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   BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90   

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BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90 (https://dejure.org/1991,22485)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1991 - 4 AZR 343/90 (https://dejure.org/1991,22485)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 (https://dejure.org/1991,22485)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 277/89

    Eingruppierung: Abschluss einer sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung

    Auszug aus BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
    Sie hat damit, wie der Senat in vergleichbaren Fallgestaltungen entschieden hat ( BAG Urteile vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - und - 4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 478, 480).

    Die Anforderungen, die an eine derartige Spezialausbildung zu stellen sind, hat der Senat in den Urteilen vom 3. September 1986 (4 AZR 335/85 -;, AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ), vom 28. Juni 1989 (4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478) und vom 28. Juni 1989 (4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 480) konkretisiert.

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

    Auszug aus BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
    Sie hat damit, wie der Senat in vergleichbaren Fallgestaltungen entschieden hat ( BAG Urteile vom 28. Juni 1989 - 4 AZR 287/89 - und - 4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 478, 480).

    Die Anforderungen, die an eine derartige Spezialausbildung zu stellen sind, hat der Senat in den Urteilen vom 3. September 1986 (4 AZR 335/85 -;, AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ), vom 28. Juni 1989 (4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478) und vom 28. Juni 1989 (4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 480) konkretisiert.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
    Darunter ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ( BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 u. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

    Auszug aus BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
    Die Anforderungen, die an eine derartige Spezialausbildung zu stellen sind, hat der Senat in den Urteilen vom 3. September 1986 (4 AZR 335/85 -;, AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ), vom 28. Juni 1989 (4 AZR 287/89 - ZTR 1989, 478) und vom 28. Juni 1989 (4 AZR 277/89 - ZTR 1989, 480) konkretisiert.
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Weiter muss die auszuübende Tätigkeit den Einsatz der durch die zusätzliche Spezialausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch objektiv erfordern (insbesondere Senat 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Bei der Betreuung bestimmter zugewiesener Personen hat der Senat in der Regel einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, bei einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen; Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, bei einem als Behördenbetreuer tätigen Sozialpädagogen).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988, BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Der Senat ist zwar in der Entscheidung vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 -, n.v., über die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit Zusatzausbildung zur Familientherapeutin, die ausschließlich im Sachgebiet Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie tätig war, in die Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozialdienst alter Fassung den Ausführungen des Berufungsgerichts gefolgt, das einen Arbeitsvorgang im Tarifsinne angenommen hatte, da alle ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen der Familienbetreuung dem Ziel dienten, bei den jeweils betreuten Familien auf Veränderungen hinzuwirken, die es den beteiligten Personen ermöglichten, bestehende Probleme zu beheben oder angemessen damit umzugehen.
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie" (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n. v.) angenommen.
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    Weiter muss die auszuübende Tätigkeit den Einsatz der durch die zusätzliche Spezialausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch objektiv erfordern (BAG Urteil v. 20.05.2009 - 4 AZR 184/08 ZTR 2009 636, 638; BAG Urteil v. 06.02 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Der Senat ist bisher in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen, da die Tätigkeit eines Sozialarbeiters auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihm zugewiesenen Personenkreises, gerichtet sei (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; BAG Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379 zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften" in der Familientherapie; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; offen gelassen in BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht veröffentlicht, zu einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften in der Familientherapie" (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der "Behindertenbetreuung" (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n.v.), eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), einer Diplom-Sozialpädagogin im Adoptionsvermittlungsdienst (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 935/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) angenommen.
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Einen einheitlichen großen Arbeitsvorgang hat der Senat beispielsweise bei einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe" (Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975), einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandschaften" in der Familientherapie (Urteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379), eines für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Diplom-Sozialarbeiters (Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der Behindertenbetreuung (Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, n.v.) angenommen.
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 622/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Heilpädagogen - Anspruch auf Zahlung einer

  • LAG Niedersachsen, 09.12.1994 - 16 Sa 604/94

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf tarifliche Höhergruppierung;

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 867/94

    Eingruppierung von als Behörden-/ Vereinsbetreuer (innen) (§ 1897 Abs. 2 BGB)

  • LAG Niedersachsen, 09.02.1995 - 9 Sa 869/94

    Kennzeichen der Schwierigkeit der Tätigkeit des Sozialarbeiters; Bildung eines

  • LAG Niedersachsen, 27.06.2001 - 15 Sa 980/00

    Eingruppierung nach Tatigkeitsmerkmalen, BAT; - siehe dazu Urteil des BAG vom

  • LAG Hamburg, 28.10.1996 - 4 Sa 65/95

    Eingruppierung einer der Sozialarbeiterin gleichgestellten "sonstigen

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