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   BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75   

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BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75 (https://dejure.org/1976,672)
BAG, Entscheidung vom 29.09.1976 - 4 AZR 381/75 (https://dejure.org/1976,672)
BAG, Entscheidung vom 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 (https://dejure.org/1976,672)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 40
  • DB 1977, 591
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75
    Schließlich besteht entgegen der Meinung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten auch kein Grund zur noch weitergehenden Berücksichtigung der Tarifgeschichte, da vorliegend der Tarifwortlaut sowie der tarifliche GesamtZusammenhang bereits eine eindeutige und praktikable Tarifauslegung gestatten (vgl. BAG 23, 4-24 "428J = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie BAG 18, 278 /~282 7 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Auszug aus BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine derartige Regelung überhaupt wirksam durch Betriebsvereinbarung getroffen werden kann (vgl. dazu BAG 23, 257 /~263 ff. 7 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG mit Besprechung von Richardi in SAE 1972, S. 139), denn nur, wenn über den Betrieb der Beklagten hinaus in den sonstigen Betrieben der tarifunterworfenen Arbeitgeber ebenfalls der artige Betriebsvereinbarungen bestanden hätten, wäre es möglich gewesen, daß die Tarifvertragsparteien an diese spar tenübliche Gesamtregelung bzw. generelle betriebliche Übung hätten anknüpfen können.
  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 355/75

    Tarifverträge - Bau - Poliere - Schachtmeister - Kurzarbeit - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75
    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung weist das Landesarbeitsgericht eingangs zutreffend darauf hin, daß Tarifverträge zunächst nach ihrem Wortlaut auszulegen sind wobei freilich ,wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorliebt, unter Heranziehung des allgemeinen Auslegungsgrundsatzes des § 133 BGB über den reinen Tarifwortlaut hin aus auch der Sinn und Zweck dessen mitzuberücksichtigen ist, was die Tarifvertragsparteien in der auszulegenden Norm er kennbar haben zum Ausdruck bringen wollen (vgl. dazu die Ur teile des Senats 4 AZR 284/75 vom 18. August 1976 sowie 4 AZR 355/75 vom 8 .September 1976, beide zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit jeweils weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75

    Anspruch auf Übergangsgeld - Vollbeschäftigung bei Ausscheiden -

    Auszug aus BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75
    In Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung weist das Landesarbeitsgericht eingangs zutreffend darauf hin, daß Tarifverträge zunächst nach ihrem Wortlaut auszulegen sind wobei freilich ,wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorliebt, unter Heranziehung des allgemeinen Auslegungsgrundsatzes des § 133 BGB über den reinen Tarifwortlaut hin aus auch der Sinn und Zweck dessen mitzuberücksichtigen ist, was die Tarifvertragsparteien in der auszulegenden Norm er kennbar haben zum Ausdruck bringen wollen (vgl. dazu die Ur teile des Senats 4 AZR 284/75 vom 18. August 1976 sowie 4 AZR 355/75 vom 8 .September 1976, beide zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit jeweils weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75
    Schließlich besteht entgegen der Meinung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten auch kein Grund zur noch weitergehenden Berücksichtigung der Tarifgeschichte, da vorliegend der Tarifwortlaut sowie der tarifliche GesamtZusammenhang bereits eine eindeutige und praktikable Tarifauslegung gestatten (vgl. BAG 23, 4-24 "428J = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau sowie BAG 18, 278 /~282 7 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75
    Verwenden aber in solcher Weise die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, so ist davon auszugehen, daß die Tarif vertragsparteien diese Begriffe in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen, soweit sich nicht aus dem TarifWortlaut oder aus anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen etwas anderes ergibt (vgl. BAG AP Nr. 12o und 119, 116 zu § 1 TVG Auslegung im Anschluß an BAG 5, 338 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 47/61

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Arbeistlosenbegriff - Fiktion der

    Auszug aus BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75
    Wenn den noch die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf das volle 13 Monatseinkommen - wie beim Ausscheiden wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit - allein von dem Erreichen der Altersgrenze im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und nicht etwa von dem Hauptanwendungsfall, nämlich der Vollendung des 65- Lebensjahres (vgl. Aye-Brockhoff-Göbelsmann-Schieckel, Gesamtkommentar zur RVO, § 124-5 Anm. 6 ; BSGE 23, 222 /"224- 7) , abhängig gemacht haben, dann steht beiden Klägern, wie schon das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend angenommen hat, die ein geklagte Leistung zu.
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, wie er dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (st. Rspr., vgl. schon BAG 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - BAGE 5, 338; Senat 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 2 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 9; 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3).
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Im übrigen zwingt zu dieser Auslegung der Grundsatz, daß dann, wenn die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm einen Begriff ver wenden, der in der Rechtsterminologie, also beispielsweise auch im bürgerlichen Recht, einen bestimmten Inhalt hat wie das "Vertretenmüssen", anzunehmen ist, daß sie diesen Rechtsbegriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben whlergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht im Tarifvertrag selbst definiert, ist davon auszugehen, dass sie den Begriff in dem Sinne gebraucht haben, wie er dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise entspricht, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind (st. Rspr., vgl. schon BAG 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - BAGE 5, 338; Senat 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 2; 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 3).
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