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   BAG, 20.01.1965 - 4 AZR 424/63   

Kurzfassungen/Presse




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Wird zitiert von ... (9)  

  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90  

    Schichtarbeit im Großhandel

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zu gleicher Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat, beide Teile sich aber regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ablösen (vgl. BAG Urteile vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 = AP Nr. 4 zu § 2 AZO; vom 20. Dezember 1961 - BAGE 12, 143 = AP Nr. 7 zu § 59 BetrVG und vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe; Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2).

    Die Tarifvertragsparteien verlangen als Voraussetzung für den hier strittigen Zuschlag nicht den Einsatz des Arbeitnehmers in Wechselschichten in dem Sinne, daß der Arbeitnehmer die ihm übertragene Arbeitsaufgabe zu unterschiedlichen Schichtzeiten erfüllen muß (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe).

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 295/89  

    Schichtzulage

    Der Begriff der "Schicht" wird dabei insbesondere für Fälle verwendet, in denen nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zu gleicher Zeit arbeiten, sondern der eine Teil arbeitet, während der andere Teil Freizeit hat, beide sich also regelmäßig gegenseitig ablösen (sog. Schichtarbeit: vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe; Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2).

    Beide Beschäftigungsgruppen lösen sich regelmäßig nach einem feststehenden und überschaubaren Plan ab (vgl. BAG Urteile vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 - AP Nr. 4 zu § 2 AZO; vom 20. Dezember 1961 - BAGE 12, 143 = AP Nr. 7 zu § 59 BetrVG und vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe; Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85  

    Begriff »Schichtarbeit«

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