Rechtsprechung
   BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83   

Volltextveröffentlichungen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eingruppierung einer Kassiererin im Supermarkt

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1985, 658



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82  

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Darüber hinaus kommt der Auffassung der beteiligten Berufskreise nur eine ergänzende und zur Bestätigung geeignete Funktion zu (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Februar 1984 -- 4 AZR 369/83 --, 18. November 1975 -- 4 AZR 595/74 -- AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT und 26. Mai 1976 -- 4 AZR 240/75 -- AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 584/10  

    Eingruppierung einer Kassiererin - Begriff des Lebensmittel-Supermarkts -

    Unter dem Begriff problemlose Waren werden allgemein bekannte Güter des Massenbedarfs verstanden, bei deren Auswahl und Erwerb der Verbraucher im Allgemeinen keine Beratung erwartet oder wünscht, und die für den Absatz im Wege der Selbstbedienung geeignet sind (Ausschuss für Definitionen zu Handel und Distribution Katalog E - Definitionen zu Handel und Distribution 5. Aufl. S. 56 f.; so schon Ausschuss für Begriffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft Katalog E - Begriffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft 3. Aufl. S. 28; Metro Group Metro-Handelslexikon 2011/2012 S. 205; BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3).

    Zwar kann nicht angenommen werden, die Tarifvertragsparteien des Einzelhandels wollten auf Rechtsbegriffe des Bauplanungsrechts zurückgreifen (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04  

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, wie er dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (st. Rspr., vgl. schon BAG 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - BAGE 5, 338; Senat 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 2; 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3).
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