Rechtsprechung
   BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • ArbG Koblenz, 22.09.1992 - 5 Ca 360/92
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.1993 - 8 (5) Sa 931/92
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1994, 1643
  • NZA 1994, 1102 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (41)  

  • LAG Köln, 01.09.1995 - 12 Sa 621/95  

    Eingruppierung: Diplom-Ingenieur als Leiter des Fachbereichs Bauwesen

    Alle Einzelaufgaben, die der Kläger wahrnimmt, dienen einem einheitlichen Arbeitsergebnis der verantwortlichen und sachgerechten Leitung des Fachbereiches Bauwesen beim Bezirksamt L. (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 -, AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975 für den Leiter der Abteilung Garten- und Friedhofswesen).

    Wegen der doppelten Heraushebung sind an die Erfüllung dieser Merkmale hohe Anforderungen zu stellen (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 -, AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Soweit der Kläger auf die ihm obliegende Menschenführung hinsichtlich einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern abstellt, so mag auch daraus die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit des Klägers hergeleitet werden, weitergehendes auf keinen Fall (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 -, AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Größe des Aufgabengebietes, Zahl der unterstellten Arbeitnehmer und Höhe der zur Verfügung stehenden Geldmittel alleine besagen insoweit allerdings nichts Entscheidendes (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 -, aaO.).

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 333/97  

    Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

    (1) Wenn die Tarifvertragsparteien eine Heraushebung durch die "Bedeutung des Aufgabengebietes" - ebenfalls ein unbestimmter Rechtsbegriff - fordern, so knüpfen sie dabei im Sinne der Senatsrechtsprechung nicht wie bei der Schwierigkeit der Tätigkeit an die fachlichen Anforderungen auf seiten des bearbeitenden Angestellten an, sondern an die Auswirkungen der Tätigkeit (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Wegen der doppelten Heraushebung durch die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit und außerdem durch die Bedeutung des Aufgabengebietes sind hohe Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - aaO, m.w.N.).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Protokollerklärungen können Tarifbestandteile sein und haben dann die gleiche Bindungswirkung wie alle anderen Tarifnormen (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris; BAG 02.02.2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

    Aus diesem Grund gelten für ihre Auslegung auch die für Tarifverträge heranzuziehenden Grundsätze (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris).

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