Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2328
BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88 (https://dejure.org/1988,2328)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 4 AZR 352/88 (https://dejure.org/1988,2328)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 (https://dejure.org/1988,2328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 859 (Ls.)
  • BB 1988, 2391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Der Senat hat demgemäß entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben zum fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit abgestellt (ständige Rechtsprechung BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Auszugehen ist davon, daß der Betrieb der Beklagten zu 1) nach § 1 Abs. 2 Abschnitt II BRTV-Bau vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau und dem der Verfahrens-Tarifverträge erfaßt wird, da der Betrieb nach seiner Zweckbestimmung und Einrichtung gewerblich bauliche Leistungen erbringt, die der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken dienen (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Mit der Aufzählung der nicht vom Geltungsbereich des BRTV-Bau erfaßten Betriebe in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII BRTV-Bau bringen die Tarifvertragsparteien nämlich zum Ausdruck, daß diese Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau fallen, trotzdem nicht von dessen fachlichem Geltungsbereich erfaßt werden sollen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Dies führte in bezug auf die Abgrenzung von Fliesenlegerbetrieben zu Betrieben des Säurebaus dazu, daß Betriebe, die sich allein mit der Herstellung säurefester Untergründe und der säurefesten Verfugung von Fliesen befaßten, ohne selbst Fliesen zu verlegen, nicht als Betriebe des Fliesenlegerhandwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau angesehen werden konnten, sondern als Betriebe des Säurebaus nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau ausgenommen waren (BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt) den Betrieb der Beklagten zu 1), wenn auch hinsichtlich anderer Anspruchszeiträume, betreffen.
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt) den Betrieb der Beklagten zu 1), wenn auch hinsichtlich anderer Anspruchszeiträume, betreffen.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 344/86

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem Verfahrens-TV - Betrieb des Säurebaus -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Dies führte in bezug auf die Abgrenzung von Fliesenlegerbetrieben zu Betrieben des Säurebaus dazu, daß Betriebe, die sich allein mit der Herstellung säurefester Untergründe und der säurefesten Verfugung von Fliesen befaßten, ohne selbst Fliesen zu verlegen, nicht als Betriebe des Fliesenlegerhandwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau angesehen werden konnten, sondern als Betriebe des Säurebaus nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau ausgenommen waren (BAG Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt) den Betrieb der Beklagten zu 1), wenn auch hinsichtlich anderer Anspruchszeiträume, betreffen.
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87

    Anspruch auf Vergütung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88
    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt) den Betrieb der Beklagten zu 1), wenn auch hinsichtlich anderer Anspruchszeiträume, betreffen.
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Insoweit handelt es sich um "Säureschutzbau", der vom tariflichen Begriff des "Säurebaus" mit umfasst wird (vgl. BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 204/97 - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Verlegen von säurefesten Fliesen in Werkshallen wird dabei grundsätzlich von dem Begriff des Säureschutzbaus umfasst (vgl. BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 204/97 - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vgl. auch BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zu II 1 c, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies ergibt sich auch aus systematischen Erwägungen (vgl. BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 204/97 - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien diesen Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstehen und angewandt wissen wollen (vgl. BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 204/97 - zu II 2 a der Gründe, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies führt in bezug auf die Abgrenzung von Fliesenlegerbetrieben zu Betrieben des Säurebaus dazu, daß Betriebe, die sich allein oder überwiegend mit der Herstellung säurefester Untergründe und säurefester Verfugungen von Fliesen befassen, nicht als Betriebe des Fliesenlegerhandwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau angesehen werden können, sondern als Betriebe des Säurebaus nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau ausgenommen sind (so Urteil des Senats vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - betreffend den Rechtsstreit zwischen den Parteien um Auskunftserteilung für die Zeit von September 1982 bis März 1983).

    Für eine Zulassung des prozeßentscheidenden Vorbringens der Beklagten hätte auch der Umstand gesprochen, daß die Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Frankfurt im Termin vom 15. März 1988, mithin nur sechs Tage vor der Kammer 14, zu dem Ergebnis gelangt ist, daß bei der Beklagten zu 1) die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit gerade nicht auf die Verlegung von Fliesen und Platten entfällt, sondern, wie auch im vorliegenden Rechtsstreit vorgetragen, nur zeit- und kostenmäßig untergeordnete Bedeutung hat (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Darunter sind diejenigen Tätigkeiten zu verstehen, die dazu dienen, konstruktive Bauteile, welche aus üblichen statisch tragenden Konstruktionen hergestellt sind, durch Oberflächenbekleidungen mit chemisch widerstandsfähigen Schutzschichten zu schützen (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII der Verfahrenstarifverträge werden allerdings Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge fallen, vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 204/97

    Baugewerbe - Säurebauindustrie

    Insoweit handelt es sich um "Säureschutzbau", der vom tariflichen Begriff des "Säurebaus" mit umfaßt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 40/93

    Einbauen von Fensterrahmen - Betrieb des Baugewerbes im Sinne der

    Zu Recht legt das Landesarbeitsgericht zugrunde, daß nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII des VTV Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 fallen, von dessen fachlichem bzw. betrieblichem Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen werden (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 1099/89

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Ansprüche einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93

    Pflicht zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse

    Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII des VTV Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 fallen, von dessen betrieblichem Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen sind (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 386/96

    Tarifgeltung: Säurebauindustrie

    Bis zum Ende des Jahres 1984 lautete die entsprechende Vorläuferbestimmung noch: "Betriebe des Säurebaus", und dazu hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - (AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ohne weitere Einschränkungen entschieden, daß zum "Säurebau" in diesem Sinne auch der "Säureschutzbau" zählt.
  • LAG Hessen, 10.12.1993 - 15 Sa 267/92

    Klage auf Auskunftserteilung über gewerbliche Arbeitnehmer (Zahl der gewerblichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 20.09.1989 - 4 AZR 410/89
  • LAG Hessen, 06.12.1991 - 15 Sa 706/90

    Abgrenzung des Trockenbaus und des Montagebaus vom Tischlerhandwerk;

  • ArbG Stendal, 11.12.2009 - 2 Ca 229/09

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für die Mindestlohnansprüche der beim

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht