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   BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04   

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BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04 (https://dejure.org/2005,2770)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 4 AZR 417/04 (https://dejure.org/2005,2770)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 (https://dejure.org/2005,2770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit um eine zustreffende Vergütung für eine Mitarbeiterin einer Stiftung des privaten Rechts; Verpflichtung zur Vergütung nach Vergütung nach Lohngruppe 3a MTArb-KF; Einreichung einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Eingruppierung in eine Lohngruppe; ...

  • Judicialis

    BGB §§ 305 ff.; ; BGB § ... 310 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 317; ; BGB § 319; ; BGB § 611a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 612 Abs. 3 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; EG Art. 141; ; BAT-KF Anl. 1c; ; MTArb-KF Lohngruppenverzeichnis; ; ARRG § 3 Abs. 1; ; ARRG § 5 Abs. 1; ; Beschluss der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. Oktober 2001; ; MVG § 41; ; MVG § 42 Buchst. c

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    Durch seine Entsendung wird die Parität der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht in Frage gestellt (BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 3 a der Gründe).

    Es ist nicht sachwidrig, allein die Vergütung der vorhandenen ungelernten Hilfskräfte von der allgemeinen Vergütungsentwicklung abzukoppeln, weil deren Tätigkeit in besonderem Maße gefährdet ist, an branchenfremde Unternehmen vergeben zu werden, die entsprechend niedrigere Vergütungen zahlen (vgl. bereits Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - AP AVR Diakonisches Werk Anlage 18 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 b bb (3) (b) (aa) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 5 der Gründe).

    aa) Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, weil sie nicht nach dessen Maßgabe, insbesondere nicht unter Beteiligungen von Gewerkschaften (§ 2 Abs. 1 TVG), zustande gekommen sind (st. Rspr., Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - BAGE 105, 148, zu I 1 e aa der Gründe; 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - BAGE 101, 9, zu III 2 b aa der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 1 der Gründe).

    Offenbar unbillig iSd. § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Leistungsbestimmung des Dritten dann, wenn sie in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt (Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - BAGE 105, 148, zu I 1 e aa (1) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a aa der Gründe; BGH 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761, zu I 1 der Gründe).

    Der Beschluss der ARK-RWL zur Einführung des Vergütungsgruppenplans zum BAT-KF für Angestellte in besonderen Arbeitsbereichen stellt keine offenbar unbillige Entscheidung iSd. § 319 BGB dar (vgl. bereits für die Einführung von Niedriglohngruppen in den AVR des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Deutschland: Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - AP AVR Diakonisches Werk Anlage 18 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 b bb (3) (b) (aa) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a bb der Gründe).

    Entscheidend ist vielmehr, dass durch die Einsparung selbst ein Anreiz genommen oder zumindest verringert wird, durch Auslagerung eine Entlastung auf der Ausgabenseite zu erreichen (vgl. bereits Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - aaO; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 -aaO).

    Derartige Verstöße liegen nicht vor; insbesondere ist kein Verstoß gegen Grundrechte gegeben (vgl. schon BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 b der Gründe).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    Die Einführung der BA-Vergütungsgruppen ist damit durch objektive Faktoren gerechtfertigt, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben (vgl. bereits Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - AP AVR Diakonisches Werk Anlage 18 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 b aa (2) (b) (cc) der Gründe).

    Es ist nicht sachwidrig, allein die Vergütung der vorhandenen ungelernten Hilfskräfte von der allgemeinen Vergütungsentwicklung abzukoppeln, weil deren Tätigkeit in besonderem Maße gefährdet ist, an branchenfremde Unternehmen vergeben zu werden, die entsprechend niedrigere Vergütungen zahlen (vgl. bereits Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - AP AVR Diakonisches Werk Anlage 18 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 b bb (3) (b) (aa) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 5 der Gründe).

    Der Beschluss der ARK-RWL zur Einführung des Vergütungsgruppenplans zum BAT-KF für Angestellte in besonderen Arbeitsbereichen stellt keine offenbar unbillige Entscheidung iSd. § 319 BGB dar (vgl. bereits für die Einführung von Niedriglohngruppen in den AVR des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Deutschland: Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - AP AVR Diakonisches Werk Anlage 18 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 b bb (3) (b) (aa) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a bb der Gründe).

    Entscheidend ist vielmehr, dass durch die Einsparung selbst ein Anreiz genommen oder zumindest verringert wird, durch Auslagerung eine Entlastung auf der Ausgabenseite zu erreichen (vgl. bereits Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - aaO; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 -aaO).

    Die gesteigerte Gefährdung dieser Arbeitnehmer, von einer Auslagerung betroffen zu werden, begründet einen die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Unterschied zu den anderen Arbeitnehmern, die nicht den BA-Vergütungsgruppen unterfallen (Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 171/03 - AP AVR Diakonisches Werk Anlage 18 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 b bb (3) (b) (bb) der Gründe ).

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    aa) Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, weil sie nicht nach dessen Maßgabe, insbesondere nicht unter Beteiligungen von Gewerkschaften (§ 2 Abs. 1 TVG), zustande gekommen sind (st. Rspr., Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - BAGE 105, 148, zu I 1 e aa der Gründe; 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - BAGE 101, 9, zu III 2 b aa der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 1 der Gründe).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung so entstandener kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen anordnet (Senat 13. November 2002 - 4 AZR 73/01 - BAGE 103, 353, zu I 3 b bb der Gründe; 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - BAGE 101, 9, zu III 2 b aa der Gründe).

    Eine unmittelbare Anwendung dieser Geltungsanordnung scheidet schon deshalb aus, weil es sich bei den kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht um Tarifverträge handelt (Senat 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - aaO).

    Die unmittelbare und zwingende Geltung von Tarifverträgen ist auf das Grundrecht des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG zurückzuführen, die Schaffung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen auf dem Dritten Weg dagegen auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht (Senat 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - aaO).

    Der Senat hat bislang offen gelassen, ob das kirchliche Recht eine normative Wirkung von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen für alle mit einem kirchlichen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse anordnen kann (Senat 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - BAGE 101, 9, zu III 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    aa) Bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen handelt es sich nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, weil sie nicht nach dessen Maßgabe, insbesondere nicht unter Beteiligungen von Gewerkschaften (§ 2 Abs. 1 TVG), zustande gekommen sind (st. Rspr., Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - BAGE 105, 148, zu I 1 e aa der Gründe; 20. März 2002 - 4 AZR 101/01 - BAGE 101, 9, zu III 2 b aa der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 1 der Gründe).

    Offenbar unbillig iSd. § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Leistungsbestimmung des Dritten dann, wenn sie in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt (Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - BAGE 105, 148, zu I 1 e aa (1) der Gründe; BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48, zu I 4 a aa der Gründe; BGH 26. April 1991 - V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761, zu I 1 der Gründe).

    Tarifverträge sind allein darauf zu untersuchen, ob sie rechtswidrig sind, weil sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - BAGE 105, 148, zu I 1 e bb (1) der Gründe; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a aa der Gründe).

    Ein anderes Ergebnis lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 19. Februar 2003 (- 4 AZR 11/02 -BAGE 105, 148) entnehmen.

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    Die Klage ist mit dem Hauptantrag als Eingruppierungsfeststellungsklage zwar zulässig (vgl. Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 1 Sozialdienst VergGr.

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes üblich ist und keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7 = EzBAT BAT §§ 22, 23 F. 1 Sozialdienst VergGr.

    Ein nach den vertraglichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann nicht durch eine etwaige Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (Senat 6. August 1997 - 4 AZR 195/96 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 7, zu B II 5 b der Gründe; BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    Es ist umstritten, ob die inhaltliche Kontrolle von Arbeitsrechtsregelungen durch staatliche Gerichte deshalb als eine Billigkeitskontrolle nach §§ 317, 319 BGB vorzunehmen ist (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 140, zu 4 d der Gründe) oder ob sie sich auf eine reine Rechtskontrolle zu beschränken hat (Richardi Arbeitsrecht in der Kirche 4. Aufl. § 15 Rn. 39 f.; Schliemann FS Hanau S. 577, 597 f.; Thüsing Anm. AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24; ders. Anm. EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48; für solche Arbeitsrechtsregelungen, die einen Tarifvertrag ganz oder im Wesentlichen übernehmen auch: BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a der Gründe; Senat 28. Januar 1998 - 4 AZR 491/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 11 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 44, zu II 1 a der Gründe).

    Tarifverträge sind allein darauf zu untersuchen, ob sie rechtswidrig sind, weil sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (st. Rspr., vgl. Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - BAGE 105, 148, zu I 1 e bb (1) der Gründe; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a aa der Gründe).

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    Beruft sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber, um die niedrigere Bezahlung durchzusetzen, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und beweisen, wobei die Fehlerhaftigkeit bereits dann gegeben ist, wenn eine der Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 296 f.).

    In beiden Fällen geht es um die vom Arbeitgeber gewollte Abkehr von der dem Arbeitnehmer früher mitgeteilten und in der Folgezeit praktizierten Eingruppierung (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - aaO).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    Dabei kann offen bleiben, welcher Maßstab hinsichtlich der Grundrechtsbindung anzulegen ist (vgl. zuletzt hinsichtlich der Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien: BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe mwN).

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe als Regelungsadressat im Vergleich zu anderen Regelungsadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - aaO, zu B II 3 c cc der Gründe mwN).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84
    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs enthält eine nationale Regelung eine mittelbare Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer, wenn sie zwar neutral gefasst ist, jedoch tatsächlich prozentual erheblich mehr Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese unterschiedliche Behandlung nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (30. November 1993 - C-189/91 - EuGHE I 1993, 6215, zu Rn. 22 mwN; 13. Mai 1986 - 170/84 - EuGHE 1986, 1620, zu Rn. 36).

    Eine ungleiche Behandlung ist danach zulässig, wenn die Maßnahme einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient und für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - aaO).

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
    IV b Nr. 44, zu B I der Gründe; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, jeweils mwN), aber unbegründet.

    IVb Nr. 44, zu B I der Gründe; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, jeweils mwN).

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 1649/03

    Unzulässige Eingruppierung in Vergütungsgruppenplan bei arbeitsvertraglicher

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 73/01

    Gesamtrechtsnachfolge - Errichtung des Erzbistums Hamburg

  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96

    Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Kirsammer-Hack / Sidal

  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Eingruppierung eines Küchenchefs in den Tarifvertrag der allgemeinen

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 191/89

    Bilka / Weber von Hartz

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04

    Verzinsung einer Mietkaution

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

    (aa) Der Senat muss nicht darüber entscheiden, ob Beschlüsse der Regionalkommission, die auf dem Dritten Weg zustande gekommen sind, am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen sind (offengelassen von BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 51, AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 5; 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - zu B II 1 d der Gründe; bejahend KAGH 16. Dezember 2011 - K 09/11 - zu B II 1 b der Gründe, ZMV 2012, 95) .
  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 680/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie sind nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (vgl. § 2 Abs. 1 TVG) zustande gekommen (vgl. z.B. BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 56, zitiert nach Juris; BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 45, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen anordnet (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 75, zitiert nach Juris).

    Die Anordnung einer normativen Geltung gegenüber Arbeitnehmern, die nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 79, zitiert nach Juris).

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob Beschlüsse, die auf dem Dritten Weg zustande gekommen sind, am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu prüfen sind (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 85, BAGE 142, 247; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 51; 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - zu B II 1 d der Gründe; bejahend KAGH 16. Dezember 2011 - K 09/11 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

    (1) Es kann offenbleiben, ob auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene Beschlüsse einer Arbeitsrechtlichen Kommission - hier die Einfügung des Abschnitts IIIa der Anlage 1 - wie eine vom einzelnen Arbeitgeber selbst gesetzte Regelung überhaupt am allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen sind (offenlassend auch BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 -).

    Es kann dahinstehen, ob Art. 3 Abs. 1 GG auf von der Arbeitsrechtlichen Kommission geschaffene Regelungen unmittelbar anwendbar ist (offenlassend BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 -), jedenfalls verstößt die Nichteinbeziehung von Auszubildenden in den Kreis der Anspruchsinhaber gemäß Abschnitt IIIa der Anlage 1 zu den AVR nicht gegen diese grundgesetzliche Norm.

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    Will die Arbeitgeberin vermeiden, dass die Beschäftigte durch einen Antrag nach § 29b TVÜ-VKA eine höhere Entgeltgruppe erhält, indem sie sich nunmehr auf die Unrichtigkeit der von ihr selbst mitgeteilten Vergütungs- und Fallgruppe beruft, steht dies in der Wirkung - wenn auch ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt eintretend - dem Fall einer sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkenden Rückgruppierung gleich (vgl. bereits zur Verweigerung eines Zeit- oder Bewährungsaufstiegs nach dem BAT BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - zu A II 2 der Gründe; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 447/01 - zu II 3 der Gründe; 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - zu I 3 a bb (3) der Gründe, BAGE 94, 287) .
  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 177/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie sind nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (vgl. § 2 Abs. 1 TVG) zustande gekommen (vgl. z.B. BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 56, zitiert nach Juris; BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 45, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen anordnet (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 75, zitiert nach Juris).

    Die Anordnung einer normativen Geltung gegenüber Arbeitnehmern, die nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 79, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 311/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie sind nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (vgl. § 2 Abs. 1 TVG) zustande gekommen (vgl. z.B. BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 56, zitiert nach Juris; BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 45, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen anordnet (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 75, zitiert nach Juris).

    Die Anordnung einer normativen Geltung gegenüber Arbeitnehmern, die nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 79, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 3 Sa 679/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie sind nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (vgl. § 2 Abs. 1 TVG) zustande gekommen (vgl. z.B. BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 56, zitiert nach Juris; BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 45, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen anordnet (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 75, zitiert nach Juris).

    Die Anordnung einer normativen Geltung gegenüber Arbeitnehmern, die nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 79, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 6 Sa 172/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

    Sie sind nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (vgl. § 2 Abs. 1 TVG) zustande gekommen (vgl. z.B. BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 56, zitiert nach Juris; BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 45, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).

    Das säkulare Recht enthält aber keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen anordnet (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 75, zitiert nach Juris).

    Die Anordnung einer normativen Geltung gegenüber Arbeitnehmern, die nur aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich (so überzeugend BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 79, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 27.07.2007 - 5 Sa 171/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Der Gesetzgeber hat kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Vertragsbedingungen nicht in den Gesetzestext aufgenommen und damit zu erkennen gegeben, dass kirchliche Arbeitsvertragsregelungen grundsätzlich einer Überprüfung anhand der §§ 305 ff. BGB unterliegen sollen (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 16, zitiert nach Juris, in diese Richtung weisend bereits BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 69; auch BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 53, zitiert nach Juris).

    Inwieweit kirchliche Arbeitsvertragsordnungen und Tarifverträge hinsichtlich der Richtigkeitsgewähr auf eine Stufe zu stellen sind, wenn in den Arbeitsvertragsordnungen tarifvertragliche Regelungen - wie im Streitfall - nicht übernommen werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen auch in BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 509/03 - Rn. 46, zitiert nach Juris, BAG 08. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - Rn. 57, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 681/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 336/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 916/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 912/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 911/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, Auslegung, Kirchlich-Diakonische

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 15 Sa 77/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 28.09.2007 - 3 Sa 786/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 3 Sa 308/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 309/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 307/07

    Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2006 - 11 Sa 458/06

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsprozess

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2013 - 6 Sa 488/12

    Tarifgerechte Entlohnung - Gebäudereiniger

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - 3 Sa 338/10

    Urlaubsabgeltung bei vertraglichen Mehrurlaub - Verfall - Erfüllung -

  • LAG Düsseldorf, 27.09.2012 - 15 Sa 920/12

    AVR; Sonderzahlung

  • ArbG Iserlohn, 09.04.2010 - 6 Ca 300/10

    AVR, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Erzieherin,

  • ArbG Darmstadt, 24.04.2007 - 3 Ca 353/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf das Dienstvertragsrecht des

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