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   BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94   

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BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 (https://dejure.org/1995,310)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 (https://dejure.org/1995,310)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 (https://dejure.org/1995,310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten - Eingruppierung einer Frauenbeauftragten - Ausübung einer der Hochschulbildung entsprechenden Tätigkeit - Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten - Übertragung von Aufgaben, die über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 332
  • NZA-RR 1996, 275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Ausgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (z. B. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV a Fallgruppe 1 b BAT/VKA - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (z. B. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unter "Verantwortung" ist die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, aaO).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    c) Der Senat ist in dem bisher entschiedenen Fall zur Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit ablehnender Anmerkung von Degen, Streit 1992, 30).

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (z. B. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die vorstehenden Ausführungen widersprechen nicht dem Urteil des Senats vom 20. März 1991 (- 4 AZR 471/90 - AP, aaO), das ebenfalls zur Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten ergangen ist.

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 427/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit der Klägerin als unstreitig ansehen und die Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, aaO).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt bei dem Kläger/der Klägerin der Eingruppierungsfeststellungsklage (z. B. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (z. B. Senatsurteil vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 - BAGE 41, 358 = AP Nr. 1 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94
    Die revisionsrechtliche Überprüfung ist bei einem unbestimmten Rechtsbegriff darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 51l/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Sie muss einen sogenannten akademischen Zuschnitt haben (BAG 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205).
  • LAG Düsseldorf, 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96

    Eingruppierung: Hauptsachbearbeiters im Studentenwerk

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und die Beklagte Tätigkeitsmerkmale einer jeweiligen Vergütungsgruppe als (noch) erfüllt erachtet (std. Rspr., vgl. BAG vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 4 der Gründe).

    Dabei muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, nicht etwa nur aus belastenden Bedingungen, unter denen die Tätigkeit geleistet werden muß (BAG vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 a. a. O., zu II 3 e der Gründe; ebenso BAG vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 a. a. O., zu II 4 c aa der Gründe).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 16. Dezember 1997 und vom 10. Juli 1998 unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) erfolglos Vergütung zunächst nach VergGr.

    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) ersetzt einen eigenen Sachvortrag insoweit nicht, zumal den Klägerinnen jener Verfahren umfangreichere Aufgaben übertragen worden waren.

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