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   BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99   

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BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99 (https://dejure.org/2000,1777)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 4 AZR 422/99 (https://dejure.org/2000,1777)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 (https://dejure.org/2000,1777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Lohntarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk in Bayern vom 8. Juli 1997 § 1; ; Lohntarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk in Bayern vom 8. Juli 1997 § 2 Anhang 1 u. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Spenglers im Dachdeckerhandwerk

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Bewusste Regelungslücke im Tarifvertrag für Dachdecker?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 318
  • BB 2000, 1042 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 95
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98

    Arbeitsentgelt: tariflicher Stundenlohn - unbewußte Lücke im Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 7 Sa 738/98 -.

    4 AZR 422/99 7 Sa 738/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Juni 1999 - 7 Sa 738/98 - aufgehoben.

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 516/98

    Eingruppierung Sozialversicherungsfachangestellter im BAT/LSV

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB Senat 10. März 1999 - 4 AZR 516/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 265 mwN auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99
    Eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen in einem Tarifvertrag darf von den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich nicht geschlossen werden, denn die Gestaltung von Tarifverträgen hat Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen (Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165, unter III 2 b cc aE mwN; Wank in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 815 mwN).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Im Falle einer bewussten Regelungslücke ist die Rechtsprechung zu einer Lückenfüllung nicht befugt, weil hierin ein Eingriff in die Tarifautonomie läge (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - BAGE 101, 1, 7; 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 -BAGE 93, 318, 326; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - juris Rn. 38, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165; 10. November 1982 - 4 AZR 109/80 - BAGE 40, 345, 352; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 224 f.; Krause in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 198; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 1038).
  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 90/01

    Eingruppierung: Feuerwehrtechnischer Dienst Bundeswehr

    Denn eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen in einem Tarifvertrag, von der der Kläger hier selbst in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen ausgeht, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats von den Gerichten für Arbeitssachen nicht geschlossen werden, weil die Gestaltung von Tarifverträgen durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen ist (vgl. Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 - BAGE 93, 318, 326 mwN).
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz

    Eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen eines Tarifvertrages darf von den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich nicht geschlossen werden, denn die Gestaltung von Tarifverträgen hat Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen (Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165; 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 9; BAG 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 31; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 425 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2000 - 3 Sa 4/00

    Rückzahlung von Honorar - Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung

    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, denn er gibt Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien und nur auf diese Weise können Sinn und Zweck der tariflichen Norm zutreffend ermittelt werden (vgl. auch BAG vom 16.02.2000 -- 4 AZR 422/99).
  • LAG Hamburg, 31.01.2003 - 6 Sa 64/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Rahmentarifvertrag für

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG NZA 1988, 851; NZA 1989, 351; AP Nr. 265 zu §§ 22, 23 BAT 1975; AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker).
  • LAG Nürnberg, 15.03.2005 - 6 Sa 486/02

    Anspruch auf Eingruppierung in eine andere Lohngruppe auf Grund eines

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  • LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1697/03

    Eingruppierung

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 AZR 516/98 = AP Nr. 265 zu §§ 22 BAT1975; Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker m.w.N.).
  • LAG Hamm, 10.02.2004 - 19 Sa 1696/03

    Eingruppierung

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 AZR 516/98 = AP Nr. 265 zu §§ 22 BAT1975; Urteil vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Dachdecker m.w.N.).
  • LAG Köln, 13.09.2007 - 5 Sa 735/07

    Tarifvertrag

    Selbst wenn man von einer lückenhaften tariflichen Regelung insoweit ausgeht, ist ohne entsprechende Indizien für einen gemeinsamen Willen der Tarifparteien eine Ausfüllung der Lücke und Ergänzung der tariflichen Regelung durch das Gericht nicht zulässig, weil die Gestaltung von Tarifverträgen durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen ist ( vgl. BAG v. 16.02.2000 - 4 AZR 422/99 EzA § 4 TVG Eingruppierung Nr. 9).
  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01

    Eingruppierung: Feuerwehrtechnischer Dienst Bundeswehr

    Denn eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen in einem Tarifvertrag, von der der Kläger hier selbst in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen ausgeht, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats von den Gerichten für Arbeitssachen nicht geschlossen werden, weil die Gestaltung von Tarifverträgen durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen ist (vgl. Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 - BAGE 93, 318, 326 mwN).
  • LAG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 Sa 412/03

    Eingruppierung als Vorarbeiter im Dachdeckerhandwerk

  • LAG Nürnberg, 18.12.2001 - 6 Sa 300/01

    Nur teilweise Ablösung eines nachwirkend geltenden Tarifvertrags durch einen

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 415/01

    Eingruppierung eines Angestellten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr - Anfallen

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