Rechtsprechung
   BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44519
BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14 (https://dejure.org/2015,44519)
BAG, Entscheidung vom 26.08.2015 - 4 AZR 41/14 (https://dejure.org/2015,44519)
BAG, Entscheidung vom 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 (https://dejure.org/2015,44519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 Nr 2 ZPO, § 77 Abs 3 BetrVG, § 1 TVG
    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 264 Nr. 2 ZPO, § ... 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 8 Ziff. 8 RTV, § 8 Ziff. 4 RTV, § 8 Ziff. 3 RTV, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 1 TVG, § 1 Abs. 1 TVG, § 8 Ziff. 3 Abs. 1 RTV, § 8 Ziff. 3 Abs. 2 RTV, § 8 Abs. 4 RTV, § 22 RTV

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines zeitweise als Containerbrückenfahrer eingesetzten Hafenarbeiters

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers; Tarifvorrang; Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines zeitweise als Containerbrückenfahrer eingesetzten Hafenarbeiters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung aufgrund einer Betriebsvereinbarung - und der Tarifvorrang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters - und die verschiedenen Einzeltätigkeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09

    Eingruppierung in der Flugsicherung

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Antragsänderungen können nur ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 492/09 - Rn. 16; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe) .

    Eine Berücksichtigung des neuen Sachvortrags als unstreitiges Vorbringen kommt schon deshalb nicht in Betracht (vgl. dazu BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 492/09 - Rn. 16) .

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Dem Betriebsrat fehlt die Zuständigkeit für Betriebsvereinbarungen, deren Gegenstand tarifüblich oder bereits in Tarifverträgen geregelt ist (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20; 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (1) der Gründe, BAGE 114, 162) .

    Etwas anderes gilt nach § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dann, wenn der Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 110, 252) .

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Im Revisionsverfahren ist eine Klageerweiterung grundsätzlich unzulässig (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24) .

    Antragsänderungen können nur ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 492/09 - Rn. 16; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe) .

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 431/12

    Eingruppierung - sog. Auffanglohngruppe

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Vielmehr kann die zu beurteilende Tätigkeit auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen, die tariflich gesondert zu bewerten sind (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26; 23. Oktober 2013 - 4 AZR 431/12 - Rn. 18, BAGE 146, 226; 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 15 ) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Vielmehr kann die zu beurteilende Tätigkeit auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen, die tariflich gesondert zu bewerten sind (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26; 23. Oktober 2013 - 4 AZR 431/12 - Rn. 18, BAGE 146, 226; 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 15 ) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 267/11

    Neuer Entgelttarifvertrag - Überleitung - Redaktionsversehen

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Eine solche darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (vgl. nur BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 24. Februar 2010 - 10 AZR 40/09 - Rn. 23; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - zu I 2.3.1 der Gründe, BAGE 92, 229) .
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Das Landesarbeitsgericht hat diese Regelung zutreffend dahingehend ausgelegt, dass dem Begriff "einzugruppieren" keine konstitutive Bedeutung zukommt, sondern hierunter nur ein Akt der Rechtsanwendung iSd. Zuordnung einer Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe zu verstehen ist (vgl. dazu zB BAG 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    (b) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (näher dazu zB BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26, BAGE 129, 238; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - Rn. 48, BAGE 111, 204, jeweils mwN) .
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 40/09

    Kürzung einer Sonderzuwendung - Zustimmung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Eine solche darf nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein (vgl. nur BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 267/11 - Rn. 22; 24. Februar 2010 - 10 AZR 40/09 - Rn. 23; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - zu I 2.3.1 der Gründe, BAGE 92, 229) .
  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14
    Vielmehr kann die zu beurteilende Tätigkeit auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen, die tariflich gesondert zu bewerten sind (st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26; 23. Oktober 2013 - 4 AZR 431/12 - Rn. 18, BAGE 146, 226; 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 15 ) .
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 247/98

    Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 43/96

    Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

  • LAG Bremen, 31.10.2013 - 3 Sa 178/12

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Sie darf aber nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein; die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist vielmehr Sache der Gerichte für Arbeitssachen (st. Rspr. zuletzt zB BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 37) .
  • BAG, 13.05.2020 - 4 ABR 29/19

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung - Zuordnung zu Gehalts- und Lohngruppen

    Auch ein Arbeitnehmer, der nur teilweise etwa als Verkäufer und teilweise in anderer Funktion eingesetzt wird, wird als solcher "tätig" (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 43) .

    Der tarifvertraglichen Regelung ist ebenso wenig zu entnehmen, dass die Tarifvertragsparteien von einem anderen Maß als der überwiegend auszuübenden Tätigkeit ausgegangen wären (so etwa in BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 44) .

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12, BAGE 148, 217; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

    § 717 Abs. 3 ZPO lässt als gesetzliche Ausnahme des Grundsatzes der Unzulässigkeit einer Klageerweiterung in der Revision (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 12 mwN) die Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs nach Aufhebung oder Abänderung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landesarbeitsgerichts in vermögensrechtlichen Streitigkeiten in der Revisionsinstanz zu, soweit der Hauptsacheanspruch noch rechtshängig ist (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 137, 347) .
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 26; 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24) .
  • LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16

    Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe

    Das Bundesarbeitsgericht hat das angefochtene Urteil mit seiner Entscheidung vom 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Maßgebend sind stets die jeweiligen Umstände des Einzelfalls (BAG 26. August 2015 aaO. Rn. 47).

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 26; 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Die so bestimmte Gesamt- oder die Teiltätigkeiten sind dann tariflich (gesondert) zu bewerten (BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 43; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26) .
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 155/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Es handelt sich um eine im Revisionsverfahren unzulässige Klageerweiterung, die insoweit zur Unzulässigkeit der Revision führt (BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 12 f. mwN) .

    Die Klageerweiterung war im Streitfall auch nicht ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zuzulassen (sh. dazu BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - aaO mwN) .

  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15

    Tarifliche Prämienleistung - Anrechnung von Fahrgeld

    Abgesehen davon, dass eine solche nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein darf, ist die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen Sache des Gerichts (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

  • BAG, 10.04.2019 - 4 AZR 587/17

    Auslegung einer Tarifregelung - persönlicher Geltungsbereich - Stufenzuordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht