Rechtsprechung
BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 408/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zeitliche Begrenzung der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf die Dauer der Verhinderung des Vertretenen - Eingruppierung der übertragenen Sachbearbeitertätigkeit einer Rentenbearbeiterin eines Versorgungsamtes - Rechtsmissbrauchskontrolle bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 28.11.2000 - 2 Ca 2888/00
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 219/01
- BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 408/01
Papierfundstellen
- NZA 2003, 288 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit
Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 408/01
Fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung, sei der Angestellte vom Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen (vgl. etwa zuletzt Senat 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).Die vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit entspricht daher regelmäßig billigem Ermessen (…Senat aaO; Senat 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - aaO mwN).
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 219/01
Anspruch auf höherer Eingruppierung nach dauerhafter Vertretungstätigkeit und …
Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 408/01
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2001 - 11 (17) Sa 219/01 - aufgehoben. - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 408/01
Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen die keine prozeßrechtlichen Bedenken nach § 256 ZPO bestehen (zB Senat 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114). - BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 408/01
Der Senat hat diese Rechtsprechungsänderung und die Grundsätze für die Ermessensprüfung bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 BAT in der Entscheidung in der Sache - 4 AZR 174/01 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) ausführlich begründet. - BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
Korrigierende Rückgruppierung - BAT
Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 408/01
Diese Bewertung war entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 ff., 357) zugrunde zu legen.
- BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 134/11
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - billiges Ermessen
Dem Kläger steht hiernach das erforderliche rechtliche Interesse (§ 256 Abs. 1 ZPO) an der Feststellung der zutreffenden Eingruppierung zur Seite (zur Zulässigkeit von Eingruppierungsfeststellungsklagen: vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 20; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 14, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 15. Mai 2002 - 4 AZR 408/01 - Rn. 13, ZTR 2003, 81) . - LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 8 Sa 654/08
Eingruppierung einer Verwaltungsangestellten nach BAT - vorübergehende …
Die vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit entspricht daher regelmäßig billigem Ermessen (BAG v. 15.05.2002 - 4 AZR 408/01 - EzBAT § 24 BAT Nr. 27).