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   BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 350/81   

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BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 350/81 (https://dejure.org/1983,1820)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1983 - 4 AZR 350/81 (https://dejure.org/1983,1820)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1983 - 4 AZR 350/81 (https://dejure.org/1983,1820)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1984, 1836
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80

    Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip -

    Auszug aus BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 350/81
    Deshalb hat das Bundessozialgericht entschieden, daß ein Urteil, das den Parteien später als zwölf Monate nach der Verkündung zugestellt wird, stets als Urteil ohne Gründe anzusehen ist (BSGE 51, 122; vgl. auch BVerfGE 50, 278).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 350/81
    Dieser Rechtsprechung, die auch der herrschenden Meinung im Schrifttum entspricht (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl. 1983, § 551 Anm. 8 B; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl. 1977, § 551 Rz 32; Grunsky, SAE 1982, 186), hat sich der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 19B2 (4 AZR 313/80, AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) hinsichtlich einer erstinstanzlichen Entscheidung angeschlossen.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Bei kürzeren Verzögerungszeiten hänge die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 ; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergebe (Urteil vom 22. Mai 1984 ).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Im Anschluß an die Rechtsauffassung anderer oberster Bundesgerichte (vgl. BSGE 51, 122; BVerwGE 50, 278) muß zwar auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Urteil, das den Parteien später als zwölf Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird, als ein ohne Gründe versehenes Urteil angesehen werden (vgl. BAG 38, 55, 57 f. = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; nicht veröffentlichtesUrteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 -).

    Soweit im Schrifttum (vgl. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl. 1981, § 60 Rz 11; Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl. 1981, § 551 Anm. 7 b) unter Hinweis auf die Regelung des § 552 ZPO, nach der die einmonatige Revisionsfrist spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Urteilsverkündung zu laufen beginnt, ein Urteil als nicht mit Gründen versehen immer schon dann angenommen wird, wenn seit der Urteilsverkündung fünf Monate vergangen sind, während der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf § 9 Abs. 5 ArbGG dieser Auffassung für das Arbeitsgerichtsverfahren zu folgen ablehnt (vgl. unveröffentlichtesUrteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - Urteil vom 7. Dezember 1983, aaO; zustimmend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 41. Aufl. 1983, § 551 Anm. 8 B), bedarf es vorliegend keiner Stellungnahme zu dieser Streitfrage, da im Streitfall zwischen Verkündungstermin und Urteilszustellung weniger als fünf Monate lagen.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Diese Entscheidung hat der Senat durch Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    werden muß (vgl. die Urteile vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 313/80 - AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Saumlung vorgesehen, und von 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 -, nicht veröffentlicht).

    Hingegen hat der Senat die Auffassung, ein Urteil stets dann schon als Entscheidung oh ne Gründe anzusehen, wenn es später als sechs Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird, ausdrücklich abgelehnt (BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 -, nicht veröffentlicht, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Bei kürzeren Verzögerungszeiten hängt die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81]; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergibt (Urteil vom 22. Mai 1984 ).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21

    Dies entspricht übrigens auch der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesfinanzhofs und teilweise auch der des Bundessozialgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 313/80 - BAGE 38, 55 ; Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - DB 1984, 1836; Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - BB 1987, 1394; BFH, Urteil vom 10. Oktober 1987 - VII R 47/87 - BFHE 151, 328; BSG, Urteil vom 22. Januar 1981 - 10/8b RAr 2/80 - BSGE 51, 122 ; Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - SozR 1750 § 551 Nr. 12 = ZfSH/SGB 1985, 212; wohl ähnl.
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    An dieser Rechtsprechung hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - (nicht veröffentlicht) und vom 7. Dezember 1983 - 4 AZR 394/81 - (DB 1984, 1203) festgehalten und insbesondere § 551 Nr. 7 ZPO dann nicht angewandt, wenn zwischen Verkündung und Zustellung des Urteils nur etwas mehr als sechs Monate lagen.
  • BAG, 09.11.1988 - 5 AZR 271/88

    Urteilszustellung nach mehr als 12 Monaten als Urteil ohne Gründe

    Diese Auffassung hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 09.03.1983 4 AZR 350/81 bestätigt.

    Diese Auffassung hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - bestätigt.

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

    Zwar gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und anderer oberster Bundesgerichte ein Urteil, das später als 12 Monate nach seiner Verkündung zugestellt worden ist, als nicht mit Gründen versehen (BAGE 38, 55 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BAGE 44, 323, 327 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - nicht veröffentlicht; BSGE 51, 122; BVerwGE 50, 278).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 102/91

    Überforderungsschutz bei Vorruhestand; Erziehungsurlaub und Beschäftigtenzahl

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Urteil ohne Gründe erst dann vorliegt, wenn zwischen Urteilsverkündung und seiner Abfassung mehr als zwölf Monate liegen (BAGE 33, 208 = AP Nr. 10 zu § 551 ZPO; BAGE 38, 55 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BAGE 44, 323 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - DB 1984, 1836; BAG Urteil vom 27. April 1988 - 4 AZR 691/87 - AP Nr. 4 zu § 10 TV ArbBundespost).
  • BAG, 26.06.1991 - 5 AZR 347/90

    Urteilszustellung nach mehr als vierzehn Monaten als absoluter Revisionsgrund -

  • BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 564/87

    Beurteilung des Vorliegens von Gründen für die Entscheidung, wenn die Zustellung

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 34/90

    Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsschutzrechtliche

  • BAG, 27.03.1984 - 1 AZR 603/82
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