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   BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03   

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https://dejure.org/2004,4312
BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03 (https://dejure.org/2004,4312)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2004 - 4 AZR 396/03 (https://dejure.org/2004,4312)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 (https://dejure.org/2004,4312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung der Tätigkeit eines Geräteverwalters des Bundesgrenzschutzes; Definition des Arbeitsvorganges im Sinne des § 22 Abs. 2 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)

  • Judicialis

    BAT 1975 § 22; ; BAT 1975 § 23; ; VergGr. IXb bis VIb des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT/BL; ; Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen Nr. 1 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines Geräteverwalters für Waffen-, ABC- sowie Informations- und Kommunikationswesen in einem Aus- und Fortbildungszentrum des Bundesgrenzschutzes; Begriff des Arbeitsvorgangs; Lagerverwaltung als Arbeitsvorgang; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 39
  • BB 2004, 2360
  • NZA-RR 2005, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1026/78

    Bestimmter Aufgabenbereich - Tätigkeitsmerkmal - Lagerverwalter - Lagervorsteher

    Auszug aus BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03
    Es hat lediglich die Frage aufgeworfen, ob die gesamte Tätigkeit des Klägers als Bearbeiter FEM entsprechend der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung eines Lagerverwalters/Lagervorstehers (25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 43) als ein einziger Arbeitsvorgang im Tarifsinne angesehen werden könne.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Angestellten nach Funktionsmerkmalen im Allgemeinen (zB 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 288 = EzA ArbZG § 7 Nr. 3 mwN) und insbesondere auch zu derjenigen eines Lagerverwalters/Lagervorstehers (25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 43).

    Diese Eingruppierung setzt nach der bereits in anderem Zusammenhang behandelten Entscheidung des Senats vom 25. März 1981 (- 4 AZR 1026/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 43) - auch - die Unterstellung zumindest eines anderen Bediensteten voraus.

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Außensicherung einer Strafvollzugsanstalt

    Auszug aus BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03
    aa) Unter einem Arbeitsvorgang iSv. § 22 Abs. 2 BAT iVm. den Protokollnotizen zu dieser Tarifnorm ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (zB 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 255 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 7 Justizdienst VergGr. Vc Nr. 2 mwN).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (Senat 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - aaO mwN).

    Denn der Senat kann nach seiner ständigen Rechtsprechung die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen (zB 22. Juli 1998 - 4 AZR 99/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 255 = EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 7 Justizdienst VergGr. Vc Nr. 2).

  • LAG Niedersachsen, 17.06.2003 - 13 Sa 1015/02

    Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe VI b Bundesangestelltentarif (BAT)

    Auszug aus BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juni 2003 - 13 Sa 1015/02 E - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 431/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in einer Altenwohnanlage

    Auszug aus BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03
    Bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (ständige Rechtsprechung des Senats, zB 24. September 1997 - 4 AZR 431/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 226 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 1 Sozialdienst VergGr. IVb Nr. 41).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Angestellten nach Funktionsmerkmalen im Allgemeinen (zB 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - BAGE 100, 35 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 288 = EzA ArbZG § 7 Nr. 3 mwN) und insbesondere auch zu derjenigen eines Lagerverwalters/Lagervorstehers (25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 43).
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    (1) Für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis maßgebend (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Aus seinen tatsächlichen Feststellungen kann der Senat jedoch eine eigenständige Bewertung vornehmen, was auch in der Revisionsinstanz noch möglich ist (st. Rspr., zB 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - AP BMT-G II § 20 Nr. 9; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - mwN, BAGE 112, 39, 46).
  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    a) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    aa)  Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Aus den tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts kann der Senat jedoch eine eigenständige Bewertung vornehmen, was auch in der Revisionsinstanz noch möglich ist (st. Rspr., zB Senat 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - BAGE 112, 39, 46 mwN).
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    ee) Der Senat kann jedoch aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts eine eigenständige Bewertung vornehmen (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 24, BAGE 129, 238; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 23; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - mwN, BAGE 112, 39) .
  • ArbG Berlin, 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

    Für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte das Arbeitsergebnis maßgebend ( vgl. nur BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13, BAGE 146, 22 ff.; BAG 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I. 1. d. aa.

    der Gründe, BAGE 112, 39 ff. ).

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