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   BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82   

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BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82 (https://dejure.org/1983,742)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 4 AZR 420/82 (https://dejure.org/1983,742)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 4 AZR 420/82 (https://dejure.org/1983,742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte Tätigkeit - Bewährungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 374
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.09.1966 - 1 AZR 504/65

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82
    beitsgericht ist als Auslegung einer individuellen Willenserklärung in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob sie gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstößt oder ob sie unter einem Verfahrensverstoß zustande gekommen ist, den der Revisionsführer rügen muß (vgl. BAG 19, 83 ff. = AP Nr. 2 zu § 675 BGB).
  • BAG, 02.05.1979 - 4 AZR 515/77

    Haushaltsrechtliche Überlegungen - Haushalt - Übertragung höherwertiger

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82
    Denn die Gestaltungsmöglichkeit des § 24 BAT darf nicht rechts mißbräuchlich zur bewußten oder auch nur unbewußten Umgehung der tarifgerechten Entlohnung benutzt werden (BAG Ur teil vom 2. Mai 1979 - 4 AZR 515/77 -, AP Nr. 4 zu § 24 BAT).
  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 66/81
    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82
    Die Tatsache allein, daß sich die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit über einen längeren und zunächst nicht fest bestimmten Zeitraum hin erstreckte, genügt nicht, um Rechtsmißbrauch anzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 66/81 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 15.11.1967 - 4 AZR 48/67

    Angestellte - Wissenschaftliche Hochschulbildung - Bewährung in Tätigkeit - Lauf

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82
    Der Hinweis der Revision auf die Senatsentscheidung vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - (AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT), nach der es bei der Bewährung nur darauf ankomme, daß der Angestellte die betreffende Tätigkeit ausgeübt habe, geht fehl.
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 1083/79

    Bewährung - Medizinisch-technischer Assistent - Berufsausübung - Staatliche

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82
    Dies setzt voraus, daß der betreffende Angestellte in diese Fallgruppe auch eingruppiert ist (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Juli 1982 - 4 AZR 1083/79 AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82
    VII der Unterabschnit te 1, 11 und III des Teils II Abschnitt N der Anlage 1 a zum BAT (vgl. hierzu BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Wenn ihm die in seiner bisherigen Tätigkeit verbrachte Zeit auf die Bewährungszeit in dieser Vergütungsgruppe angerechnet wird, hat er eine mehr als sechsjährige Bewährungszeit aufzuweisen (vgl. § 23 a Satz 2 Nr. 5 a BAT, der allerdings für den hier vorliegenden Fallgruppenaufstieg keine unmittelbare Anwendung findet - s. dazu BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - AP Nr. 6 zu § 24 BAT; s. aber auch Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, § 23 a Rz 11).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96

    Fallgruppenbewährungsaufstieg für Sozialarbeiter

    Dies setzt voraus, daß der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT ).

    Daran ändere auch die Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT ) nichts, nach der die Regelungen des § 23 a BAT für den Fallgruppenbewährungsaufstieg Bedeutung hätten, soweit sie allgemeine Rechtsgedanken enthielten.

    Danach seien grundsätzlich die Bestimmungen des § 23 a auf den Fallgrupppenaufstieg anzuwenden, wobei allerdings der Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - aaO.), nach der die Zeit der vorübergehend oder vertretungsweise nach § 24 BAT ausgeübten Tätigkeit nicht auf die Bewährungszeit anzurechnen ist, gefolgt wird (Bruse/Wolf, BAT , Kommentar für die Praxis, 1989, § 23 b Rdn. 11 S. 371).

    Allerdings könnten nur diejenigen Vorschriften angewendet werden, die zur Ausfüllung des Begriffes Bewährungszeit erforderlich seien (folgt Zitat Urteil des Senats vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - aaO.).

    An diesem Satz der Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) ist festzuhalten.

    Das Landesarbeitsgericht führt weiter aus, soweit das Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung vom 9. November 1984 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) die Auffassung vertreten habe, daß die Vorschriften des § 23 a BAT für den Fallgruppenbewährungsaufstieg nicht völlig bedeutungslos seien und, soweit § 23 a BAT allgemeine Rechtsgedanken enthalte, die dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entsprächen, diese Rechtsgedanken auch auf den Fallgruppenbewährungsaufstieg anwendbar seien, hätten die Regelungen des § 23 a BAT seit Einfügung des § 23 b BAT keine Bedeutung mehr, auch nicht, soweit sie allgemeine Rechtsgedanken enthielten.

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidung des Senats vom 9. November 1984 (- 4 AZR 420/82 - aaO.) gerade keine Anrechnung der genannten Zeiten für den Fallgruppenbewährungsaufstieg vorgenommen.

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    Auch hat der Senat erwogen, ausnahmsweise dann eine andere Tätigkeit für den Fallgruppenbewährungsaufstieg zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten eine bestimmte Tätigkeit nur deshalb übertragen hat, um dessen Teilnahme am Bewährungsaufstieg hinauszuzögern oder gar zu verhindern (etwa 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - mwN, BAGE 43, 374, 380).

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Dies sind die in die Überleitungstabelle eingearbeiteten Aufstiege, die ausdrücklich als Bewährungsaufstiege gekennzeichnet waren oder die Tätigkeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe als Voraussetzung für einen bestimmten Aufstieg festgeschrieben haben (vgl. beispielhaft BAG 24. August 2016 - 4 AZR 494/15 - Rn. 25 [Tätigkeitsaufstieg DRK-Reformtarifvertrag]; 23. Februar 2011 - 4 AZR 214/09 - Rn. 21 ff. [Tätigkeitsaufstieg TV-Ärzte]; 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - Rn. 16 [Tätigkeitsaufstieg BAT]; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374 [Bewährungsaufstieg - Fallgruppenbewährungsaufstieg BAT]) , nicht aber eine Aufstiegsmöglichkeit aufgrund des Erfahrungsgewinns.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

  • LAG Sachsen, 22.09.1995 - 8 Sa 543/95

    Voraussetzungen für Teilnahme am Fallgruppenaufstieg; Definition einer

    Insbesondere fehlen Regelungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten, Unterbrechungszeiten und Zeiten vorübergehend ausgeübter Tätigkeiten auf die vorgeschriebene Bewährungszeit (vgl. BAG, Urteil v. 9.11.1983 - 4 AZR 420/82 - AP Nr. 6 zu § 24 BAT ).

    I, II u. III des Teils II Abschn. N der Anlage 1 a zum BAT (vgl. BAG, Urteil v. 9.11.1983 aaO. m. w. N.).Für die Fälle des Fallgruppenaufstiegs fehlt eine solche Regelung.

    Selbst wenn man im übrigen mit dem BAG (Urteil v.09.11.1983 - 4 AZR 420/82 - AP Nr. 6 zu § 24 BAT ) davon ausgeht, daß § 23 a BAT allgemeine Rechtsgedanken enthält, die den tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelungen des BAT entsprechen, führt dies nicht zu einer analogen Anwendung des § 23 a Satz 2 Ziff. 5 a BAT-O auf den Fallgruppenaufstieg des § 23 b BAT-O .

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 186/82
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 9. November 1983 (4 AZR 420/82, zur Veröffentlichung vorgesehen) grundsätzlich entschieden, daß im Gegensatz zur Regelung des § 23 a BAT für den sogenannten Fallgruppenbewährungsaufstieg die Zeit der vorüber gehend oder vertretungsweise nach 5 24 BAT ausgeübten Tätigkeit nicht auf die Bewährungszeit angerechnet werden kann.

    Dies hat der Senat in der angeführten Entscheidung vom 9. November 1983 (4 AZR 420/82, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen näher begründet.

    Das ist z.B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten eine bestimmte Tätigkeit nur deshalb zur vorübergehenden Ausübung überträgt, um die Teilnahme des Angestellten am Bewährungsaufstieg hinauszuzögern oder gar zu verhindern (BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83

    Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung - Fallgruppenbewährungsaufstieg -

    Insoweit enthält § 23 a BAT, der unmittelbar nur für den Bewährungsaufstieg nach den mit Hinweiszeichen 0 gekennzeichneten Fallgruppen gilt, einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auch bei dem Fallgruppen-Bewährungsaufstieg berücksichtigt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Gerichte sind daher gehalten, diesen von den Tarifvertragsparteien gewollten Unterschied zu beachten und dürfen deshalb Vorschriften des § 23 a BAT nicht allein deshalb auf den Fallgruppen-Bewährungsaufstieg entsprechend anwenden, weil es auch hier - wie in § 23 a BAT - um eine Höhergruppierung kraft Bewährung geht (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    c) Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - AP Nr. 6 zu § 24 BAT) keine Anrechnung der genannten Zeiten für den Fallgruppenbewährungsaufstieg vorgenommen.
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 219/01

    Anspruch auf höherer Eingruppierung nach dauerhafter Vertretungstätigkeit und

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  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 37/00

    Bewährungsaufstieg bei Vertretungszulage

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • LAG Köln, 08.03.2000 - 7 Sa 993/99

    Tätigkeit - vorläufige Übertragung - Eingruppierung - Unsicherheit über die

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95

    Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei Ausschluß der Anrechnung der Zeit

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 20/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • LAG Niedersachsen, 07.12.1999 - 7 Sa 568/99

    Berücksichtigung eines hypothetischen Bewährungsaufstiegs bei der Bemessung der

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 5/87

    Eingruppierung eines Werkstatthelfers nach dem Sonderverzeichnis für Arbeiter im

  • LAG Hamburg, 11.04.1996 - 7 Sa 79/95

    Keine entsprechende Anwendung des § 23a Nr. 5 a BAT für den

  • LAG Sachsen, 24.07.2000 - 10 Sa 493/99

    Eingruppierung einer an einem Gymnasium in Vollzeit beschäftigten Deutschlehrerin

  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 388/91

    Eingruppierung im Linien- und Zeichendienst

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 278/87

    Bewährungsaufstieg von Angestellten in der Datenverarbeitungs-Systemtechnik -

  • LAG Köln, 08.11.1996 - 4 Sa 632/96

    Vorübergehende Übertragung eines Leitungstätigkeit: sachliche Rechtfertigung bei

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