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   BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88   

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BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88 (https://dejure.org/1988,1120)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1988 - 4 AZR 412/88 (https://dejure.org/1988,1120)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 (https://dejure.org/1988,1120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs (Fachhochschule) nach Manteltarifvertrag für die Mitglieder der Tarifgemeinschaft Technischer Überwachungs-Vereine e.V. vom 20. Dezember 1979 in der Fassung vom 16. Dezember 1983 - MTV TÜV - Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung, Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 31.05.1967 - 4 AZR 256/66

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Eingruppierung - Höhergruppierung - Ablegung einer

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - nicht veröffentlicht).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis -

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - nicht veröffentlicht).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Damit sind die Tarifvertragsparteien zwar auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BAGE 29, 122, 130 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Dabei ist es nicht Sache der Gerichte, zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, sondern sind sie vielmehr nur befugt zu kontrollieren, ob die getroffene Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Dabei ist es nicht Sache der Gerichte, zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, sondern sind sie vielmehr nur befugt zu kontrollieren, ob die getroffene Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Wie auch der 5. Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1984 (- 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 118 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) ausgeführt hat, vermittelt die Hochschulausbildung eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung, während die Fachhochschulen in ihrem Studienangebot einen engen Bezug zur künftigen Berufspraxis aufweisen.
  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Der mehr praxisbezogen ausgebildete Fachhochschulingenieur soll danach vor allem lernen, ingenieurwissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden praktisch anzuwenden, während der an der Universität ausgebildete Diplomingenieur in höherem Maße wissenschaftlich theoretisch ausgebildet ist und zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens befähigt sein soll (vgl. dazu auch BVerfGE 55, 261, 270 ff.).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Eine Grenze findet der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien nur dort, wo die tarifliche Regelung gegen die Verfassung, gegen zwingendes Gesetzesrecht oder gegen die guten Sitten verstößt (BAGE 22, 144, 151 ff. = AP Nr. 12 zu § 15 AZO; BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 49, 281, 287 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Eine Grenze findet der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien nur dort, wo die tarifliche Regelung gegen die Verfassung, gegen zwingendes Gesetzesrecht oder gegen die guten Sitten verstößt (BAGE 22, 144, 151 ff. = AP Nr. 12 zu § 15 AZO; BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 49, 281, 287 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 732/75

    Haushaltszulage - Antragspflicht - Nachweispflicht - Doppelverdienerehe -

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Damit sind die Tarifvertragsparteien zwar auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BAGE 29, 122, 130 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88
    Damit sind die Tarifvertragsparteien zwar auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BAGE 29, 122, 130 [BAG 20.04.1977 - 4 AZR 732/75] = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an

    Dabei kommt es nicht auf die absoluten Zahlen der betroffenen Arbeitnehmer, sondern auf die Prozentsätze an, zu denen Männer einerseits und Frauen andererseits die geforderten Voraussetzungen erfüllen (BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, ZTR 1989, 110).

    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist davon auszugehen, daß die Hochschulausbildung eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung vermittelt (so auch BAGE 45, 111, 115 ff [BAG 08.02.1984 - 5 AZR 501/81] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, m.w.N.).

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, daß die allseits geforderte Qualifizierung durch Ausbildung vernächlässigt wird und umgangen werden könnte (BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

  • LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 3 Sa 479/96

    Verfassungsmäßigkeit der Tarifgruppenbildung in den Tarifverträgen für

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  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAG 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - mwN zur Rspr., ZTR 1989, 110; zur Berücksichtigung von bestimmten Ausbildungen bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten s. auch 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 28) .
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Dabei vermitteln die Hochschulen eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung, während die Fachhochschulen in ihrem Studienangebot einen engen Bezug zur künftigen Berufspraxis aufweisen (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272 = AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 3 = EzA BGB § 612 Nr. 22; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 574/97 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 11).
  • LAG Düsseldorf, 01.03.2005 - 16 Sa 1931/04

    Eingruppierung Jugendhilfeplaner

    Im Gegensatz zur Hochschulausbildung, die eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung vermittelt, weist die Fachhochschulausbildung in ihrem Studienangebot gerade einen engen Bezug zur künftigen Berufspraxis auf (vgl. Sonntag/Bauer, Eingruppierung BAT, 8. Aufl., Rdn. 314; ferner BAG vom 30.11.1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP, aaO; BAGE 39, 124, 129 = AP, aaO; BAG Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110).

    Selbst wenn beide - wie die Klägerin behauptet - tatsächlich die gleiche Arbeit leisten sollten, was im übrigen der BÄrzteO widersprechen würde (§ 34 b ÄAppO), ist eine solche unterschiedliche Behandlung solcher in den tätigkeitsbezogenen Merkmalen sonst gleicher Tätigkeiten zulässig (BAG Urteil vom 30. November 1988, aaO).

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96

    Eingruppierung einer Schulkindergartenleiterin

    Denn der Vergütungsanspruch kann nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abhängig gemacht werden, sondern er kann darüber hinaus auch durch das Vorhandensein weiterer persönlicher Voraussetzungen, wie z.B. einem formalen Ausbildungsabschluß bestimmt werden (vgl. BAG, Urteile vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110 und vom 24. März 1993 - 4 AZR 265/92 - BAGE 73, 20 = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlungsgrundsatz, m.w.N.).

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, daß die Ausbildungsqualifikation vernachlässigt und umgangen werden könnte (vgl. dazu BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110 f.).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Daß bei gleicher oder auch gleichwertiger Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und läßt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - aaO; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAG 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - mwN zur Rspr., ZTR 1989, 110; zur Berücksichtigung von bestimmten Ausbildungen bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten s. auch 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 28) .
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, daß die Ausbildungsqualifikation vernachlässigt und umgangen werden könnte (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - aaO; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 316/12

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

  • ArbG Düsseldorf, 08.08.2007 - 4 Ca 3094/07

    Eingruppierung Lehrer; Nichterfüllererlass

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 548/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 549/03

    Eingruppierung eines Diplomlehrers an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 574/97

    Eingruppierung einer Diplom-Restauratorin

  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 169/04

    Angestellte - Eingruppierung - Meisterqualifikation - Sozial- und

  • LAG Sachsen, 21.01.2003 - 7 Sa 354/02

    Eingruppierung Diplomingenieurökonom, Vertrauenstatbestand

  • LAG Hamm, 02.05.1996 - 12 Sa 1164/95

    Eingruppierung: Erzieherin als Schulkindergartenleiterin

  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 3 Sa 1022/21

    Eingruppierung einer angestellten Krankenpflegerin; Arbeitsrechtlicher

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 15 Sa 959/01
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 Sa 287/08

    Eingruppierung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Berlin, 28.02.1994 - 9 Sa 124/93

    Eingruppierungsfeststellungsklage ; BAT; Erziehungsdienst; Tätigkeitsmerkmale ;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2000 - 11 Sa 494/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung; Anwendung der

  • LAG Berlin, 14.01.1994 - 6 Sa 86/93

    Vergütungsanspruch; BAT; Freizeitbereich einer Ganztagsgrundschule; Hort;

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