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   BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00   

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https://dejure.org/2001,7588
BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00 (https://dejure.org/2001,7588)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 4 AZR 367/00 (https://dejure.org/2001,7588)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 4 AZR 367/00 (https://dejure.org/2001,7588)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Vielmehr besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Übereinstimmung darin, daß die Einreichung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungs- bzw. Einwilligungserklärung das Schriftformerfordernis nicht erfüllt (BAG aaO; offengelassen BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7; BGH aaO; BSG SozR 3-1500 § 161 SGG Nr. 2, 3 und 11).

    Ob gegen die Versäumung der fristgerechten Einreichung der Zustimmungserklärung des Gegners nach § 76 Abs. 1 ArbGG durch den Revisionskläger überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, ist streitig (zB BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7).

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Dieser Formfehler führt zur Unzulässigkeit der Revision (BAG 19. September 1985 - 2 AZR 533/84 - nv.; BGHZ 92, 76, 77; allg. Meinung).

    Das Schrifttum teilt diese Auffassung weitaus überwiegend (zB Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. § 566 a Rn. 4; ArbGV-Bepler § 76 Rn. 13; MünchKomm/Wenzel ZPO 2. Aufl. § 566 a Rn. 6; Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozeßrecht 15. Aufl. § 142 I 3 S 864; Schellhammer Zivilprozeß 6. Aufl. Rn. 1074; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 566 a Rn. 4; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 566 a Rn. 4; zweifelnd: Bepler NJW 1989, 686, 689; Meyer NZS 1995, 356, 357, 358; Schreiber JR 1985, 157; Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 566 a Rn. 2).

  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 533/84

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der Zustimmung des Gegners - Gesetzlich

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Dieser Formfehler führt zur Unzulässigkeit der Revision (BAG 19. September 1985 - 2 AZR 533/84 - nv.; BGHZ 92, 76, 77; allg. Meinung).

    Die - in dieser Form abgegebene - Zustimmungserklärung ist nach § 76 Abs. 1 Satz 3 ArbGG der Revisionsschrift beizufügen (BAG 19. September 1985 - 2 AZR 533/84 - nv.; BSG SozR 3-1500 § 161 SGG Nr. 3; BGH aaO).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Deswegen ist der Beweiswert einer Nahkopie - im Vergleich zur Fernkopie - von vornherein gemindert (BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 11).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung gebilligt (15. Februar 1993 - 1 BvR 1045/92 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 8).
  • RG, 22.01.1904 - VII 198/03

    Stempelsteuer.

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Die Wirksamkeit der Beglaubigung durch den Rechtsanwalt nach § 170 Abs. 2 ZPO ist auf den Zustellzweck beschränkt; außerhalb dessen hat sie nicht die Kraft einer Beglaubigung (RGZ 56, 374, 377; BGH aaO; Stein/Jonas/Roth aaO § 170 Rn. 28; MünchKomm/Wenzel aaO § 170 Rn. 12).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Daran hält auch die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) fest.
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 375/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der Zustimmung des Gegners - Gesetzliches

    Auszug aus BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00
    Mit Schriftsatz vom 18. September 2000, bei Gericht am selben Tage eingegangen, hat der Beklagte dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "für die Einlegung der Sprungrevision sowie soweit erforderlich für den Wiedereinsetzungsantrag vom 12. September 2000" beantragt und dies damit begründet, ihr bei der O. GmbH als Syndikusanwalt beschäftigter Prozeßbevollmächtigter habe den ebenfalls bei dieser Firma angestellten und bei dieser für die Anfertigung von Kopien und den Postausgang verantwortlichen E. S. beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    In den Urteilen vom 6. September 1972 (- 4 AZR 422/71 - AP BAT § 4 Nr. 2) und vom 14. März 2001 (- 4 AZR 367/00 - AR-Blattei ES 160.10.3 (1979) Nr. 68), die sich mit dem Verstoß einer mündlichen Erklärung nach § 70 BAT bzw. einer nur beglaubigten Zustimmungserklärung zur Sprungrevision gegen die Anforderungen des § 126 Abs. 1 BGB befassen, hat sich der Vierte Senat mit der Frage einer unmittelbaren oder entsprechenden Anwendung von § 126 BGB auf geschäftsähnliche Handlungen nicht auseinandergesetzt.
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 373/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

    In der Leitsache - 4 AZR 367/00 - ist der Schriftsatz vom 12. September 2000 mit dem ihm als Anlage beigefügten Original der Zustimmungserklärung des Klägers vom 1. Juni 2000 erst am 18. September 2000 bei Gericht eingegangen.

    beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.

    Dieser habe in der Leitsache - 4 AZR 367/00 - - anders als in den Parallelsachen - den Schriftsatz vom 12. September 2000 versehentlich nicht der Expreßsendung an das Bundesarbeitsgericht beigefügt.

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 368/00

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Zustimmung des Gegners zu einer

    In der Leitsache - 4 AZR 367/00 - ist der Schriftsatz vom 12. September 2000 mit dem ihm als Anlage beigefügten Original der Zustimmungserklärung des Klägers vom 1. Juni 2000 erst am 18. September 2000 bei Gericht eingegangen.

    beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.

    Dieser habe in der Leitsache - 4 AZR 367/00 - - anders als in den Parallelsachen - den Schriftsatz vom 12. September 2000 versehentlich nicht der Expreßsendung an das Bundesarbeitsgericht beigefügt.

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 375/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

    In der Leitsache - 4 AZR 367/00 - ist der Schriftsatz vom 12. September 2000 mit dem ihm als Anlage beigefügten Original der Zustimmungserklärung des Klägers vom 1. Juni 2000 erst am 18. September 2000 bei Gericht eingegangen.

    beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.

    Dieser habe in der Leitsache - 4 AZR 367/00 - - anders als in den Parallelsachen - den Schriftsatz vom 12. September 2000 versehentlich nicht der Expreßsendung an das Bundesarbeitsgericht beigefügt.

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 369/00

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Zustimmung des Gegners zu einer

    In der Leitsache - 4 AZR 367/00 - ist der Schriftsatz vom 12. September 2000 mit dem ihm als Anlage beigefügten Original der Zustimmungserklärung des Klägers vom 1. Juni 2000 erst am 18. September 2000 bei Gericht eingegangen.

    beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.

    Dieser habe in der Leitsache - 4 AZR 367/00 - - anders als in den Parallelsachen - den Schriftsatz vom 12. September 2000 versehentlich nicht der Expreßsendung an das Bundesarbeitsgericht beigefügt.

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 370/00

    Unzulässige Sprungrevision - Zustimmung des Gegners - Erfordernis der Schriftform

    In der Leitsache - 4 AZR 367/00 - ist der Schriftsatz vom 12. September 2000 mit dem ihm als Anlage beigefügten Original der Zustimmungserklärung des Klägers vom 1. Juni 2000 erst am 18. September 2000 bei Gericht eingegangen.

    beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.

    Dieser habe in der Leitsache - 4 AZR 367/00 - - anders als in den Parallelsachen - den Schriftsatz vom 12. September 2000 versehentlich nicht der Expreßsendung an das Bundesarbeitsgericht beigefügt.

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 372/00
    In der Leitsache - 4 AZR 367/00 - ist der Schriftsatz vom 12. September 2000 mit dem ihm als Anlage beigefügten Original der Zustimmungserklärung des Klägers vom 1. Juni 2000 erst am 18. September 2000 bei Gericht eingegangen.

    beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.

    Dieser habe in der Leitsache - 4 AZR 367/00 - - anders als in den Parallelsachen - den Schriftsatz vom 12. September 2000 versehentlich nicht der Expreßsendung an das Bundesarbeitsgericht beigefügt.

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 371/00
    In der Leitsache - 4 AZR 367/00 - ist der Schriftsatz vom 12. September 2000 mit dem ihm als Anlage beigefügten Original der Zustimmungserklärung des Klägers vom 1. Juni 2000 erst am 18. September 2000 bei Gericht eingegangen.

    beim Kopieren und Sortieren der Schriftsätze vom 12. September 2000 in den Sachen - 4 AZR 367/00 - bis - 4 AZR 375/00 - hinzugezogen.

    Dieser habe in der Leitsache - 4 AZR 367/00 - - anders als in den Parallelsachen - den Schriftsatz vom 12. September 2000 versehentlich nicht der Expreßsendung an das Bundesarbeitsgericht beigefügt.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 6/03

    Krankengeldbezug nach BAT - Übergangsregelung

    Das Schriftstück, in dem der Rechtsmittelgegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision - dem Revisionskläger gegenüber - erteilt, kann daher - ebenso wie die Revisionsschrift selbst - vom Revisionskläger per Telefax an das Bundesarbeitsgericht übermittelt werden (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 367/00 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 76 Rn. 17).
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