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   BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02   

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https://dejure.org/2003,2793
BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02 (https://dejure.org/2003,2793)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 4 AZR 419/02 (https://dejure.org/2003,2793)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 4 AZR 419/02 (https://dejure.org/2003,2793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Begriffs Redakteurin im tariflichen Sinne; Voraussetzung für die Entstehung des tariflichen Anspruchs auf Vergütung als Redakteur; Einbeziehung des Fotografs in die redaktionelle Arbeit; Erfordernis der Kreativität als Merkmal der Tätigkeit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 611 ff. BGB

  • Judicialis

    Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (vom 31. August 1998 bzw. 17. August 1999) Protokollnotiz Nr. 1 zu § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung einer Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin; rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe eines anderen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Eingruppierung einer Pressefotografin als (Bild)Redakteuerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 299
  • BB 2003, 2296
  • BB 2003, 296
  • DB 2003, 2394
  • ZUM 2004, 84
  • afp 2003, 565
  • NZA-RR 2004, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2001 - 10 Sa 6/01

    Leistungen eines Pressefotografen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
    Das Landesarbeitsgericht zitiert in der Begründung seines eigenen Urteils aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2001 - 10 Sa 6/01 - im wesentlichen fallbezogene Ausführungen, wobei es jedoch Teile dieser fallbezogenen Begründungen ausläßt.

    Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist in Bezug auf die Tätigkeit der Klägerin vollkommen identisch mit dem Parallelverfahren, das unter dem Aktenzeichen - 10 Sa 6/01 - vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden worden ist.

    Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt des Verfahrens -10 Sa 6/01 - ist, soweit er als Beurteilungsgrundlage dient, somit identisch.

    Diese Bezugnahme des Landesarbeitsgerichts auf die - teilweise zitierten - Entscheidungsgründe des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2001 - 10 Sa 6/01 - ist rechtsfehlerhaft.

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
    das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes, wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Presse Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - 11 Sa 1340/01

    Persönlicher Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für Redakteure und

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. April 2002 - 11 Sa 1340/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
    das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes, wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Presse Nr. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 6 Sa 1787/15

    Scheinpraktikum - Redakteurstätigkeit für ein Lifestyle-Magazins

    Die Alternative § 1 Nr. 2 GTV Zeitschriften verlangt für eine Redakteurstätigkeit keine Veröffentlichungsreife (vgl. dazu auch zum verwandten Tarifvertrag Zeitungen: BAG vom 19.03.2003 - 4 AZR 419/02 - juris Rn. 23 = NZA-RR 2004, 29).
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