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   BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93   

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BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93 (https://dejure.org/1994,518)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1994 - 4 AZR 330/93 (https://dejure.org/1994,518)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 (https://dejure.org/1994,518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; Anl. 1a Teil II Abschn. G VergGr. IVb
    Bewußte Regelungslücke für tarifliche Eingruppierung (hier: von Musiktherapeuten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 94
  • MDR 1995, 392
  • NZA 1995, 1212
  • BB 1994, 2004
  • DB 1995, 1336
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93
    Deshalb ist auch eine Tariflücke im Bereich der VergO des BAT nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. z. B. BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975) nur dann anzunehmen, wenn beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale für die zu bewertende Tätigkeit auch eine Eingruppierung nach den allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst nicht möglich ist.

    Denn diese haben nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion und können daher auch für solche Tätigkeiten herangezogen werden, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. herkömmlichen Verwaltungsaufgaben gehören (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP, aaO, m. w. N.).

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93
    Dies ist aber auch und gerade im Hinblick auf die Freiheit der Tarifvertragsparteien, zu bestimmen, ob und für welche Berufsgruppen sie tarifliche Regelungen schaffen wollen (Art. 9 Abs. 3 GG), nicht zu beanstanden (BAGE 48, 307, 310 f. = AP Nr. 4 zu § 3 BAT).

    Dies wäre jedoch ein unzulässiger, dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 52; BAGE 48, 307, 311 = AP, aaO).

  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93
    Die Rechtsprechung des BAG hat eine Tariflücke nur dann angenommen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Im vorliegenden Fall besteht aber zwischen der Tätigkeit der Musiktherapeuten und der im allgemeinen Verwaltungsdienst beschäftigten Angestellten keinerlei Bezug (BAGE 32, 364, 370 = AP, aaO), so daß die bestehende Tariflücke hier auch nicht durch Rückgriff auf die allgemeinen tariflichen Merkmale geschlossen werden kann.

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93
    Dagegen kann der Wille der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung von Tarifnormen nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen in irgendeiner Weise zum Ausdruck gekommen ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAGE 66, 177, 181 = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse, m. w. N.).
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93
    Die Rechtsprechung des BAG hat eine Tariflücke nur dann angenommen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90

    Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93
    Danach ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - AP Nr. 158 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93
    Die Rechtsprechung des BAG hat eine Tariflücke nur dann angenommen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Bei bewussten Regelungslücken ist eine ergänzende richterliche Auslegung des Tarifvertrages in der Regel ausgeschlossen (vgl. BAGE 36, 218, 224 f.; 40, 345, 352; 57, 334, 342; 77, 94, 98, 101; 91, 358, 367; 97, 251, 259; BAG NZA 1999, 999, 1000).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen und der des Klägers handelt es sich vorliegend allerdings nicht um eine unbewusste Tariflücke, die es den Gerichten erlauben kann, sie aus einem eindeutig feststellbaren Sinn und Zweck des Tarifvertrages heraus zu schließen (st. Rspr., etwa Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - zu II 2 der Gründe, BAGE 77, 94, 101).

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/94 - mwN, BAGE 77, 94; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 173 f.; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - aaO.).

    Das ist im Hinblick auf die Freiheit der Tarifvertragsparteien, zu bestimmen, ob und für welche Berufsgruppen sie tarifliche Regelungen schaffen wollen, nicht zu beanstanden und von den Gerichten für Arbeitssachen hinzunehmen (Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - mwN, BAGE 77, 94, 100).

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Damit wird ersichtlich die Rechtsprechung des Senats zu Berufsgruppen angesprochen, deren Eingruppierung die Tarifvertragsparteien nicht vorgesehen haben, wobei es sich in der Regel um bewußte Regelungslücken handelte (vgl. zB 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - BAGE 77, 94 "Musiktherapeut"; 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 210 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 6 "Arbeitserzieher").
  • LAG Hamm, 23.09.2016 - 8 Sa 1555/15

    Eingruppierung, Musiktherapeut, Regelungslücke

    Die Anlagen zum BAT enthalten wegen der Eingruppierung von Musiktherapeuten eine bewusste Regelungslücke (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - ).

    Wie das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit des Musiktherapeuten bereits mit Urteil vom 15. Juni 1994 (4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm mit Urteil vom 24. Januar 2003 (12 Sa 967/02 - juris) für den vergleichbaren Fall eines in einer psychiatrischen Klinik des Beklagten beschäftigten Kunsttherapeuten festgestellt haben, enthalten die Anlagen zum BAT wegen der Eingruppierung von Musik- und (vergleichbar) Kunsttherapeuten insoweit eine bewusste Regelungslücke, als dort keine speziellen Eingruppierungsmerkmale vereinbart werden konnten.

    Zwar ist eine Tariflücke im Bereich der Vergütungsordnungen zum BAT nur anzunehmen, wenn beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale für die zu bewertende Tätigkeit auch eine Eingruppierung nach den allgemeinen Merkmalen für den Verwaltungsdienst nicht möglich ist, da diesen insoweit eine Auffangfunktion zukommt (BAG, Urteil vom15. Juni 1994, aaO m. w. N.).

    Vom Fortbestehen einer eben solch bewussten Regelungslücke ist jedoch angesichts der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juni 1994 (aaO) und der Perpetuierung des ungeregelten Zustands durch die Tarifvertragsparteien über einen Zeitraum von inzwischen über 20 Jahren hier gerade auszugehen.

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Dies gilt aber nur dann, wenn ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der speziell zu regelnden Berufsgruppe und dem allgemeinen Verwaltungsdienst besteht (Bestätigung von BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies wäre jedoch ein unzulässiger, dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (BAGE 48, 307, 311 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Die Tarifsystematik liefert wichtige Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien und den Regelungszweck (vgl. u.a. BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1b der Gründe).
  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Falle unwirksamer Tarifregelungen eine gerichtliche Lückenschließung nur in engen Grenzen zulässig ist (vgl. BGHZ 174, 127 ; BAGE 36, 218 ; 40, 345 ; 57, 334 ; 77, 94 ; 91, 358 ; 97, 251 ; 110, 277 ).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 970/93

    Eingruppierung eines Schulassistenten

    Die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst haben nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion und können daher auch für solche Aufgaben herangezogen werden, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. herkömmlichen Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne zählen (vgl. Senatsurteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Rückgriff auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale scheidet erst dann aus, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers auch im weitesten Sinne nicht mehr zum Verwaltungsdienst gehört, also keinen Bezug mehr zu einer Verwaltungstätigkeit hat (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 775/87 - AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 -, aaO).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (st. Rspr., etwa Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - BAGE 77, 94, 101; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 173 f.).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

    Die Revision verkennt, daß bei der Tarifauslegung in erster Linie vom Wortlaut der Tarifbestimmung auszugehen ist, während der subjektive Wille der Tarifvertragsparteien nur dann bei der Auslegung berücksichtigt werden kann, wenn er in der Tarifnorm wenigstens in irgendeiner Weise zum Ausdruck gekommen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, beginnend mit Urteil vom 17. September 1957 - 1 AZR 312/56 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Auslegung; zuletzt BAGE 66, 177, 181 = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse und BAGE 77, 94, 98 = AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 1 der Gründe).

    Das wäre ein unzulässiger, dem Grundgesetz widersprechender Eingriff in die Tarifautonomie (vgl. BAGE 77, 94, 101 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 931/98

    Eingruppierung bei Tariflücke

  • LAG Hamm, 10.10.1996 - 17 Sa 372/96

    Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1170/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 644/08

    Auslegung einer tariflichen Entgeltsicherungsklausel

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -

  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 793/93

    Eingruppierung einer Orthoptistin in Frühförderstelle für Sehgeschädigte

  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1318/96

    Ergänzende Vertragsauslegung bei bewußter Regelungslücke durch das

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Heilpädagogen - Anspruch auf Zahlung einer

  • LAG Hamm, 16.06.2011 - 15 Sa 538/11

    Stufenzuordnung bei Herabgruppierung einer Wohnbereichsleiterin zur

  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 169/04

    Angestellte - Eingruppierung - Meisterqualifikation - Sozial- und

  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

  • LAG Nürnberg, 15.03.2005 - 6 Sa 486/02

    Anspruch auf Eingruppierung in eine andere Lohngruppe auf Grund eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1555/07

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung - Nichteinführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Sa 440/19

    Eingruppierung von Altentherapeuten nach TVöD-B (VKA)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 4 Sa 1556/07

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

  • LAG Hessen, 19.05.1999 - 2 Sa 1285/98
  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • LAG Hessen, 12.05.2009 - 12 Sa 1001/08

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • LAG München, 22.08.1996 - 4 Sa 116/95

    Zulage: Lehrgesellenzulage - Überleitungsregelung

  • LAG Düsseldorf, 08.05.1995 - 10 Sa 1672/94

    Eingruppierung einer Lehrhilfskraft an einer Fachhochschule

  • LAG Sachsen, 09.09.1997 - 5 Sa 240/97

    Erforderlicher zeitlicher Umfang einer die Tätigkeitsmerkmale einer

  • LAG Hessen, 30.09.2008 - 4 TaBV 81/08

    Musterverfahren zur Überführung der Arbeitnehmer der Lufthansa Technik AG in den

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 396/94
  • LAG Köln, 11.06.1999 - 11 Sa 58/99

    Eingruppierung, Musiktherapeutin; Sozialpädagogin; Diplom-Pädagogin; BAT;

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