 entschiedenen Fall - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07

    OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung

    Demgegenüber kommen der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg bei der Beurteilung einer OT - Mitgliedschaft zu dem Ergebnis, eine solche betreffe keine Regelung der Tarifzuständigkeit, sondern die Tarifbindung des einzelnen Mitglieds (BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit sowie BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 - NZA 2007, 1011, 1012, Rn. 17; LAG Baden - Württemberg v. 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7).

    Dies führt zwar zu einer Unterstützung bei Arbeitskampfmaßnahmen, nicht aber zu einer unmittelbaren Einflussnahme beim Abschluss von Tarifverträgen (ähnlich LAG - Baden - Württemberg v. 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7; Bayreuther BB 2007, 325, 327; Otto NZA 1996, 224, 228).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2008 - 11 Sa 1521/07

    Zahlung anteiliger tariflicher Jahressonderzuwendung - Verbandsaustritt -

    Die Möglichkeit des auch kurzfristigen Abschlusses einer Auflösungsvereinbarung war in der Satzung der KAV schon immer angelegt, so dass es auch keines besonderen Hinweises auf den Präsidiumsbeschluss vom 4. August 2006 bedurfte (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation LAG Baden-Württemberg 7 Sa 86/06 vom 19.01.2007, LAGE § 3 TVG Nr. 7).

    Die Angelegenheit ist von grundsätzlicher Bedeutung, zudem ist in dem bereits zitierten Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 (7 Sa 86/06) ebenfalls die Revision zugelassen worden.

  • ArbG Solingen, 06.05.2008 - 1 Ca 1681/07

    Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels in einen Arbeitgeberverband ohne

    d) Der kurzfristige Wechsel von einer Tarifmitgliedschaft in die OT- Mitgliedschaft ist auch nicht unwirksam (BAG Urteil vom 20.02.2008 -4 AZR 64/07- Pressemitteilung Nr. 15/18, LAG Baden-Württemberg Urteil vom 19.01.2007 -7 Sa 86/06 m.w.N, LAG München, Urteil vom 10.05.2007, -2 Sa 1244/06- juris.de, Lag Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.01.2007 -7 Sa 1766/06-juris.de, dazu Plander NZA 2005, 897ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 20 Sa 1218/07

    Dynamische Zulage aufgrund des ÄndTV-BT-K vom 01.08.2006, Verbandsmitgliedschaft

    Die negative Koalitionsfreiheit des einzelnen Mitgliedes und die Satzungsautonomie des Verbandes stehen einer Unzulässigkeit einer einvernehmlichen sofortigen Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses entgegen (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7).
  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

    Demnach ist bei einer OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband - wie es im Übrigen auch bereits das LAG Baden-Württemberg, (Urteil vom 19.01.2007, Az.: 7 Sa 86/06) festgestellt hat - keine Tarifbindung gegeben.
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