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   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08   

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https://dejure.org/2009,6897
BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08 (https://dejure.org/2009,6897)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 AZR 347/08 (https://dejure.org/2009,6897)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 (https://dejure.org/2009,6897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung in den Tarifvertrag für Altbeschäftigte der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland - "Zeiten bewährter TÜV-Tätigkeit" - Tarifauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeitsmerkmal von "... Jahre bewährter TÜV-Tätigkeit" zur Vorrückung in eine höhere Entgeltsgruppe; Tätigkeitszeit innerhalb des TÜV-Unternehmensverbundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätigkeitsmerkmal von "... Jahre bewährter TÜV-Tätigkeit" zur Vorrückung in eine höhere Entgeltsgruppe; Tätigkeitszeit innerhalb des TÜV-Unternehmensverbundes

  • rechtsportal.de

    Tätigkeitsmerkmal von "... Jahre bewährter TÜV-Tätigkeit" zur Vorrückung in eine höhere Entgeltsgruppe; Tätigkeitszeit innerhalb des TÜV-Unternehmensverbundes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08
    Bestimmt man den Inhalt dieser Bestimmungen nach Maßgabe der Regeln über die Auslegung von Tarifnormen (hierzu etwa BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 17, BAGE 122, 244, 248 f.), ergibt sich, dass der Kläger, der seit 1988 für die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerin arbeitet, ohne dass es insoweit von der Beklagten dargelegte Beanstandungen gegeben hat, und seit 2002 selbständige Prüftätigkeiten erledigt, ab dem 1. April 2005 jedenfalls die Voraussetzungen des Eingruppierungsmerkmals A 10 Nr. 3 erfüllt und eine dem entsprechende Vergütung verlangen kann.
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08
    Aus diesem Grund kommt auch eine Zulässigkeit als Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) nicht in Betracht; auch dies setzte voraus, dass irgendwelche Rechtsfolgen aus einer entsprechenden Feststellung möglich erscheinen, die über das mit der erfolgreichen Leistungsklage Erreichte hinausgehen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240, 244 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 13 Sa 12/07

    Zahlungsansprüche aus geltend gemachtem Anspruch auf höher Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 347/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. Februar 2008 - 13 Sa 12/07 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 27. September 2006 - 11 Ca 353/05 - wegen des Zahlungsantrags und wegen des Feststellungsantrags für die Zeit seit dem 1. November 2005 zurückgewiesen hat.
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Sie hat nicht vorgetragen, welches über die mit der Leistungsklage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für diesen Zeitraum an der begehrten Feststellung besteht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 18, BAGE 124, 240) .

    Damit sind Rechtsfolgen aus der begehrten Feststellung möglich, die über das mit der erfolgreichen Leistungsklage Erreichte hinausgehen (vgl. für die Bejahung der Vorgreiflichkeit bei Eingruppierungsfeststellungsklagen BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 21, BAGE 124, 240; 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1) .

    Hinsichtlich der Monate Oktober und November 2008, für die die Klägerin keine Leistungsklage erhoben hat, ist die Klage als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12; 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1) .

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Eingruppierungsfeststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12) , fehlt das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse für den ersten Teil des Antrages zu 1.
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Bisher ist nicht ersichtlich, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Es ist nicht ersichtlich, welches über eine entsprechende Gehaltszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 426/10

    Bewährungsaufstieg - Tätigkeit in der maßgebenden Fallgruppe

    Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12, ZTR 2010, 201) , fehlt das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse für den Überschneidungszeitraum.
  • LAG Hessen, 08.02.2013 - 14 Sa 555/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für das Mahn- und Klagewesen nach dem RTV

    Die Klägerin hat nicht vorgetragen, welches über die mit der Leistungsklage verfolgten Zahlungen hinausgehende Interesse für diesen Zeitraum an der begehrten Feststellung besteht (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - ZTR 2010, 201) .

    Ein solcher Fall ist vorliegend gegeben: Da für die Eingruppierung in die Beschäftigungsgruppe 6 RTV Sozialkassen neben einer Berufsausbildung entsprechend der Beschäftigungsgruppe 3, über die die Klägerin verfügt, eine mindestens einjährige Tätigkeit entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigungsgruppe 5 erforderlich ist, können hier aus der begehrten Feststellung Rechtsfolgen resultieren, die über das mit der erfolgreichen Leistungsklage Erreichte hinausgehen (vgl. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - ZTR 2010, 201) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 365/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin im Pflegekinderdienst

    Aus diesem Grund kommt auch eine Zulässigkeit als Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) nicht in Betracht; auch dies setzte voraus, dass irgendwelche Rechtsfolgen aus einer entsprechenden Feststellung möglich erscheinen, die über das mit der erfolgreichen Leistungsklage Erreichte hinausgehen (BAG 27.01.2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 12, Juris; BAG 23.09.2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12, Juris).
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Eingruppierungsfeststellung bestehen könnte (vgl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - Rn. 12) , fehlt das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse für die beiden Überschneidungszeiträume.
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte ( vergl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - ZTR 2010, 201 ) fehlt es an dem nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen besonderen Feststellungsinteresse für den Überschneidungszeitraum.
  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1245/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Da nicht ersichtlich ist, welches über eine entsprechende Vergütungszahlung hinausgehende Interesse an der begehrten Feststellung bestehen könnte ( vergl. dazu BAG 23. September 2009 - 4 AZR 347/08 - ZTR 2010, 201 ) fehlt es an dem nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen besonderen Feststellungsinteresse für den Überschneidungszeitraum.
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1248/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1246/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2017 - 6 Sa 189/16

    Eingruppierung - Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 481/16

    Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess; Eingruppierungssystematik im TV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2016 - 5 Sa 402/15

    Eingruppierung und Stufenzuordnung eines Landwirts nach dem DRK

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1247/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 14.06.2013 - 14 Sa 1367/12

    Eingruppierung - Darlegungslast; Eingruppierung - Darlegungslast

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 199/16

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der "Regionalen Sicherheitsleitstelle" bei

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 1891/15

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der "Regionalen Sicherheitsleitstelle" bei

  • LAG Hamm, 13.01.2017 - 16 Sa 1148/16

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der "Regionalen Sicherheitsleitstelle" bei

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