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   BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95   

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BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 (https://dejure.org/1996,1957)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 (https://dejure.org/1996,1957)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 (https://dejure.org/1996,1957)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 948
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Danach hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (z.B. BAG Urteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an dieses Tätigkeitsmerkmal genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41, 12 zu den §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei den subjektiven Voraussetzungen der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (z.B. Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, aaO und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Bei den subjektiven Voraussetzungen der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (z.B. Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, aaO und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Zusatzausbildung als amtlich anerkannter Prüfer vermittelt damit nicht die der einschlägigen Fachausbildung entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse, sondern Spezialkenntnisse auf einem eng begrenzten Teilgebiet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Bei den subjektiven Voraussetzungen der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (z.B. Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, aaO und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Zusatzausbildung als amtlich anerkannter Prüfer vermittelt damit nicht die der einschlägigen Fachausbildung entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse, sondern Spezialkenntnisse auf einem eng begrenzten Teilgebiet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter einer "entsprechenden Tätigkeit" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die Ingenieurzuschnitt hat, d.h. die Tätigkeit muß objektiv die Befähigung fordern, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachhochschulingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (Senatsurteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Vielmehr müssen sie für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich, d.h. notwendig sein (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Eine entsprechende Tätigkeit kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn die betreffende Aufgabe des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin gleichwohl ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und ein Allgemeinwissen eines gleich im welchem oder welchen Fachgebieten ausgebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern eine allgemeine akademische Qualifikation erfordert (Senatsurteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - aaO).

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an dieses Tätigkeitsmerkmal genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41, 12 zu den §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Bei dem Tätigkeitsmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als Angestellte mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senatsurteile vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 1351/91

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Prüfingenieurs im Dienste der Staatlichen

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Das Landesarbeitsgericht hat das in dem Rechtsstreit G... gegen L... H... - 13 Sa 1351/91 - eingeholte Gutachten des Dipl.-Ing.

    Das Landesarbeitsgericht bezieht sich zur Stützung seiner Überzeugung, daß die Untersuchungstätigkeit im Rahmen der FKÜ ingenieurmäßigen Charakter habe, auch auf das im Parallelverfahren (G... gegen L... H... - 13 Sa 1351/91 -) eingeholte Sachverständigengutachten.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116, 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Insoweit ist daher die revisionsrechtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 51, 59, 85 ff. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93

    Vergütung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin

  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75

    Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 450/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Prüfers im Dienste der Staatlichen Technischen

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    (1) Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der gefestigten Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht (28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 6) und die Tätigkeit die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert (Senat 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 221; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277).
  • LAG Bremen, 11.02.2010 - 3 Sa 69/09

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als "Technischer Angestellter mit

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissengebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. BAG Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - AP Nr. 275 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 10 bzw. IV b Fallgruppe 21 BAT genügt (BAG Urteil vom 29.10.1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Es ist rechtlich möglich, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (vgl. BAG Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - aaO.; BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - aaO.).

    Auch wenn der Angestellte eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, muss geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung (hier Fachhochschulausbildung der Fachrichtung Elektrotechnik) mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht, da sie ansonsten an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen (vgl. BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - aaO. mit Hinweis auf BAG Urteil vom 26.11.1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und auf BAG Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95).

  • LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16

    Eingruppierung in den TVöD Bund Entgeltgruppe 12 Stufe 5 - Einer

    Wenngleich hierfür nicht ein Wissen und Können verlangt wird, wie es durch eine Hochschulausbildung vermittelt wird, ist aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorauszusetzen, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 11.06.2013 - 11 Sa 46/13 - BeckRS 2014, 65323; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - BeckRS 2000 30102691 unter I. 3. a) bb) der Gründe; Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975, §§ 22, 23 Nr. 221 unter II. 4. b) und c) der Gründe).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an das Tätigkeitsmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" genügt (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).

    Es muss deshalb geprüft werden, ob der eine entsprechende Tätigkeit ausübende Angestellte das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).

    Soweit der Kläger auch in Anlehnung an dieses Schreiben seine ausgeübten Tätigkeiten und seine in Seminaren, Kursen u.a. vermittelten Kenntnisse sowie seine beruflichen Erfahrungen und Erfolge beschreibt, fehlt ein wertender Vergleich zu den Fähigkeiten und Erfahrungen eines Absolventen eines Informatikstudiums an einer Hochschule (instruktiv hierzu: BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Diese Voraussetzungen können schon dann erfüllt sein, wenn die Tätigkeit des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin gleichwohl ein Urteilsvermögen eines ausgebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern allgemein akademische Qualifikation erfordert (BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30; 10. Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 - BAGE 32, 126 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 29; 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - aaO mwN; 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 221).
  • LAG Hamm, 16.01.2002 - 18 Sa 1009/01

    Eingruppierung, Vermessungsingenieur (grad), Geoinformationssystem AED-GIS

    aa) Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet der wissenschaftlichen Ausbildung nicht ausreichend sind (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.05.1985 - 5 AZR 387/83 - AP Nr. 104 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. zu den Anforderungen an den sonstigen Angestellten allgemein: BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Es ist rechtlich möglich, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 08.10.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.; BAG, Urteil vom 29.09.1992 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Auch wenn der Angestellte eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, muss geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung (hier wissenschaftliche Hochschulausbildung im Vermessungsingenieurwesen) mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 81/01

    Aneignung des Wissens eines Bauingenieurs an einer Fachhochschule durch Einsatz

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  • LAG Hamm, 08.08.2001 - 18 Sa 381/01

    Unerheblichkeit einer tatsächlich gezahlten Vergütung für die tarifliche

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  • LAG Hamm, 14.08.2007 - 12 Sa 380/07

    Eingruppierung, Vergütungsgruppe Ib, Fallguppe 1c BAT; Angestellte mit

    Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet der wissenschaftlichen Ausbildung reichen nicht aus (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 08.05.1985 - 5 AZR 387/83 - AP Nr. 104 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Hamm, Urt. v. 16.01.2002, 18 Sa 1009/01, EzBAT §§ 22, 23 BAT C2 VergGr III Nr. 4).

    Gleichwohl ist auch dann, wenn ein Angestellter eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, zu prüfen, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urt. v. 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 11 Sa 1066/18

    Eingruppierung; Erzieherin

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse der Beschäftigten für ihren Aufgabenbereich lediglich nützlich oder wünschenswert sind (vgl. Breier-Dassau u.a., TVöD Entgeltordnung VKA, EntgO (VKA) Teil A II 3 D 1.2.2.3 Rn. 36 [2/2017] unter Hinweis auf BAG 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - ZTR 1997, 320 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 5 Sa 499/15

    Eingruppierung einer Chemielaborantin

    Es muss geprüft werden, ob der eine entsprechende Tätigkeit ausübende Beschäftigte Angestellte das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - Rn. 38 mwN).
  • LAG Köln, 11.06.2013 - 11 Sa 46/13

    Eingruppierung; Darlegungslast; sonstiger Angestellter;

  • LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 1720/98
  • ArbG Kiel, 24.06.2021 - 3 Ca 149 öD e/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - anzuwendender Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/22

    Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

  • LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98

    Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte

  • LAG Berlin, 08.04.1997 - 3 Sa 138/96

    Anrechnung der einer Vorklassenleiterin zu zahlenden Vergütungsgruppenzulage auf

  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2019 - 7 Ca 1260/19
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