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   BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87   

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https://dejure.org/1987,423
BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87 (https://dejure.org/1987,423)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1987 - 4 AZR 339/87 (https://dejure.org/1987,423)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 (https://dejure.org/1987,423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - Anwendbarkeit des BAT auf Lektoren - Wertigkeit der Tätigkeit - Einordnung in eine Vergütungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 326
  • BB 1988, 631
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Danach werden, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes, zu dem auch der Lehrbetrieb der Hochschulen gehört, im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - und 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Rechtliche Bedeutung im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien könnte ihm dagegen, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, nur dann zukommen, wenn sein Inhalt arbeitsvertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - und 28. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Sie sind damit in der Bestimmung und Begrenzung des Geltungsbereiches der von ihnen abzuschließenden Tarifverträge im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei (vgl. BAGE 48, 307, 310 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT).

    Dabei berücksichtigt der Senat auch, daß in anderen Bundesländern mit Lektoren Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen die Geltung der §§ 22, 23, 23 a und 24 BAT ausdrücklich ausgeschlossen wird (vgl. BAGE 48, 307, 308 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT), womit zugleich den tariflichen Bestimmungen des § 3 Buchstabe g BAT sowie der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen entsprochen wird.

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Der Charakter des Arbeitsvertrages der Parteien als Individualvertrag hat indessen zur Folge, daß seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Rechtliche Bedeutung im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien könnte ihm dagegen, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, nur dann zukommen, wenn sein Inhalt arbeitsvertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - und 28. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Danach werden, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes, zu dem auch der Lehrbetrieb der Hochschulen gehört, im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Rechtliche Bedeutung im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien könnte ihm dagegen, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, nur dann zukommen, wenn sein Inhalt arbeitsvertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - und 28. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Danach werden, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes, zu dem auch der Lehrbetrieb der Hochschulen gehört, im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Rechtliche Bedeutung im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien könnte ihm dagegen, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, nur dann zukommen, wenn sein Inhalt arbeitsvertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - und 28. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - und 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Der Charakter des Arbeitsvertrages der Parteien als Individualvertrag hat indessen zur Folge, daß seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74

    Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Der Charakter des Arbeitsvertrages der Parteien als Individualvertrag hat indessen zur Folge, daß seine Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, vom 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Auch bei der ergänzenden Vertragsauslegung sind nämlich unter Berücksichtigung des Zweckes des Rechtsgeschäfts, der Interessenlage und der Verkehrssitte das den Parteien vorschwebende Ziel zu ergründen, ihr hypothetischer Wille zur Geltung zu bringen und demgemäß die Vertragslücke auszufüllen (vgl. BGHZ 9, 273, 276 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] und BGHZ 16, 71, 75; auch Enneccerus/Kipp/Wolff/Nipperdey, aaO, § 205 II, S. 1235 ff.; Lange, aaO, § 43 III, S. 278; Larenz, aaO, § 29 I, S. 455 sowie Soergel/Siebert/Knopp, BGB, 10. Aufl., § 157 Rz 99 ff.).
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
    Auch bei der ergänzenden Vertragsauslegung sind nämlich unter Berücksichtigung des Zweckes des Rechtsgeschäfts, der Interessenlage und der Verkehrssitte das den Parteien vorschwebende Ziel zu ergründen, ihr hypothetischer Wille zur Geltung zu bringen und demgemäß die Vertragslücke auszufüllen (vgl. BGHZ 9, 273, 276 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] und BGHZ 16, 71, 75; auch Enneccerus/Kipp/Wolff/Nipperdey, aaO, § 205 II, S. 1235 ff.; Lange, aaO, § 43 III, S. 278; Larenz, aaO, § 29 I, S. 455 sowie Soergel/Siebert/Knopp, BGB, 10. Aufl., § 157 Rz 99 ff.).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

  • BAG, 24.11.1976 - 4 AZR 501/75

    Hochschullehrer - Begriff des Hochschullehrers - Lehrkraft -

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Die Einwände der Klägerin gegen die vom LSG getroffene Wertung, wonach das LSG ihr Verhalten anders, nämlich als Kündigung hätte verstehen müssen, richten sich lediglich gegen die Feststellung von (inneren) Tatsachen, ohne dass dem LSG ein Verstoß gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsgrundsätze oder Erfahrungssätze vorgeworfen werden könnte (vgl allgemein: BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6; BFHE 156, 103, 106 f; 162, 464, 468; 163, 87, 88; 164, 279, 283; BAGE 48, 351, 358; 56, 326, 333; BVerwGE 47, 330, 361).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Trotz des Ausschlusses der Lehrkräfte aus dem Geltungsbereich der Anlage 1a zum BAT nach der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit zwar unbedenklich rechtlich möglich, einzelvertraglich die Geltung der tariflich nicht geltenden Regelungen zu vereinbaren (BAG Urteil vom 11. November 1987, BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

    Die Auslegung ist so vorzunehmen, wie dies Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern und der Empfänger das Vertragsangebot verstehen konnte (BAG Urteil vom 11. November 1987, BAGE 56, 326, 333 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre Auffassung auf das Urteil des Senats vom 11. November 1987 (BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Zu den einem Schulbetrieb entsprechenden Einrichtungen, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, rechnen auch die Hochschulen (BAG Urteil vom 11. November 1987, BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT; BAG Urteil vom 11. Februar 1987, BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.).

    Trotz des Ausschlusses der Lehrkräfte aus dem Geltungsbereich der Anlage 1a zum BAT nach der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit zwar unbedenklich rechtlich möglich, einzelvertraglich die Geltung der tariflich nicht geltenden Regelungen zu vereinbaren (BAG Urteil vom 11. November 1987, BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

    Die Auslegung ist so vorzunehmen, wie dies Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern und der Empfänger das Vertragsangebot verstehen konnte (BAG Urteil vom 11. November 1987, BAGE 56, 326, 333 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre Auffassung auf das Urteil des Senats vom 11. November 1987 (BAGE 56, 326 = AP Nr. 5 zu § 3 BAT).

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