Rechtsprechung
   BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1995, 2484
  • NZA-RR 1996, 218



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96  

    Eingruppierung einer Schulkindergartenleiterin

    Dagegen wird bei der Erzieherausbildung lediglich ein Realschulabschluß und eine zweijährige Fachschulausbildung mit einem sich daran anschließenden praktischen Jahr gefordert (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband).

    Zur Erreichung dieses Zieles kommt es vergütungsrechtlich nicht darauf an, daß die Klägerin durch die von ihr absolvierte Ausbildung einschließlich ihrer Zusatzausbildung und ihrer langjährigen Berufspraxis, die von einer Leiterin eines Schulkindergartens geforderte konkrete Tätigkeit, die in breiten Tätigkeitsfeldern mit den Aufgaben einer Sozialpädagogin weitgehenden Gemeinsamkeiten und Überschneidungen aufweist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.; BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 73/95 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), wie z.B. die Betreuung und Erziehung der Kinder, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Dritten und administrative Tätigkeiten vollständig erfüllt.

    Dagegen trägt die Tätigkeit des Erziehers stärkeres Gewicht bei den ausführenden Aufgaben fürsorgerischer Natur (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.).

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95  

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    a) Die Bestimmungen der AVR-Caritas entfalten für das einzelne Arbeitsverhältnis unmittelbar keine normative Wirkung, sondern sind nur kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BAG Urteile vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband; vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband, jeweils unter II 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96  

    Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin

    K IV a KAVO zu zahlen, handelt es sich der Sache nach um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und auch für den Bereich der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (rheinisch-westfälischer Teil) und Paderborn keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband, zu I der Gründe, m.w.N.).
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  • LAG Hamm, 02.05.1996 - 12 Sa 1164/95  

    Eingruppierung: Erzieherin als Schulkindergartenleiterin

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  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96  

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

    1 b der Anlage 2 zu den AVR Caritasverband fallengelassen hat, um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und auch für den Bereich der AVR Caritasverband keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 236/05  

    Eingruppierung: Angestellter in einem Haus der Offenen Tür

    Die Tätigkeit des Sozialarbeiters hat die Veränderung des Menschen, seiner Lebenslage und Lebensqualität und der sie bedingenden gesellschaftlichen Strukturen als Ziel beruflichen Handelns (zB Senat 18. Juni 1997 - 4 AZR 764/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 38 mwN; 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 8).
  • BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98  

    Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst

    Dementsprechend hat der Senat auch bereits entschieden, daß eine Erzieherin mit staatlicher Anerkennung in einem Berufserziehungsdienst, zu dem verschiedene Werkstätten gehören, nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritasverband), die ebenfalls zwischen dem Erziehungsdienst einerseits und dem handwerklichen Erziehungsdienst andererseits unterscheiden, nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen für Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit, sondern nach denjenigen für den handwerklichen Erziehungsdienst eingruppiert ist (Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR-Caritasverband).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95  

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

    Er hat diese Berufsbilder z. B. in seiner Entscheidung vom 26. Juli 1995 (- 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband) ausführlich dargestellt und bei ihrer Abgrenzung festgestellt, daß diese weitreichende Gemeinsamkeiten aufweisen und sich in breiten Tätigkeitsfeldern überschneiden.
  • LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05  

    Lehrkraft - Vertretungslehrkraft - Eingruppierung - Änderungskündigung

    Er hat diese Berufsbilder in seiner Entscheidung vom 26.07.1995 (4 AZR 318/94 - AP § 12 AVR Caritasverband Nr. 8) ausführlich dargestellt und bei ihrer Abgrenzung festgestellt, dass diese weitreichende Gemeinsamkeiten aufweisen und sich in breiten Tätigkeitsfeldern überschneiden.
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 373/95  
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  • BAG, 27.08.2003 - 4 AZR 519/02  

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung mit einer Krankenhausseelsorgehelferin

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 3 Sa 34/02  

    Familienhelferin - Eingruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 22.08.2007 - 12 Sa 8/07  

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96  
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