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   BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90   

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https://dejure.org/1991,2820
BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90 (https://dejure.org/1991,2820)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1991 - 4 AZR 408/90 (https://dejure.org/1991,2820)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 (https://dejure.org/1991,2820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Höhergruppierung und Zahlung einer persönlichen Zulage - Anspruch auf Zulage bei Vertretung - Merkmal der "ständigen Unterstellung" - Widerrufliche Übertragung der kommisarischen Leitung einer Abteilung - Vertreterzulage bei ständiger Unterstellung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zulage bei Vertretung - ständige Unterstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1199
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAGE 60, 219, 223, 224 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation) vertretenen Auslegungsgrundsätzen ist unter "ständiger Unterstellung" eine ununterbrochene, auf gewisse nicht unerhebliche Dauer ausgelegte Unterstellung anzusehen.
  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 852/78

    Ausdrückliche Anordnung - Unterstellung von Angestellten - Willenserklärung des

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob er und wann er im einzelnen Weisungen erteilt hat, da es ausreicht, wenn er jederzeit und sofort in der Lage war, aktiv durch Erteilung der erforderlichen Anweisungen und fachlichen Weisungen einzugreifen (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 408/90
    Denn "Unterstellung" bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der Angestellte gegenüber den Unterstellten eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis auszuüben hat (vgl. statt aller: BAG Urteil vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP Nr. 140 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 118/99

    Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfordert das Tarifmerkmal inhaltlich die Weisungs- und die Aufsichtsbefugnis des (vorgesetzten) Angestellten gegenüber dem ihm zugeordneten Untergebenen, also dem unterstellten Angestellten (BAG 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - BAGE 69, 309; BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 -, 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 -, 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - u. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 482/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38, 86, 140, 208; BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 468/93 - ZTR 1994, 464).

    Lediglich zur Aufsichtsbefugnis ist dann ausgeführt, es komme nicht darauf an, ob es sich im Einzelfall um eine Fachaufsicht, eine Rechtsaufsicht oder eine bloße Dienstaufsicht handele (ebenso Senat 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    Eine "ständige" Unterstellung ist jedenfalls bei einer länger als ein Jahr dauernden ununterbrochenen Unterstellung anzunehmen (Senat 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 4 Sa 9/10

    Tarifauslegung - Begriff der "ständigen Vertretung"

    Eine "ständige" Unterstellung ist aber jedenfalls bei einer länger als ein Jahr dauernden unterbrochenen Unterstellung anzunehmen (BAG 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP BAT § 24 Nr. 16; BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 36).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 468/93

    Eingruppierung einer Fernmeldeaufsicht

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung bedeutet Unterstellung, daß der Angestellte gegenüber den Unterstellten eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis auszuüben hat (BAG Urteil vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP Nr. 140 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP Nr. 16 zu § 24 BAT), während die Aufsicht keine Weisungsbefugnis erfordert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2009 - 8 Sa 348/09

    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin - Zahl der unterstellten Pflegepersonen

    "Ständige Unterstellung" bedeutet nach der Rechtsprechung des BAG, dass der Angestellte eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis gegenüber dem unterstellten Angestellten auszuüben hat (BAG v. 20.02.1991 - 4 AZR 408/90 - AP Nr. 16 zu § 24 BAT).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 770/93

    Eingruppierung von Angestellten im Fernmeldebetriebsdienst - Auslegung des

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung bedeutet Unterstellung, daß der Angestellte gegenüber den Unterstellten eine Weisungs- und Aufsichtsbefugnis auszuüben hat (BAG Urteil vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87 - AP Nr. 140 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. W. N.; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 408/90 - AP Nr. 16 zu § 24 BAT), während die Aufsicht keine Weisungsbefugnis erfordert.
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