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   BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07   

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BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 (https://dejure.org/2008,280)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2008 - 4 AZR 419/07 (https://dejure.org/2008,280)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 (https://dejure.org/2008,280)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

  • openjur.de

    "Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen; Offenlegung des Statuswechsels gegenüber der an den Tarifverhandlungen beteiligten Gewerkschaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der in einem Arbeitgeberverband satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit von Vollmitgliedschaften und Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Form eines Stufenmodells; Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitgeberverband - Mitgliedschaft ohne Tarifbindung

  • Betriebs-Berater

    Blitzwechsel in die OT-Mitgliedschaft

  • Judicialis

    TVG § 3; ; TVG § 4; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 3 § 4; GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 134
    Koalitionsrecht; Tarifvertragsrecht - OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband im Stufenmodell; Anforderungen an die satzungsmäßige Ausgestaltung; Wechsel von Voll- in OT-Mitgliedschaft während Tarifverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband im Stufenmodell zulässig ? ?Blitzwechsel? eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft während Tarifverhandlungen ? Wirksamkeit nur bei Information an verhandelnde Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAG beschränkt Wechsel in die OT-Mitgliedschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifgebundenheit - Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Ewige Tarifgebundenheit oder wie man sich dieser entziehen kann

  • dbb.de PDF, S. 22 (Leitsatz)

    Tarifgebundenheit - Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft kurz vor Tarifabschluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tarifgebundenheit: BAG zum Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    »Blitzaustritt« und tarifliche Vorbindung (Prof. Volker Rieble; RdA 2009, 280-286)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 27
  • NZA 2008, 1366
  • NZA 2009, 79
  • DB 2008, 2712
  • NZG 2009, 101
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Eine solche Regelung widerspricht im Grundsatz weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103).

    Eine solche allgemeine Bewertung ist schon deshalb ausgeschlossen, weil mit der Tarifgebundenheit sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden sind (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 119).

    Es ist schon fraglich, ob sich ein außenstehender Dritter auf etwa gleichheitswidrige Beitragspflichten berufen könnte (dagegen Däubler/Peter § 2 Rn. 123; Deinert RdA 2007, 83, 89; Konzen in FS Kraft S. 291, 318; LAG Hamm 13. Januar 2006 - 10 TaBV 123/05 - offengelassen in BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103).

    Die Frage der Tarifgebundenheit einzelner Arbeitgeber stellt sich nicht nur in Fällen einer OT-Mitgliedschaft, sondern in gleicher Weise, wenn es darum geht, ob ein Arbeitgeber überhaupt Mitglied des Verbands ist (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 -BAGE 119, 103).

    Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des Ersten Senats in seinem Beschluss vom 18. Juni 2006 (- 1 ABR 36/05 - Rn. 59 f., BAGE 119, 103) an.

  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 64/07

    Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Lediglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann die fehlende Transparenz eines Austritts oder Statuswechsels im konkreten Zusammenhang mit Tarifvertragsverhandlungen eine Gefährdung der Tarifautonomie und deshalb unwirksam sein (dazu unten II sowie Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

    (a) Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).

    Im Grundsatz darf die Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbandes sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (zu weiteren möglichen Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie bei Veränderungen in der Mitgliedschaft während laufender Tarifverhandlungen Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., NZA 2008, 946, 949 f.).

    Es kann im Einzelfall auch genügen, wenn die Gewerkschaft während der Tarifverhandlungen darüber informiert worden ist, dass bei bestimmten Verhandlungsergebnissen ein bestimmter Arbeitgeber oder eine bestimmte Arbeitgebergruppe aus dem Verband oder der durch ihn vermittelten Tarifbindung ausscheiden wird (vgl. hierzu Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Man kann auch mit berücksichtigen, dass auf Arbeitnehmerseite die Unterstützung der an den Tarifverhandlungen unmittelbar Beteiligten durch nur mittelbar Betroffene im Rahmen des Unterstützungsstreiks ebenfalls zulässig ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 173 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 140), ohne dass sich daraus eine grundsätzliche Verschiebung der Parität in der Tarifauseinandersetzung ergäbe (so Thüsing/Stelljes ZfA 2005, 527, 556).

    bb) Das Tarifvertragssystem ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (statt aller BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 173 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 140).

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Hätte der Satzungsgeber trotz zustande gekommenen Vorstandsbeschlusses einen späteren Wirkungseintritt, etwa erst mit Zugang des Vorstandsbeschlusses, festlegen wollen, hätte es nahe gelegen, dies in der Satzung zu regeln (so etwa in dem der Entscheidung des BGH vom 29. Juni 1987 - II ZR 295/86 - BGHZ 101, 193 zugrunde liegenden Fall; Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 9. Aufl. Rn. 142).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Annahme des Aufnahmeantrages ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden gem. § 151 Satz 1 BGB beim Vereinseintritt den Umständen nach nicht in Frage komme (29. Juni 1987 - II ZR 295/86 - BGHZ 101, 193).

  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Diese Norm ist sowohl anwendbar, wenn der Inhalt eines Rechtsgeschäfts verbotswidrig ist (Staudinger/Sack BGB 2003 § 134 Rn. 1), als auch dann, wenn ein Rechtsgeschäft zwar nicht wegen seines Inhalts, wohl aber wegen der besonderen Umstände der Vornahme gegen ein Gesetz verstößt, das aus diesen Gründen die Existenz des betreffenden Rechtsgeschäfts missbilligt (BGH 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 - BGHZ 46, 24, 25; BGH 11. November 1993 - I ZR 225/91 - NJW 1994, 728, 729; Staudinger/Sack § 134 Rn. 2).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    (4) Das Erfordernis der Transparenz eines Statuswechsels während Tarifverhandlungen dient der Verhinderung konkreter Störungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie auch unter dem Gesichtspunkt des für die Tarifverhandlungen unter Einschluss des Rechts des Arbeitskampfes geltenden Fairnessgebots, das - eingeschränkt - als Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht nur beim Arbeitskampf zu beachten ist (BAG GS 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, 307), sondern auch in anderen Stadien der Tarifvertragsverhandlungen.
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Durch einen etwaigen Verstoß gegen diese Satzungsbestimmung werden allenfalls die Rechte der anderen Verbandsmitglieder, nicht jedoch die Rechte des Klägers berührt (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - BAGE 115, 58).
  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 34/80

    Bemessung der Kündigungsfrist für den Austritt eines Mitglieds aus einer

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    (a) Auf Grund der grundgesetzlich gewährleisteten Satzungsautonomie steht den Verbänden das Recht zu, die Fristen für den Austritt oder den Wechsel von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung frei zu bestimmen (bzgl. der grundsätzlichen Geltung des § 39 BGB vgl. Senat 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - NZA 2008, 946; zu einer Höchstgrenze der Austrittsfrist bei Arbeitnehmervereinigungen vgl. BGH 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 123/05

    Zulässige Begrenzung der Tarifzuständigkeit durch Satzung eines

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Es ist schon fraglich, ob sich ein außenstehender Dritter auf etwa gleichheitswidrige Beitragspflichten berufen könnte (dagegen Däubler/Peter § 2 Rn. 123; Deinert RdA 2007, 83, 89; Konzen in FS Kraft S. 291, 318; LAG Hamm 13. Januar 2006 - 10 TaBV 123/05 - offengelassen in BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZR 225/91

    Werbeagent - Unzulässige Preisabsprache

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07
    Diese Norm ist sowohl anwendbar, wenn der Inhalt eines Rechtsgeschäfts verbotswidrig ist (Staudinger/Sack BGB 2003 § 134 Rn. 1), als auch dann, wenn ein Rechtsgeschäft zwar nicht wegen seines Inhalts, wohl aber wegen der besonderen Umstände der Vornahme gegen ein Gesetz verstößt, das aus diesen Gründen die Existenz des betreffenden Rechtsgeschäfts missbilligt (BGH 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 - BGHZ 46, 24, 25; BGH 11. November 1993 - I ZR 225/91 - NJW 1994, 728, 729; Staudinger/Sack § 134 Rn. 2).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BAG, 30.04.1969 - 4 AZR 335/68

    Tarifvertrag - Rückwirkung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Zeit des

  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • LAG München, 10.05.2007 - 2 Sa 1244/06

    OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Zu einer solchen Regelung ist der KAV kraft der ihm gewährleisteten Satzungsautonomie befugt (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 46 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; s. auch BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 179/08 - Rn. 30).

    aa) Dabei hat der Senat nicht zu entscheiden, ob sich der Kläger darauf berufen kann, die Voraussetzungen für den Erwerb einer Gastmitgliedschaft nach § 3 Abs. 4 Satz 6 der Satzung hätten nicht vorgelegen oder ob diese Regelung nur dem gemeinsamen Verbandsinteresse an gleichen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Branche und nicht dem Schutz Dritter dienen, so dass bei einem Verstoß allenfalls die Rechte der anderen Verbandsmitglieder berührt würden (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 56, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Ein Teilnahme- und Mitberatungsrecht zählt weder zu den wesentlichen Mitgliedschaftsrechten noch begründet es einen unmittelbaren Einfluss auf Vereinsentscheidungen (ebenso zum Beratungsrecht bei einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; 20. Mai 2009 - 4 AZR 179/08 - Rn. 24).

    Die Legitimation zur Normsetzung durch Mitgliedschaft muss im Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages bestehen (st. Rspr., etwa BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 23 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    aa) Während laufender Tarifverhandlungen stellt die vereinsrechtlich wirksame einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Anbetracht der genannten konkreten Umstände eine Beeinträchtigung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit - zu der auch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gehört - dar, so dass sie tarifrechtlich wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB unwirksam ist (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., 72, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; vgl. auch BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94 m. zust. Anm. Brecht-Heitzmann).

    Die Senatsrechtsprechung bleibt jedoch schon dann ohne tarifrechtliche Wirkung und lässt eine solche mittelbare Beeinträchtigung gar nicht erst entstehen, wenn der Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber selbst (dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 67, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; dies übersehen Bauer/Haußmann RdA 2009, 99, 105, wenn sie kritisieren, nach der Rechtsprechung des Senats treffe die Informationspflicht den Verband, während die Tarifgeltung den Arbeitgeber erfasse) die Gewerkschaft rechtzeitig über die kurzfristige Beendigung der Verbandsvollmitgliedschaft und damit der Tarifbindung in Kenntnis setzt.

    Dieser Obliegenheit steht ein in besonderer Weise schützenswertes berechtigtes Interesse nicht entgegen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 70, aaO).

    cc) Das Erfordernis der Transparenz eines Statuswechsels während Tarifverhandlungen dient der Verhinderung konkreter Störungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie auch unter dem Gesichtspunkt der für die Tarifverhandlungen erforderlichen grundlegenden Verfahrensregelungen (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 64, 68, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Die verhandelnde Gewerkschaft soll im Rahmen der laufenden Tarifvertragsverhandlungen überprüfen und entscheiden können, ob sich durch den Statuswechsel die Verhandlungssituation und die Rahmenbedingungen für den geplanten Tarifvertragsabschluss wesentlich geändert haben (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 66, aaO).

    Es sind bereits die konkreten Umstände des Statuswechsels eines Verbandsmitgliedes nach Beginn der Tarifvertragsverhandlungen und vor Abschluss des Tarifvertrages, die zur Störung der Funktionsfähigkeit grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie führen (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 62 ff., aaO).

    Dies ist der maßgebende Bezugspunkt zur Bestimmung der sich hieraus ergebenden Rechtsfolge - die tarifrechtliche Unwirksamkeit des Statuswechsels hinsichtlich derjenigen Tarifverträge, die während des Wechsels verhandelt wurden (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 72).

    Auch in einer solchen Situation kann eine Störung der Tarifautonomie dadurch erfolgen, dass diejenigen Arbeitgeber, die vertreten durch den Verband an den Tarifverhandlungen teilnehmen, nicht mit denjenigen übereinstimmen, die nach Tarifabschluss an diesen gebunden sind (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Während der betreffende Arbeitgeber nicht nur zu Beginn der Verhandlungen und bei der Festlegung von Tarifzielen und möglichen Kampfformen, sondern auch noch bei der Verständigung über das Verhandlungsergebnis voll verantwortlich mitentscheiden kann, entzieht er sich mit dem nachfolgenden Wechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung der Wirkung der von ihm mitgestalteten Tarifergebnisse (dazu bereits BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, aaO; für eine gesonderte Betrachtung des kurzfristigen Wechsels im Falle eines paraphierten Verhandlungsergebnisses auch Bauer/Haußmann RdA 2009, 99, 104).

    Im Rahmen der erneuten Verhandlung wird das Landesarbeitsgericht entsprechend den vorstehenden Ausführungen und unter Berücksichtigung der Darlegungs- und Beweislast (dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 73, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95) aufzuklären haben, ob, aufgrund welcher Umstände und wann die Gewerkschaft ver.

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Hierdurch wird regelmäßig wieder die - allgemein vorausgesetzte - Gleichwertigkeit der Verhandlungsmacht hergestellt (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 20, BAGE 123, 134; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27; BVerfG 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. - aaO) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Dies legitimiert die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrags und ist Grundlage der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 28, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, BAGE 127, 27) .

    Dem Verband ist es nicht verwehrt, sich durch Dritte, die an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebunden sind, beraten zu lassen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 29, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, BAGE 127, 27) .

    Das hat zur Folge, dass mit dem Wechsel in die OT-Mitgliedschaft auch der automatische Verlust eines vorher wahrgenommenen Amts verbunden ist, in dem Angelegenheiten der Tarif- oder Arbeitskampfpolitik wahrgenommen worden sind (so auch für die vergleichbare Satzung des VDMB BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 43 mwN, BAGE 127, 27) .

    Dass die tarifgebundenen Mitglieder durch die Beiträge der OT-Mitglieder mittelbar im Arbeitskampf unterstützt werden können, ist unerheblich (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 35, BAGE 127, 27) .

    Dazu gehört auch die Freiheit, die Fristen für einen Austritt aus dem Verband und die für einen Statuswechsel innerhalb des Verbands unterschiedlich zu bemessen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 46, BAGE 127, 27) .

    So kann eine Gewerkschaft bei Aufnahme der Tarifverhandlungen darauf vertrauen, dass diejenigen Arbeitgeber, die bei Verhandlungsbeginn Mitglied des an den Tarifverhandlungen beteiligten Arbeitgeberverbands sind, an den auszuhandelnden Tarifvertrag gebunden sein werden (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, BAGE 127, 27) .

    Zur Vermeidung dieser Rechtsfolge hat der Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber selbst die Gewerkschaft rechtzeitig über die erfolgte Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Kenntnis zu setzen (BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 29 - 31, aaO; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 64 ff., aaO) .

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat insbesondere im Urteil vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27) ausgeführt, dass dem Transparenzerfordernis bei einem Statuswechsel während laufender Tarifverhandlungen genügt ist, wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitgeberverband die Gewerkschaft hierüber unterrichtet.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 346/08

    Anspruch auf Zahlung einer nichtdynamischen Zulage aus dem Änderungstarifvertrag

    Zu einer solchen Regelung ist der KAV kraft der ihm gewährleisteten Satzungsautonomie befugt (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 46 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; s. auch BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 179/08 - Rn. 30).

    aa) Dabei hat der Senat nicht zu entscheiden, ob sich die Klägerin darauf berufen könnte, die Voraussetzungen für den Erwerb einer Gastmitgliedschaft nach § 3 Abs. 4 Satz 6 der Satzung hätten nicht vorgelegen, oder ob diese Regelung nur dem gemeinsamen Verbandsinteresse an gleichen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Branche und nicht dem Schutz Dritter dienen, so dass bei einem Verstoß allenfalls die Rechte der anderen Verbandsmitglieder berührt würden (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 56, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Ein Teilnahme- und Mitberatungsrecht zählt weder zu den wesentlichen Mitgliedschaftsrechten noch begründet es einen unmittelbaren Einfluss auf Vereinsentscheidungen (ebenso zum Beratungsrecht bei einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; 20. Mai 2009 - 4 AZR 179/08 - Rn. 24).

    Die Legitimation zur Normsetzung durch Mitgliedschaft muss im Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages bestehen (st. Rspr., etwa BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 23 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    aa) Während laufender Tarifverhandlungen stellt die vereinsrechtlich wirksame einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in Anbetracht der genannten konkreten Umstände eine Beeinträchtigung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit - zu der auch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gehört - dar, so dass sie tarifrechtlich wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG iVm. § 134 BGB unwirksam ist (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., 72, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; vgl. auch BAG 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., AP GG Art. 9 Nr. 134 = EzA GG Art. 9 Nr. 94 m. zust. Anm. Brecht-Heitzmann).

    Die Senatsrechtsprechung bleibt jedoch schon dann ohne tarifrechtliche Wirkung und lässt eine solche mittelbare Beeinträchtigung gar nicht erst entstehen, wenn der Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber selbst (dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 67, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; dies übersehen Bauer/Haußmann RdA 2009, 99, 105, wenn sie kritisieren, nach der Rechtsprechung des Senats treffe die Informationspflicht den Verband, während die Tarifgeltung den Arbeitgeber erfasse) die Gewerkschaft rechtzeitig über die kurzfristige Beendigung der Verbandsvollmitgliedschaft und damit der Tarifgebundenheit in Kenntnis setzt.

    Dieser Obliegenheit steht ein in besonderer Weise schützenswertes berechtigtes Interesse nicht entgegen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 70, aaO).

    cc) Das Erfordernis der Transparenz eines Statuswechsels während Tarifverhandlungen dient der Verhinderung konkreter Störungen der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie auch unter dem Gesichtspunkt der für die Tarifverhandlungen erforderlichen grundlegenden Verfahrensregelungen (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 64, 68, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Die verhandelnde Gewerkschaft soll im Rahmen der laufenden Tarifvertragsverhandlungen überprüfen und entscheiden können, ob sich durch den Statuswechsel die Verhandlungssituation und die Rahmenbedingungen für den geplanten Tarifvertragsabschluss wesentlich geändert haben (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 66, aaO).

    Es sind bereits die konkreten Umstände des Statuswechsels eines Verbandsmitgliedes nach Beginn der Tarifvertragsverhandlungen und vor Abschluss des Tarifvertrages, die zur Störung der Funktionsfähigkeit grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie führen (ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 62 ff., aaO).

    Dies ist der maßgebende Bezugspunkt zur Bestimmung der sich hieraus ergebenden Rechtsfolge - die tarifrechtliche Unwirksamkeit des Statuswechsels hinsichtlich derjenigen Tarifverträge, die während des Wechsels verhandelt wurden (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 72, aaO).

    Auch in einer solchen Situation kann eine Störung der Tarifautonomie dadurch erfolgen, dass diejenigen Arbeitgeber, die vertreten durch den Verband an den Tarifverhandlungen teilnehmen, nicht mit denjenigen übereinstimmen, die nach Tarifabschluss an diesen gebunden sind (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Während der betreffende Arbeitgeber nicht nur zu Beginn der Verhandlungen und bei der Festlegung von Tarifzielen und möglichen Kampfformen, sondern auch noch bei der Verständigung über das Verhandlungsergebnis voll verantwortlich mitentscheiden kann, entzieht er sich mit dem nachfolgenden Wechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung der Wirkung der von ihm mitgestalteten Tarifergebnisse (dazu bereits BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, aaO; für eine gesonderte Betrachtung des kurzfristigen Wechsels im Falle eines paraphierten Verhandlungsergebnisses auch Bauer/Haußmann RdA 2009, 99, 104).

    Im Rahmen der erneuten Verhandlung wird das Landesarbeitsgericht entsprechend den vorstehenden Ausführungen und unter Berücksichtigung der Darlegungs- und Beweislast (dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 73 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95) aufzuklären haben, ob, aufgrund welcher Umstände und wann die Gewerkschaft ver.

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09

    Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

    BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 46 mwN, BAGE 127, 27; 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - BAGE 126, 75; 20. Mai 2009 - 4 AZR 179/08 - Rn. 30, AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 27 = EzA TVG § 3 Nr. 31) .

    Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 49 mwN, BAGE 127, 27) .

    Unter diesen Voraussetzungen führt ein sog. Blitzaustritt trotz vereinsrechtlich wirksamen Austritt zu einer Bindung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG an den Tarifvertrag, der Gegenstand der Tarifverhandlungen war (vgl. zum Blitzwechsel in eine Gast- oder OT-Mitgliedschaft im selben Verband BAG 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - Rn. 25 ff., AP TVG § 3 Nr. 45 = EzA TVG § 3 Nr. 32; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 57 ff., BAGE 127, 27; vgl. auch 20. Februar 2008 - 4 AZR 64/07 - Rn. 41 ff., BAGE 126, 75) .

    Nach einer solchen Darlegung ist es wiederum Aufgabe des Arbeitnehmers, diese Behauptungen im Wege des Beweises zu entkräften (zum Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 73 ff., BAGE 127, 27; weiterhin 17. Februar 2010 - 5 AZR 191/09 - Rn. 17, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 135) .

    Sie hat trotz des ausdrücklichen Hinweises des Landesarbeitsgerichts vom 23. Dezember 2008 - und damit über zweieinhalb Monate vor der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz - auf die Entscheidung des Senats vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27) zu den "tarifrechtlichen Voraussetzungen für den Blitzwechsel eines Arbeitgebers in eine OT-Mitgliedschaft" nicht dargelegt, wann die Tarifverhandlungen für das Entgeltabkommen vom 8. Mai 2007 begonnen haben, dass der Austritt der Beklagten aus dem tarifvertragschließenden Arbeitgeberverband so kurzfristig erfolgte, dass eine Störung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie in Betracht kommt, und auch nicht, dass die IG Metall hiervon keine Kenntnis hatte.

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    (1) Der Senat hat die Anforderungen an eine Verbandssatzung, die einen Mitgliederstatus ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) tarifrechtlich wirksam bereitstellt, in der Entscheidung vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95) insbesondere dahingehend konkretisiert, dass es nicht ausreicht, wenn die Satzung für die Mitglieder ohne Tarifbindung lediglich die Rechtsfolge der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG abbedingt.

    Ferner ist ihnen kein Stimmrecht bei Abstimmungen über die Festlegung von tarifpolitischen Zielen oder die Annahme von Tarifverhandlungsergebnissen zu gewähren (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - mwN, aaO.).

    Denn dem Verband oder seinen einzelnen tarifgebundenen Mitgliedern ist es auch nicht verwehrt, sich durch externe Dritte beraten zu lassen, die an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebunden sind (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Es ist schon fraglich, ob sich ein außenstehender Dritter auf etwa gleichheitswidrige Beitragspflichten berufen könnte (offengelassen in BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 58, BAGE 119, 103; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 31, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Jedenfalls ist die Erhebung gleicher Mitgliedsbeiträge für Vollmitglieder und OT-Mitglieder dann gerechtfertigt, wenn die OT-Mitglieder Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen über einen Firmentarifvertrag in Anspruch nehmen können (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 31, aaO.; Deinert RdA 2007, 83, 89).

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    Ferner betrifft der Austritt eines Mitglieds aus einem Arbeitgeberverband ebenso wie dessen Statuswechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im Regelfall - sofern er nicht im engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Tarifabschluss erfolgt - unmittelbar nur den Verband und seine Mitglieder (vgl. BAGE 127, 27, 41 zum "Blitzwechsel").

    Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG stellt ein gesetzliches Verbot im Sinn von § 134 BGB dar (BAGE 127, 27, 44).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Nicht jedes vereinsrechtliche Mitglied einer tarifvertragsschließenden Koalition ist notwendig tarifgebunden iSv. § 3 Abs. 1 TVG (ausf. BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 118 f.; ebenso Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Nur so ist die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages legitimiert, und nur so kann von der Angemessenheitsvermutung der in Tarifverträgen ausgehandelten und vereinbarten (Mindest-)Arbeitsbedingungen ausgegangen werden (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 65, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Denn dem Verband ist es auch nicht verwehrt, sich durch an die tarifpolitischen Entscheidungen nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 38 f. mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

    Eine Verbandssatzung, die eine OT-Mitgliedschaft vorsieht, muss ausschließen, dass OT-Mitglieder in Aufsichtsorganen mitwirken, die einen Streikfonds verwalten (so bereits Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95), also über Geldmittel verfügen, die im Arbeitskampf um einen Tarifvertrag eingesetzt werden können und sollen.

    Dabei gibt es, wie der Senat entschieden hat, grundsätzlich keine Bedenken, weil eine materielle Unterstützung der tarifgebundenen Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sowohl durch OT-Mitglieder als auch auf sonstige Weise in der Regel nicht zu beanstanden ist (4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 35, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Von daher ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Senat die gut nachvollziehbar dargelegten Bedenken des Landesarbeitsgerichts teilt, die Satzung des Arbeitgeberverbandes genüge nicht denjenigen Anforderungen, die an die wirksame Begründung einer sog. OT-Mitgliedschaft (vgl. dazu etwa Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 37 ff., NZA 2008, 1366, 1369 f.) zu stellen sind.
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 797/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Arbeitgeberverbände sind aufgrund der ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG verliehenen Satzungsautonomie (BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77, 1 BvR 533/77, 1 BvR 419/78, 1 BvL 21/78 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290) grundsätzlich befugt, in ihren Satzungen eine Mitgliedschaft ohne Tarifgebundenheit vorzusehen (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 - Rn. 16, BAGE 142, 98; 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - Rn. 27, BAGE 130, 264; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 25 ff., BAGE 127, 27; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103) .

    Eine solche Regelung widerspricht regelmäßig weder einfachem Recht noch Verfassungsrecht (dazu ausf. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 26 ff., 33 ff., aaO) .

    Es kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf eine Wertung des Senats im Urteil vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - Rn. 56, BAGE 127, 27) stützen.

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14

    Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer

  • LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11

    Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich

  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 23.14

    Handwerksinnung; Tarifbindung; Tarifbefugnis; Tarifautonomie; Mitgliedschaft ohne

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • LAG Sachsen, 24.10.2012 - 4 Sa 535/11

    Tarifbindung in der Entsorgungswirtschaft

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 256/09

    Tarifgebundenheit - Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft

  • LAG Sachsen, 11.12.2012 - 4 Sa 535/11

    Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbandes für den Wechsel einer

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 Sa 929/10

    Tariflohnerhöhung bei Statuswechsel der Arbeitgeberin in Arbeitgebervereinigung;

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 Sa 830/10

    Tariflohnerhöhung bei Statuswechsel der Arbeitgeberin in Arbeitgebervereinigung;

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1030/11

    Auslegung der Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1029/11

    Auslegung der Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10

    Unwirksamer Wechsel von Tarifmitgliedschaft in OT-Mitgliedschaft

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 Sa 925/10

    Tariflohnerhöhung bei Statuswechsel der Arbeitgeberin in Arbeitgebervereinigung;

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1028/11

    Auslegung der Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 28/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 29/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 179/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft -

  • LAG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 Sa 985/11

    Rechtswirksame Satzungsbestimmung des Einzelhandelsverbandes Harz-Heide e.V. zur

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 798/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 804/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 800/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 799/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 192/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

  • BGH, 03.02.2015 - II ZR 242/13

    Zulässigkeit eines rückwirkenden Beitritts zu einem Verein

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 570/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede -

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2009 - 17 Sa 848/08

    "Blitzaustritt" aus tarifschließendem Arbeitgeberverband

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 450/12

    OT-Mitgliedschaft - Anforderungen an die Satzung eines Arbeitgeberverbands

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2020 - 7 Sa 217/19

    Normative Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 7 Sa 38/08
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2011 - 7 Sa 127/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 299/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • LAG München, 15.04.2009 - 5 Sa 1019/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung -

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 260/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 253/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 298/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 300/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • LAG München, 15.04.2009 - 5 Sa 1027/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung -

  • LAG München, 15.04.2009 - 5 Sa 1021/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - dynamische Verweisung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 572/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 94/14

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 302/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 297/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 296/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • LAG München, 16.02.2011 - 5 Sa 883/10

    OT-Mitgliedschaft, Einzelhandel Bayern, Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2010 - 11 Sa 103/10

    Austritt aus Arbeitgeberverband während laufender Tarifverhandlungen:

  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 95/14

    Tarifbindung in der Entsorgungswirtschaft

  • ArbG Freiburg, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

  • LAG München, 19.05.2009 - 6 Sa 981/08

    Dynamische Inbezugnahme von Tarifverträgen in Formulararbeitsvertrag -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 5 Sa 347/16

    OT-Mitgliedschaft - Bezugnahmeklausel - Auslegung als Gleichstellungsabrede

  • LAG München, 16.02.2011 - 5 Sa 884/10

    OT-Mitgliedschaft, Einzelhandel Bayern, Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19

    Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog.

  • ArbG Köln, 08.07.2020 - 2 Ca 8202/19
  • LAG München, 16.02.2011 - 5 Sa 892/10

    OT-Mitgliedschaft, Einzelhandel Bayern, Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie

  • LAG Thüringen, 15.12.2009 - 1 Sa 237/09
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