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   BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88   

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BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88 (https://dejure.org/1988,2124)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1988 - 4 AZR 331/88 (https://dejure.org/1988,2124)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 (https://dejure.org/1988,2124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken - Auswirkungen der Einführungen eines Tarifvertrages für Spielcasinos auf die zuvor vereinbarten Vergütungsregelungen - Rechtscharakter von Betriebsvereinbarungen - Ausschluss von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Das ergibt sich aus dem Tarifwortlaut, dem eindeutigen Sinn und Zweck der Norm und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, auf die es bei der Tarifauslegung gleichbedeutend und gleichgewichtig ankommt (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Demnach kommt es auch bei der Auslegung von Betriebsvereinbarungen gleichbedeutend und gleichgewichtig auf deren Wortlaut, ihren Sinn und Zweck sowie den Gesamtzusammenhang der Regelung an (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Wenn in der dargestellten Weise die Tarifvertragsparteien anknüpfend an die entsprechende frühere Regelung in den Gehaltsvereinbarungen nunmehr eine tarifliche Vergütungsordnung mit Dienstposten bzw. Stellenbezeichnungen zusammengestellt und in erläuternden tariflichen Bestimmungen die Tätigkeit der Funktionsinhaber näher unter Angabe ihrer Einzelaufgaben umschrieben haben, dann ergeben Tarifwortlaut, Sinn und Zweck der Regelungen sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), daß Vergütung nach den einzelnen Positionen der Tarifregelung dem betreffenden Arbeitnehmer nur dann zustehen soll, wenn er alle Tätigkeiten ausübt, die nach der jeweils in Betracht kommenden Stellenbeschreibung bzw. den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen ausgeführt werden müssen.

  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Dabei weist das Landesarbeitsgericht mit Recht darauf hin, daß solchenfalls das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG im Verhältnis einer vortariflichen Betriebsvereinbarung zu einem neuen Tarifvertrag - wie vorliegend - keine Geltung hat (vgl. BAGE 51, 178, 181 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1962 - 5 AZR 221/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 77 Rz 62; Wiese in GK- BetrVG, § 87 Rz 41 sowie Wiedmann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 309 und 315).

    Dabei weist die Revision richtig darauf hin, daß - im Gegensatz zu einem solchen aus einer Betriebsvereinbarung - ein entsprechender einzelvertraglicher Anspruch des Klägers durch die Einführung der tariflichen Bestimmungen nicht hätte berührt werden können (vgl. BAGE 51, 178, 181, 182 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip).

  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74

    Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Dabei weist das Landesarbeitsgericht mit Recht darauf hin, daß solchenfalls das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG im Verhältnis einer vortariflichen Betriebsvereinbarung zu einem neuen Tarifvertrag - wie vorliegend - keine Geltung hat (vgl. BAGE 51, 178, 181 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1962 - 5 AZR 221/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 77 Rz 62; Wiese in GK- BetrVG, § 87 Rz 41 sowie Wiedmann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 309 und 315).

    Dabei weist die Revision richtig darauf hin, daß - im Gegensatz zu einem solchen aus einer Betriebsvereinbarung - ein entsprechender einzelvertraglicher Anspruch des Klägers durch die Einführung der tariflichen Bestimmungen nicht hätte berührt werden können (vgl. BAGE 51, 178, 181, 182 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip).

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Auch der Umstand, daß der GTV und die Protokollnotiz nach deren Eingangssatz einheitlich zum 1. Juli 1986 in Kraft treten sollten, also mit einer Rückwirkung von nur rund drei Wochen, bestätigt die Richtigkeit der Auslegung des Senats, die aus den dargelegten Gründen zugleich zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 51, 282, 302 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 8. Juni 1988 - 4 AZR 798/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Damit wird zugleich dem Arbeitgeber jedenfalls ein bis an die Grenzen der Billigkeit heranreichender Ermessens- und Gestaltungsspielraum eröffnet (vgl. die Urteile des Senats vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk im Anschluß an BAGE 11, 318, 325 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und BGHZ 18, 149, 152 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Hiernach ergibt sich, daß sich nach § 5 Abs. 2 der Gehaltsvereinbarungen die Vergütung der darin erfaßten Arbeitnehmer aus der entsprechenden Tabelle (Anlage 1 dazu) und der jeweiligen Punktbeteiligung ergeben soll, wie es auch den seit langer Zeit geltenden entsprechenden tariflichen Regelungen für das Spielbankenpersonal in anderen Bundesländern entspricht (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier).

    Damit stellt die Tarifnorm die jeweilige Abdeckung des Bedarfs an Personal für die Saalaufsicht in das Ermessen des Arbeitgebers, womit an die entsprechende Übung im Spielbankenbetrieb angeknüpft wird (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier).

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Damit handelt es sich um einen sogenannten typischen Arbeitsvertrag, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats BAGE 42, 349, 356 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 35, 7, 13 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost sowie vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht nach den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzes- und Tarifauslegung mit Recht davon aus, daß Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat den Begriff des "Tischchefs" in seiner spezifischen Bedeutung bei den Spielbanken verwenden (vgl. die Urteile des Senats BAGE 42, 349, 360 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; BAGE 45, 330, 335 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Musiker sowie das Urteil vom 31. August 1988 - 4 AZR 133/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61

    Verdrängung der Urlaubsbestimmungen - Margarineindustrie - Betriebsordnung -

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Dabei weist das Landesarbeitsgericht mit Recht darauf hin, daß solchenfalls das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG im Verhältnis einer vortariflichen Betriebsvereinbarung zu einem neuen Tarifvertrag - wie vorliegend - keine Geltung hat (vgl. BAGE 51, 178, 181 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1962 - 5 AZR 221/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 77 Rz 62; Wiese in GK- BetrVG, § 87 Rz 41 sowie Wiedmann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 309 und 315).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Mit dieser Vertragsformulierung, die auch hinreichenden Aufschluß über den Sinn und Zweck der vertraglichen Regelung gestattet, bringen die Arbeitsvertragsparteien deutlich zum Ausdruck, daß ihr Arbeitsvertrag die jeweilige Rechtslage nach den Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen widerspiegeln soll, die jeweils im Betrieb der Beklagten galten und gelten, wobei in diesem Sinne in der Vertragsvereinbarung sogar auf die Möglichkeit hingewiesen worden ist, daß - wie später mit dem GTV geschehen - tarifliche Bestimmungen nach dem Vorbild der Regelung in anderen Bundesländern die bestehenden Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen ablösen sollten (vgl. die Urteile des Senats BAGE 25, 34, 42 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAGE 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Ein Verstoß gegen diesen Rechtsgrundsatz liegt dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
    Mit dieser Vertragsformulierung, die auch hinreichenden Aufschluß über den Sinn und Zweck der vertraglichen Regelung gestattet, bringen die Arbeitsvertragsparteien deutlich zum Ausdruck, daß ihr Arbeitsvertrag die jeweilige Rechtslage nach den Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen widerspiegeln soll, die jeweils im Betrieb der Beklagten galten und gelten, wobei in diesem Sinne in der Vertragsvereinbarung sogar auf die Möglichkeit hingewiesen worden ist, daß - wie später mit dem GTV geschehen - tarifliche Bestimmungen nach dem Vorbild der Regelung in anderen Bundesländern die bestehenden Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen ablösen sollten (vgl. die Urteile des Senats BAGE 25, 34, 42 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAGE 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 25/86

    Mitbestimmung bei Zahlung des Lohns - Kontokosten

  • BAG, 18.04.1984 - 4 AZR 427/82

    Zulagen eines Orchestermusikers - Orchester - Instrumentengruppierungen - Musiker

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 133/88

    Tarifliche Eingruppierung einer in der Energiezentrale des Klinikums einer

  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 798/87

    Begriff der Wechselschichtarbeit - Begriff der "Nachtarbeitsstunden" - Vergütung

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84

    Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie -

  • BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74

    Betriebsvereinbarungen - Auslegung

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 483/74

    Betriebsrat- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 736/05

    Eingruppierung - Sous-Chef und Tischchef

    Das erfüllt die Merkmale einer tariflichen Vergütungsordnung (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 59/05 - vgl. auch 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 -) .

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1988 (- 4 AZR 331/88 -) nichts anderes.

  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 59/05

    Eingruppierung - Saalchef-Assistent und Saalchef

    Das erfüllt die Merkmale einer tariflichen Vergütungsordnung (vgl. BAG 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 -).
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

    Diese Aufzählung ist aber nicht, wie zum Beispiel die Tätigkeitsbeschreibung für einen Tischchef I, die der Senat im Urteil vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 - auszulegen hatte, abschließend, sondern endet mit "usw.".

    Durch die Protokollnotiz zum TGV wird die Geltendmachung von Ansprüchen für diese Zeit nicht ausgeschlossen, wie der Senat bereits im Urteil vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 - im einzelnen ausgeführt hat.

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 79/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

    Diese Aufzählung ist aber nicht, wie zum Beispiel die Tätigkeitsbeschreibung für einen Tischchef I, die der Senat im Urteil vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 - auszulegen hatte, abschließend, sondern endet mit "usw.".

    Durch die Protokollnotiz zum TGV wird die Geltendmachung von Ansprüchen für diese Zeit nicht ausgeschlossen, wie der Senat bereits im Urteil vom 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 - im einzelnen ausgeführt hat.

  • LAG Hamm, 01.07.2004 - 16 Sa 1290/03

    Eingruppierung eines Croupiers als Tischchef

    Außerdem muss er einen genauen Überblick über die Vorgänge an seinem Spieltisch haben (vgl. BAG vom 12.10.1988 - 4 AZR 331/88 - n.v. - zit. nach JURIS).
  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 367/05

    Eingruppierung, Saalchef-Assistent und Saalchef

    Das erfüllt die Merkmale einer tariflichen Vergütungsordnung (vgl. BAG 12. Oktober 1988 - 4 AZR 331/88 -).
  • LAG Düsseldorf, 01.06.1995 - 5 Sa 255/95

    Teilzeittätigkeit, "Unständig beschäftigte Stammfrauen", betriebliche

    Die Protokollnotiz vom 23.12.1987, die zur Betriebsvereinbarung über die Übernahme der unständig beschäftigten "Stammfrauen" in ein Teilzeitarbeitsverhältnis vom 16.11.1987 ergangen ist, hat selbst den Charakter einer Betriebsvereinbarung (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 12.10.1988 - 4 AZR 331/88 -, n.v.).
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