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   BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04   

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BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04 (https://dejure.org/2005,2199)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 4 AZR 406/04 (https://dejure.org/2005,2199)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 (https://dejure.org/2005,2199)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Eingruppierung und Nachweisgesetz

  • IWW

    NachwG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NachwG § ... 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 BGB § 242 Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. IVa Fallgr. 1b Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. III Fallgr. 1a Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. III Fallgr. b Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. II Fallgr. 1e
    ENachwG, Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    NachwG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; ; NachwG § ... 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; BGB § 242; ; Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. IVa Fallgr. 1b; ; Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. III Fallgr. 1a; ; Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. III Fallgr. b; ; Anlage 1a zum BAT/VKA Allgemeiner Teil VergGr. II Fallgr. 1e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Öffentlicher Dienst; Nachweisgesetz - Rechtsmissbrauch; Fall widersprüchlichen Verhaltens; Bewährungsaufstieg; Nachweis der zu leistenden Tätigkeit; Stellenbeschreibung, -ausschreibung im öffentlichen Dienst; Nachweis von Höhe und Zusammensetzung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Der Nachweis der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NachwG kann durch kurz charakterisierende oder beschreibende Stellenausschreibung erfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 105
  • MDR 2006, 160
  • NZA 2006, 53
  • BB 2005, 2584
  • DB 2005, 2248
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04
    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 8. Oktober 1997 (- 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2) entschieden, dass ein Arbeitgeber gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße, wenn er den Angestellten jahrelang als originär in VergGr.

    Er hat die Auffassung vertreten, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Oktober 1997 (- 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2) sei vorliegend nicht einschlägig.

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04
    Es kann dahinstehen, ob auf Grund des Nachweisgesetzes im Eingruppierungsrechtsstreit eine Umkehr der Beweislast eintritt, wenn der Arbeitgeber geltend macht, der Arbeitnehmer sei niedriger eingruppiert als im Arbeitsvertrag oder seiner Eingruppierungsmitteilung angegeben, weiter ob dies auch bei einem unklaren Nachweis der Fall ist (vgl. dazu Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, 353 f.).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04
    Bei einem solchen Verhalten liegt Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens vor (BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 -BAGE 85, 11, 13 f.; Senat 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 623/93

    Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04
    Wegen des Verbots des Selbstwiderspruchs kann es einer Partei daher verwehrt sein, einem Angestellten nach Ablauf der Bewährungszeit entgegenzuhalten, seine Vergütung sei wegen Fehlens einer Tatbestandsvoraussetzung des seiner Eingruppierung bislang zugrunde gelegten Eingruppierungsmerkmals übertariflich, so dass er trotz der Bewährung in seiner Tätigkeit an dem tariflich für dieses Eingruppierungsmerkmal vorgesehenen Bewährungsaufstieg nicht teilnehme (Senat 17. August 1994 - 4 AZR 623/93 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 35, zu A II 2 c der Gründe).
  • LAG Hessen, 23.07.2004 - 3 Sa 1430/03
    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Juli 2004 - 3 Sa 1430/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04
    Bei einem solchen Verhalten liegt Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens vor (BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 -BAGE 85, 11, 13 f.; Senat 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Der konkrete Vergütungsbetrag muss ebenso wenig wie die Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs angegeben werden (BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - zu I 3 c bb der Gründe, BAGE 115, 105) .
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    Die Klage ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. zB 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 20, BAGE 132, 365; 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - zu I der Gründe, BAGE 115, 104) .
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Bei dem Klageantrag handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung regelmäßig unbedenklich zu bejahen ist (vgl. zB 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - zu I der Gründe, BAGE 115, 105, 107) .
  • LAG Düsseldorf, 10.04.2018 - 3 Sa 144/17

    Kirchenarbeitsrecht; Dritter Weg; KAVO ; Eingruppierung; Ausschlussfristen;

    Ebenso wenig muss auf die Möglichkeit eines Bewährungsaufstieges hingewiesen werden (BAG vom 08.06.2005 - 4 AZR 406/04, juris, Rz. 27; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.05.2006 - 5 Sa 527/05, juris, Rz. 34).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 862/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

    a) Bei dem Feststellungsbegehren des ersten Teils des Antrags handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung unbedenklich zu bejahen ist (vgl. zB Senat 8. Juni 2006 - 4 AZR 406/04 - zu I der Gründe, BAGE 115, 105, 107; Senat 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - zu B I der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

    Der Kläger hat als Anspruchsteller im Rahmen der Eingruppierungsfeststellungsklage alle Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - AP NachwG § 2 Nr. 8 = NZA 2006, 53, Rn. 25) .
  • LAG Sachsen, 07.09.2021 - 3 Sa 261/20

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - korrigierende Rückgruppierung

    Auch wenn der Beklagten zuzugeben ist, dass eine Stellenausschreibung als bloße "invitatio ad offerendum" den Arbeitgeber im Hinblick auf die nach einem Vertragsabschluss zu zahlende Vergütung nicht bindet, so ist sie jedoch dann, wenn - wie hier - ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in der Stellenausschreibung eine Bewertung der Stelle unter genauer Angabe der Vergütungs- und Fallgruppe angibt, jedenfalls geeignet, ein schützenswertes Vertrauen in die Richtigkeit dieser Bewertung zu begründen (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2005 - 4 AZR 406/04 - Rn. 19, zitiert nach Juris).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 811/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

    a) Bei dem Feststellungsbegehren des ersten Teils des Hauptantrags handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung unbedenklich zu bejahen ist (vgl. zB. Senat 8. Juni 2006 - 4 AZR 406/04 - zu I der Gründe, BAGE 115, 105, 107; Senat 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - zu B I der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173).
  • LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 11 Sa 2085/07

    Eingruppierung eines Programmierers im öffentlichen Dienst - Aufstellung

    Bei dem Feststellungsbegehren handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung unbedenklich zu bejahen ist (vgl. z. B. BAG 20.10.1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG 08.06.2006 - 4 AZR 406/04 - AP Nr. 8 zu § 2 NachwG).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

    Die Klägerin hat als Anspruchstellerin im Rahmen der Eingruppierungsfeststellungsklage alle Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - AP NachwG § 2 Nr. 8 = NZA 2006, 53, Rn. 25) .
  • LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08

    Oberarzt; Eingruppierung

  • LAG Sachsen, 24.11.2008 - 3 Sa 725/07

    Eingruppierung eines ARGE-Sachbearbeiters für Widersprüche - Darlegungslast des

  • LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 446/08

    Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 Sa 287/08

    Eingruppierung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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