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   BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20   

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BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20 (https://dejure.org/2021,5342)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2021 - 4 AZR 327/20 (https://dejure.org/2021,5342)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 (https://dejure.org/2021,5342)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvorgang als Bezugspunkt der tariflichen Bewertung im TVöD/VKA; Arbeitsergebnis als wesentliches Merkmal des Arbeitsvorgangs; Anforderungen an das Tarifmerkmal "Praxisanleitung"

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung einer als Praxisanleiterin eingesetzten Gesundheits- und Krankenpflegerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Die Klage ist mit dem zuletzt angekündigten Antrag als übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., vgl. nur BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 13) .

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (umfassend zuletzt BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 ff. mwN; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19 f.) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN) .

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., zuletzt zB BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 21) .

    Im Zeitraum der Zuweisung eines Auszubildenden ist die gesamte Tätigkeit in der Funktion als Praxisanleiterin deshalb als einheitlicher Arbeitsvorgang zu sehen (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 23; vgl. ähnlich für die Zeit der Übertragung der Funktion einer Schichtleitung BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 93/18 - Rn. 13 ff.) .

    (2) Allein aus dem Umstand, dass es sich bei dem Tarifbegriff der Praxisanleiterin iSd. Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 2 TVöD/VKA um ein sog. Funktionsmerkmal handelt, ergibt sich nichts anderes (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 26) .

    Dieses Kriterium ist nur für die Beantwortung der Frage relevant, in welchem Umfang innerhalb eines Arbeitsvorgangs bestimmte - von den Tarifvertragsparteien eingruppierungsrechtlich höher bewertete - Tätigkeiten anfallen müssen (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Zwar nimmt der Senat in solchen Fallgestaltungen, wenn die Tätigkeit eines Arbeitnehmers durch ein tarifliches Funktionsmerkmal erfasst wird, ein einheitliches Arbeitsergebnis und damit einen Arbeitsvorgang an, was zu einer einheitlichen Bewertung der Tätigkeit führt (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 32 mwN) .

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist deshalb in den Fällen zu machen, in denen die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; vgl. bereits - allerdings noch auf die bloße Unterscheidbarkeit abstellend - BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 33; 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23) .

  • LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1812/19

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin in der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 2 der

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2020 - 17 Sa 1812/19 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    (3) Entgegen der Auffassung der Revision folgt aus den Entscheidungen des Senats zur Eingruppierung von Sozialarbeitern (ua. BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 19 f.) und einer Wohngeld-Sachbearbeiterin (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 21 ff.) kein anderes Ergebnis.
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    (3) Entgegen der Auffassung der Revision folgt aus den Entscheidungen des Senats zur Eingruppierung von Sozialarbeitern (ua. BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 19 f.) und einer Wohngeld-Sachbearbeiterin (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 21 ff.) kein anderes Ergebnis.
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05

    Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Maßstab für diese Wertung ist aber stets die Tätigkeit "in dieser Funktion" (vgl. zB BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 - Rn. 17) .
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist deshalb in den Fällen zu machen, in denen die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; vgl. bereits - allerdings noch auf die bloße Unterscheidbarkeit abstellend - BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 33; 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist deshalb in den Fällen zu machen, in denen die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24, BAGE 162, 81; vgl. bereits - allerdings noch auf die bloße Unterscheidbarkeit abstellend - BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 33; 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 23) .
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 93/18

    Zulage gemäß Protokollnotiz 2 der Anlage 1 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Im Zeitraum der Zuweisung eines Auszubildenden ist die gesamte Tätigkeit in der Funktion als Praxisanleiterin deshalb als einheitlicher Arbeitsvorgang zu sehen (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 23; vgl. ähnlich für die Zeit der Übertragung der Funktion einer Schichtleitung BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 93/18 - Rn. 13 ff.) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20
    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (umfassend zuletzt BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 ff. mwN; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19 f.) .
  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 17; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN; ausf.

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. zB BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 18) .

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 mwN) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 17 mwN; zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17) .

    Auch bei der Bearbeitung der schwierigen Fälle aus dem Sachgebiet und der Widerspruchsbearbeitung musste der Kläger jederzeit mit der Übernahme von Leitungsaufgaben rechnen (vgl. für eine Praxisanleiterin BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 20 mwN; für den Leiter eines Jugendhauses 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - zu II 2.2 der Gründe) .

    Anschließend wird es zu bestimmen haben, ob die seit dem 1. Januar 2018 auszuübende Tätigkeit des Klägers lediglich aus einem Arbeitsvorgang besteht oder nicht (zu den Maßstäben vgl. BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 20, 22; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 19; 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 ) .

    Bei der Bearbeitung der Grundsatz- und Sonderaufgaben musste die Klägerin jederzeit mit der Übernahme von Leitungsaufgaben rechnen (vgl. für einen Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst BAG 22. Juni 2022 - 4 AZR 440/21 - Rn. 25; für eine Praxisanleiterin BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 20 mwN) .

    Dabei ist entgegen der Auffassung der Beklagten unerheblich, dass es sich bei der Tätigkeit der Klägerin nicht um ein sog. Funktionsmerkmal (sh. dazu BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 23 mwN) handelt.

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