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   BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88   

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BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88 (https://dejure.org/1988,805)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1988 - 4 AZR 393/88 (https://dejure.org/1988,805)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1988 - 4 AZR 393/88 (https://dejure.org/1988,805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen Fliesenverleger und Plattenverleger - Bindungswirkung der Verurteilung zur Auskunftserteilung bezüglich des Rechtsstreits über die Beitragszahlungsverpflichtung - Ausübung von Tätigkeiten der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; TV für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe vom 12.11.1960 bzw. 19.12.1983 (VerftB) § BRTV-Bau § 1; ZPO §§ 138, 139, 318, 322; ArbGG § 67
    Rechtskraft im Auskunftsverfahren steht gegenteilige Entscheidung im Nachfolgeverfahren nicht entgegen -- Zulassung neuen Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 174
  • NJW 1989, 1236
  • MDR 1989, 484
  • NZA 1989, 436
  • BB 1989, 360
  • BB 1989, 707
  • DB 1989, 1580
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Sie nimmt die Beklagte zu 1) und deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Beklagte zu 2), auf Beitragszahlung für die Monate April 1983 bis Januar 1984 in Anspruch, nachdem die Beklagten rechtskräftig zur Erteilung der zur Berechnung der Beitragsansprüche notwendigen Auskünfte verurteilt worden waren (BAG Urteile vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - und - 4 AZR 593/85 -) und diese Auskünfte erteilt hatten.

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung nach den Verfahrens-Tarifverträgen des Baugewerbes für die streitbefangenen Zeiträume von April 1983 bis Dezember 1983 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 -) und von Oktober 1983 bis Januar 1984 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 593/85 -) keinen Einfluß auf die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits über die Beitragszahlung hat.

    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies führt in bezug auf die Abgrenzung von Fliesenlegerbetrieben zu Betrieben des Säurebaus dazu, daß Betriebe, die sich allein oder überwiegend mit der Herstellung säurefester Untergründe und säurefester Verfugungen von Fliesen befassen, nicht als Betriebe des Fliesenlegerhandwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau angesehen werden können, sondern als Betriebe des Säurebaus nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau ausgenommen sind (so Urteil des Senats vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen - betreffend den Rechtsstreit zwischen den Parteien um Auskunftserteilung für die Zeit von September 1982 bis März 1983).

    Für eine Zulassung des prozeßentscheidenden Vorbringens der Beklagten hätte auch der Umstand gesprochen, daß die Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Frankfurt im Termin vom 15. März 1988, mithin nur sechs Tage vor der Kammer 14, zu dem Ergebnis gelangt ist, daß bei der Beklagten zu 1) die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit gerade nicht auf die Verlegung von Fliesen und Platten entfällt, sondern, wie auch im vorliegenden Rechtsstreit vorgetragen, nur zeit- und kostenmäßig untergeordnete Bedeutung hat (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Sie nimmt die Beklagte zu 1) und deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Beklagte zu 2), auf Beitragszahlung für die Monate April 1983 bis Januar 1984 in Anspruch, nachdem die Beklagten rechtskräftig zur Erteilung der zur Berechnung der Beitragsansprüche notwendigen Auskünfte verurteilt worden waren (BAG Urteile vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - und - 4 AZR 593/85 -) und diese Auskünfte erteilt hatten.

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung nach den Verfahrens-Tarifverträgen des Baugewerbes für die streitbefangenen Zeiträume von April 1983 bis Dezember 1983 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 -) und von Oktober 1983 bis Januar 1984 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 593/85 -) keinen Einfluß auf die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits über die Beitragszahlung hat.

    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55

    Teilnahme an Arbeitsniederlegung - Streik - Zurückweisung eines Beweismittels -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Diesen Umstand hätte das Landesarbeitsgericht bei seiner Überzeugungsbildung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 ArbGG berücksichtigen müssen, insbesondere deswegen, weil die Vorschrift weder Selbstzweck ist noch Sanktionscharakter hat, sondern allein der Prozeßbeschleunigung dienen soll (vgl BAGE 4, 41, 46 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits objektiv dann nicht vor, wenn das Landesarbeitsgericht dafür sorgen kann, daß die angebotenen Beweismittel bereits in der ersten Verhandlung verfügbar sind (BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen m. w. N.).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Der Senat hat demgemäß entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung hinsichtlich der Zuordnung von Betrieben zum fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Baugewerbes auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer abgestellt (ständige Rechtsprechung BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Damit soll verhindert werden, daß aus dem gleichen Sachverhalt zwischen denselben Parteien über eine daraus abgeleitete zivilrechtliche Rechtsfolge dann anders entschieden wird, wenn hierüber bereits durch ein älteres Urteil rechtskräftig entschieden worden ist (BAG Urteil vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen verspätetes Tatsachenvorbringen bzw. verspätete Beweisantritte nur dann nicht zugelassen werden, wenn dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert würde (vgl. BAG Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w. N.).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88
    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 344/86

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem Verfahrens-TV - Betrieb des Säurebaus -

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2015 - 1 Sa 48a/15

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, Dauererkrankungen, BEM,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits objektiv dann nicht vor, wenn das Landesarbeitsgericht dafür sorgen kann, dass die angebotenen Beweismittel bereits in der ersten Verhandlung verfügbar sind (BAG, Urt. v. 23.11.1988 - 4 AZR 393/88 - Juris, Rn 21).
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Entfällt die überwiegende betriebliche Tätigkeit auf das Verlegen von Fliesen und Platten, so ist der Betrieb im Grundsatz dem Fliesenlegerhandwerk zuzuordnen, auch wenn er teilweise Arbeiten ausführt, die dem Säureschutzbau zuzurechnen sind (vgl. BAG 23. November 1988 - 4 AZR 393/88 - NZA 1989, 1236).
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Selbst bei einem Bestreiten der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel durch die andere Partei bleibt es Aufgabe des Gerichts, von sich aus und ohne einen darauf bezogenen Antrag der jeweiligen Partei eine Verzögerung so weit wie möglich durch prozessleitende Maßnahmen zu vermeiden (vgl. BAG 23. November 1988 - 4 AZR 393/88 - BAGE 60, 174) .
  • LAG Hessen, 06.03.2006 - 10 Sa 467/05

    Zinsanspruch auf rechtskräftig titulierte Forderungen - Beiträge nach

    Wird der Hauptanspruch dagegen für begründet erachtet, ist die Rechtskraft dieser Entscheidung auf den Hauptanspruch beschränkt und die zusätzliche und nachträgliche Einklagung von Zinsen nicht verwehrt (BGH 14. Januar 1987, NJW-RR 1987, 386; vgl. auch zum Verhältnis Auskunfts- zur Beitragsklage: BAG 23. November 1988 - 4 AZR 393/88 - NZA 1989, 436; Zöller, ZPO, 25. Aufl., vor § 322 Rz 28; OLG Frankfurt am Main 11. November 1996 - 18 U 15/96 - NJW-RR 1997, 700; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 322 Rz 74).

    Damit soll verhindert werden, dass aus dem gleichen Sachverhalt zwischen denselben Parteien über eine daraus abgeleitete zivilrechtliche Rechtsfolge dann anders entschieden wird, wenn hierüber bereits durch ein älteres Urteil rechtskräftig entschieden ist (BAG 23. November 1988, a.a.O.).

  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahmeregelung trifft den baugewerblichen Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 23. September 1988 - 4 AZR 393/88 - AP Nr. 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dies folgert das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung zwar nicht daraus, daß der Beklagte in den Vorprozessen zur Auskunftserteilung verurteilt worden ist (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1988 - 4 AZR 393/88 - AP Nr. 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), jedoch rechnet das Landesarbeitsgericht die Verfugungen im Sanitär- und Fliesenbereich sowie die Verfugungen zwischen Fenster- bzw. Fenstertürrahmen und Mauerwerk (Anschlußverfugungen) zu den von § 1 Abs. 2 Abschnitt V der Verfahrenstarifverträge erfaßten Tätigkeiten.

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06

    Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. November 1988 (- 4 AZR 393/88 - BAGE 60, 174) nichts anderes, wonach keine Präklusionswirkungen für einen nachfolgenden Beitragsrechtsstreit entstehen, wenn ein Arbeitgeber rechtskräftig verurteilt wird, der ZVK zur Berechnung von Beitragsansprüchen notwendige Auskünfte zu erteilen.
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06

    Verzugszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. November 1988 (- 4 AZR 393/88 - BAGE 60, 174) nichts anderes, wonach keine Präklusionswirkungen für einen nachfolgenden Beitragsrechtsstreit entstehen, wenn ein Arbeitgeber rechtskräftig verurteilt wird, der ZVK zur Berechnung von Beitragsansprüchen notwendige Auskünfte zu erteilen.
  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 1099/89

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Ansprüche einer

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  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZN 1085/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion

    Die Präklusionsvorschriften dienen der Beschleunigung, nicht der Sanktion (vgl. BAG 23. November 1988 - 4 AZR 393/88 - juris Rn. 24, BAGE 60, 174, 182).
  • LAG Hessen, 12.09.2005 - 10 Sa 704/04

    Hauptanspruch, Zinsanspruch, Rechtskraft

    Wird der Hauptanspruch dagegen für begründet erachtet, ist die Rechtskraft dieser Entscheidung auf den Hauptanspruch beschränkt und die zusätzliche und nachträgliche Einklagung von Zinsen nicht verwehrt (BGH 14. Januar 1987, NJW-RR 1987, 386; vgl. auch zum Verhältnis Auskunfts- zur Beitragsklage: BAG 23. November 1988 - 4 AZR 393/88 - NZA 1989, 436; Zöller, ZPO, 25. Aufl., vor § 322 Rz 28; OLG Frankfurt am Main 11.11.1996 - 18 U 15/96 - NJW-RR 1997, 700; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 322 Rz 74).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 321/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Abmahnerfordernis

  • LAG Düsseldorf, 23.09.1999 - 11 Sa 645/99

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente - Berechnung

  • LAG Düsseldorf, 28.01.2020 - 8 Sa 399/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
  • LAG Hessen, 05.03.2001 - 16 Sa 583/00

    Pflicht zur Teilnahme am "Sozialkassenverfahren" des Baugewerbes; Sitz des

  • LAG Hamm, 19.10.1989 - 16 Sa 878/89

    Drittschuldnerklage; Gehaltspfändung; Lohnpfändung; Pfändung; Streitverkündung;

  • LAG Düsseldorf, 10.07.2012 - 8 Sa 499/12
  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZR 408/88

    Sozialversicherung: Meldepflicht - Anspruch auf Auskunftserteilung

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 79/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1166/88

    Ermittlung des Geltungsbereichs der Bau-Tarifverträge; Anspruch auf Einziehung

  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

  • LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89

    Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen

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