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   BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83   

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BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83 (https://dejure.org/1984,86)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1984 - 4 AZR 41/83 (https://dejure.org/1984,86)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 (https://dejure.org/1984,86)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten - Unterirdische Verlegung von Kabeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 11
  • JR 1985, 220
 
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Wird zitiert von ... (248)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Im übrigen ist die Hauptsache nur dann als erledigt anzusehen, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage ein Ereignis eintritt, das einer bis her zulässigen und begründeten Klage die Zulässigkeit oder Begründetheit nimmt, was grundsätzlich im Falle der Erfüllung anzunehmen ist, während eine nur zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung bewirkte Erfüllung nicht zur Erledigung der Hauptsache führt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 14. April 1971 - 4 AZR 201/70 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 108/79

    Kabelbau - Kabelverlegung mit Erdarbeiten - Überwiegende Beschäftigung -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    In seiner bisherigen Rechtsprechung ist der erkennende Senat davon ausgegangen, daß vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau nach der früheren Abfassung des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau nur solche Betriebe erfaßt worden sind, die einmal im Sinne der einleitenden allgemeinen Tarifnormen Bauten erstellten oder sonstige bauliche Leistungen erbrachten und außerdem Arbeiten ausführten, die in der den allgemeinen Bestimmungen der Tarifnorm folgenden Einzelaufstellung eigens genannt waren (vgl. BAG 36, 211, 214 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau mit weiteren Hinweisen auf die ständige bisherige Senatsrechtsprechung) .

    Nach der Senatsrechtsprechurtf gehörten zu dem aus dem fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau ausgenommenen "Kabelbau" sowohl die eigentliche Kabelverlegung als auch die dazu gehörigen Erdarbeiten, wobei es nach der Rechtsprechung des Senats nicht darauf ankam, welche der beiden Tätigkeiten von den Arbeitnehmern jeweils überwiegend ausgeübt wurde (vgl. die Urteile des Senats BAG 36, 211, 215 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 22. Januar 1975 12.

  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    Senat in ständiger Rechtsprechung dahin definiert hat, daß damit alle Arbeiten gemeint sind, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen oder speziellen Gebiet - dazu beitragen, ein Gebäude oder sonstiges Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    arbeitsgerichts, daß auch ein Kabelgraben oder Kabelschacht als "Bauwerk" im Sinne dieser Tarifnorm anzusehen ist, wobei das Landesarbeitsgericht mit der Senatsrechtsprechung davon ausgeht, daß unter einem "Bauwerk" jede irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder aufgrund ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlage zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    Senat in ständiger Rechtsprechung dahin definiert hat, daß damit alle Arbeiten gemeint sind, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen oder speziellen Gebiet - dazu beitragen, ein Gebäude oder sonstiges Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (vgl. die Urteile des Senats vom 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 201/70

    Bauten aus selbstgefertigten Fertigteilen - Geltungsbereich des

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    Im übrigen ist die Hauptsache nur dann als erledigt anzusehen, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage ein Ereignis eintritt, das einer bis her zulässigen und begründeten Klage die Zulässigkeit oder Begründetheit nimmt, was grundsätzlich im Falle der Erfüllung anzunehmen ist, während eine nur zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung bewirkte Erfüllung nicht zur Erledigung der Hauptsache führt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 14. April 1971 - 4 AZR 201/70 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    Nach der nunmehr bei den Revisionsgerichten und im zivilprozessualen Schrifttum vorherrschenden Mei nung bedarf es jedoch förmlicher Revisionsanträge dann nicht, wenn auch ohne sie im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Revisionsklägers das gesamte berufungs- .gerichtliche Urteil oder abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. BAG 1, 36, 38 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 30; November 1983 - 4 AZR 353/81 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BGH Urteil vom 29. September 1953 - I ZR 164/52 LM Nr. 14 zu § 546 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl., § 554 Anm. 4 A; Thomas/Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 554 Anm. 3 sowie § 519 Anm. 3).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    In seiner bisherigen Rechtsprechung ist der erkennende Senat davon ausgegangen, daß vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV-Bau nach der früheren Abfassung des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau nur solche Betriebe erfaßt worden sind, die einmal im Sinne der einleitenden allgemeinen Tarifnormen Bauten erstellten oder sonstige bauliche Leistungen erbrachten und außerdem Arbeiten ausführten, die in der den allgemeinen Bestimmungen der Tarifnorm folgenden Einzelaufstellung eigens genannt waren (vgl. BAG 36, 211, 214 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau mit weiteren Hinweisen auf die ständige bisherige Senatsrechtsprechung) .
  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 430/81

    Privates Bankgewerbe - Eingruppierung einer Kassiererin - Öffentliche Banken -

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    Damit bedienen sich auch die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes einer beim Abschluß und der Anwendung von Tarifverträgen auch in anderen Tarifbe reichen bewährten Übung und tragen damit zugleich auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats Rechnung, wo nach allgemeine tarifliche Merkmale nicht mehr überprüft zu werden brauchen, wenn eine Tätigkeit ausdrücklich von den Tarifvertragsparteien als unter eine bestimmte abstrakte Tarifnorm fallend betrachtet wird (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 30. November 1983 - 4 AZR 430/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu S 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu SS 22, 23 BAT 1975 und 17. Mai 1972 - 4 AZR 280/71 - AP Nr. 51 zu SS 22, 23 BAT).
  • BGH, 22.04.1959 - IV ZR 42/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
    Zu fordern ist insoweit jedoch im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, daß der Revisionskläger auch bei nur materiellrechtlichen Re visionsangriffen genau angibt, aus welchen Gründen des materiellen Rechts er das angefochtene Urteil für unrichtig hält, wobei es immer auf die Verhältnisse des jeweiligen konkreten Falles ankommt (vgl. das Urteil des BAG vom 20. Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Akkordlohn sowie den Beschluß des BGH vom 22. April 1959 - IV ZR 42/59 - LM Nr. 22 zu § 554 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 554 Anm. 4 C; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 554 Anm. Ill A 2 und Thomas/Putzo, aaO, § 554 Anm. 4a).
  • BGH, 29.09.1953 - I ZR 164/52

    Rechtsmittel

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

  • BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 69/62

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn

  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 656/94

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes; Auskunftsanspruch der Einzugsstelle

    Das muß so verstanden werden, daß die Tarifvertragsparteien einen Betrieb dann dem Baugewerbe im Sinne von § 1 Abs. 2 VTV zugerechnet sehen wollen, wenn die überwiegend durchgeführten Tätigkeiten (§ 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1) entweder unter die allgemeinen Bestimmungen der Abschn. I bis III, die besonderen Tätigkeiten des Abschn. IV oder aber dem Beispielskatalog des Abschn. V fallen (Ständige Rechtsprechung seit BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Erfüllung des Merkmals "bauliche Leistung" im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfordert einmal, daß es sich um Arbeiten handelt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (Ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), d.h., es müssen Bauleistungen vorliegen, die der Erstellung von Bauten dienen (vgl. BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 23.07.1993 - 15 Sa 1691/92

    Auskunftpflicht gegenüber der Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen

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  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 -).
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