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   BAG, 19.02.1959 - 4 AZR 358/56   

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https://dejure.org/1959,452
BAG, 19.02.1959 - 4 AZR 358/56 (https://dejure.org/1959,452)
BAG, Entscheidung vom 19.02.1959 - 4 AZR 358/56 (https://dejure.org/1959,452)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 (https://dejure.org/1959,452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handwerker - Vertretung eines Handwerkers - Zahlung einer Vertretungszulage

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Zum Begriff der in der zuvor geschilderten Weise qualifizierten Verantwortung selbst hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, sie könne sich beispielsweise aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, leitenden Funktionen, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, sofern daraus bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit bzw. die Lebensverhältnisse Dritter herzuleiten seien (vgl. BAG 1, 247, 249 = AP Nr. 5 zu § 3 TOA; BAG Urteile vom 22. November 1958 - 4 AZR 358/56 -, AP Nr. 45 zu § 3 TOA, vom 15. November 1961 - 4 AZR 227/61 -, AP Nr. 81 zu § 3 TOA, vom 25. Juli 1962 - 4 AZR 512/61 -, AP Nr. 91 zu § 3 TOA, und zuletzt das Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), wobei der Senat bisher davon abgesehen hat, den tariflichen Begriff der Verantwortung selbst seinerseits zu definieren.
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 20/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 133/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 142/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 150/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 159/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 134/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Der Senat hatte zuvor entschieden, daß der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet ist, nach Treu und Glauben zumutbare Vertretungen ohne Anspruch auf eine höhere Vergütung zu übernehmen (19. Februar 1959 - 4 AZR 358/56 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 41).
  • BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 513/61

    Feststeller - Versorgungsamt - Überwiegende Tätigkeit - Gründliche umfassende

    Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts angeordnete und dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbare Vertretung auszuführen, ohne daß er bei Vertretung höher bezahlter Arbeitskräfte zugleich einen Anspruch auf eine höhere Vergütung hat (vgl. BAG AP Nr. 41 zu § 1 TVG Auslegung).
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