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   BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83   

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BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83 (https://dejure.org/1985,737)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1985 - 4 AZR 370/83 (https://dejure.org/1985,737)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 (https://dejure.org/1985,737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie - Verletzung des Gleichheitssatzes bei gewillkürter tarifvertraglicher Differenzierung - Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen bei verdienstgesicherten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 663
  • BB 1985, 927
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Der übertarifliche Bestandteil des Alterssicherungsbetrags verringert sich damit bei Tariflohnerhöhungen mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung automatisch um den Betrag der Tariflohnerhöhung (vgl. BAG 38, 118, 122 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 -, AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse müssen unberücksichtigt geblieben sein, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Die von den Tarifvertragsparteien durch die Regelung des § 6.11 Abs. 2 MTV vorgenommene Differenzierung zwischen verdienstgesicherten und nicht verdienstgesicherten Arbeitnehmern bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen ist willkürlich, entbehrt jeder sachlichen Berechtigung und führt zu einer grundlegenden Schlechterstellung der nicht verdienstgesicherten Arbeitnehmer mit erheblichen, dauernden Nachteilen, so daß die tarifliche Differenzierung auch unter Berücksichtigung der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie vor dem Gleichheitssatz keinen Bestand haben kann (vgl. BAG 38, 118, 129 f. = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Auch die Tarifvertragsparteien sind an diesen Verfassungsgrundsatz gebunden (vgl. BAG 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG; BAG 4, 133 = AP Nr. 18 zu Art. 3 GG; BAG 15, 228 = AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; BAG 29, 122 = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl. 1977, Einl. Rz 57 ff.).

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).

  • BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67

    Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Eine solche Regelung kommt einer begrenzten Effektivklausel sehr nahe, die nach ständiger Senatsrechtsprechung unzulässig ist (vgl. BAG 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).
  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78

    Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Anwendung von Vorschriften - Einreihung in

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).
  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Die Zulagen selbst werden dadurch nicht mit tarifrechtlicher Wirkung abgesichert, sondern können wie bei allen Arbeitnehmern bei späteren Tariflohnerhöhungen nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ganz oder teilweise verrechnet werden (BAG 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Der übertarifliche Bestandteil des Alterssicherungsbetrags verringert sich damit bei Tariflohnerhöhungen mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung automatisch um den Betrag der Tariflohnerhöhung (vgl. BAG 38, 118, 122 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 -, AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

  • BAG, 15.01.1964 - 4 AZR 75/63

    Weibliche Arbeitnehmerin - Anspruch auf Kinderzulage - Stellung eines besonderen

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 732/75

    Haushaltszulage - Antragspflicht - Nachweispflicht - Doppelverdienerehe -

  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 64/56

    Lohnregelung für männliche Arbeitnehmer - Lohngruppe für weibliche Arbeiterinnen

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitgeber aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Auch bei einer Verdienstsicherung gelte für die Zulagen dasselbe, was für alle Arbeitnehmer hinsichtlich des Abbaus und der Anrechnung gültig sei (ebenso BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, und Urteil vom 23. März 1993, aaO).

    Bereits eine Tarifvorschrift, nach der die Anrechnung übertariflicher Lohnteile nur bei altersgesicherten Arbeitnehmern vom Einvernehmen mit dem Betriebsrat abhängt, verstößt gegen den Gleichheitssatz (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

    Entgegen der Auffassung der Beklagten verstoßen die Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes - soweit sich ihr Geltungsbereich auch auf geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer erstreckt - nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, an den die Tarifvertragsparteien grundsätzlich gebunden sind (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 -, AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung mit weiteren Nachweisen).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse müssen unberücksichtigt geblieben sein, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO; BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Dabei wäre zu beachten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Tarifvertragsparteien den Grundrechten der Normunterworfenen einerseits keine engeren Grenzen ziehen dürfen, als dies dem Gesetzgeber erlaubt ist (seit BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m. w. N.; Buchner, AR-Blattei - D - Tarifvertrag V, Inhalt, A IV 2; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 62, 64).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auch die Tarifvertragsparteien sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an die Grundrechte gebunden (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    In seiner Entscheidung vom 21. März 1991 (2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB = EzA § 622 n.F. BGB Nr. 31, unter II 2 c der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) hat der Senat ausgeführt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürften zwar die Tarifvertragsparteien den Grundrechten der Normunterworfenen einerseits keine engeren Grenzen ziehen, als dies dem Gesetzgeber erlaubt sei (seit BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung, m. w. N.), und weitergehende Eingriffsbefugnisse könnten insbesondere nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleitet werden.
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

    Damit sind die Tarifvertragsparteien zwar auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BAGE 29, 122, 130 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG übertarifl.

    Dabei ist es nicht Sache der Gerichte zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, sondern sie sind vielmehr nur befugt zu kontrollieren, ob die getroffene Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG übertarifl.

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Auch bei einer Verdienstsicherung gelte für die Zulagen dasselbe, was für alle Arbeitnehmer hinsichtlich des Abbaus und der Anrechnung gültig sei (ebenso BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, und Urteil vom 23. März 1993, aaO).

    Bereits eine Tarifvorschrift, nach der die Anrechnung übertariflicher Lohnteile nur bei altersgesicherten Arbeitnehmern vom Einvernehmen mit dem Betriebsrat abhängt, verstößt gegen den Gleichheitssatz (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 630/88

    Tarifvertrag: Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte

    Entgegen der Auffassung der Beklagten verstoßen die Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes - soweit sich ihr Geltungsbereich auch auf geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer erstreckt - nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, an den die Tarifvertragsparteien grundsätzlich gebunden sind (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 -, AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, mit weiteren Nachweisen).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse müssen unberücksichtigt geblieben sein, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO; BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99

    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

    a) Das Korrektiv bei Tarifverträgen war bislang die Gebundenheit der Tarifverträge an die Beachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes, von der die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen ist (vgl. zB Senat 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118; Senat 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 16 = EzA GG Art. 3 Nr. 16).
  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß auch die Tarifpartner an die Verfassung gebunden sind, was ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m.w.N.; BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; Senatsurteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -, aaO, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 443/96

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.04.1994 - 5 Sa 2/94

    Auslegung der Regelung über die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer ;

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.1996 - 17 Sa 14/96

    Streitigkeit über die Höhe einer tarifvertraglichen Alterssicherung;

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 407/94

    Zusätzliche Belohnung nach einem Rahmenkollektivvertrag

  • LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 120/93

    Tarifvertragliche Regelung einer Grundkündigungsfrist - Bedürfnis nach erhöhter

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 308/93

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 72/91

    Tarifliche Grundkündigungsfristen für Bauarbeiter

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung - Ausschluss von

  • LAG Hamburg, 03.08.1995 - 7 Sa 42/95

    Zur Wirksamkeit einer eigenständigen tariflichen Regelung der verlängerten

  • LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung tariflicher

  • LAG Hamm, 18.01.1990 - 16 Sa 879/89

    Dreischichtbetrieb; Ruhepause; Tarifrecht; Vergütung

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