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   BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01   

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https://dejure.org/2002,4185
BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 (https://dejure.org/2002,4185)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 (https://dejure.org/2002,4185)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 4 AZR 431/01 (https://dejure.org/2002,4185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung nach dem BAT; Vorübergehende Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit; Rechtsmissbräuchliche Verwendung der Gestaltungsmöglichkeit des § 24 BAT ; Entscheidung nach billigem Ermessen im Sinne von § 315 BGB; Besondere Begründung für Erprobungszeiten von mehr als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Eingruppierung nach dem BAT; Wirksamkeit einer "vorübergehenden" Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Tätigkeitsübertragung zur Erprobung; Erprobungsdauer; Rechtsfolgen bei nicht billigem Ermessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01
    Der Senat hat diese Rechtsprechungsänderung und die Grundsätze für die Ermessensprüfung bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 BAT in der Entscheidung in der Sache - 4 AZR 174/01 - (zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]) ausführlich begründet.

    d) Diese Tätigkeit bestimmt damit seither die Eingruppierung der Klägerin, ohne daß es darauf ankommt, ob die späteren Übertragungsanordnungen hinsichtlich ihrer zeitlichen Begrenzung billigenswert und damit wirksam sind (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zVv.).

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 (5) Sa 1920/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. Mai 2001 - 18 (5) Sa 1920/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01
    Fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung, sei der Angestellte vom Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen (vgl. etwa zuletzt Senat 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats (18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1 mwN), der sich das Landesarbeitsgericht angeschlossen hat, bedürfen allerdings "Erprobungszeiten von mehr als sechs Monaten ... in jedem Fall einer besonderen Begründung".
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 431/01
    Diese Bewertung war entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 ff., 357) zugrunde zu legen.
  • LAG Hamm, 10.04.2002 - 18 Sa 1870/01

    Rechtsverbindlichkeit des allgemeinen Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche

    b) Danach entspricht es grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke der Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt (vgl. BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 82; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, § 24 Erl. 2; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, § 24 Rz. 28; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau, BAT, § 24 Erl. 3).

    Eine solche Dauer der Erprobung entspricht somit billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB nur dann, wenn dafür besondere Gründe vorliegen, deren Darlegung dem Arbeitgeber obliegt (BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 92; BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 4 AZR 174/01 -).

  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1783/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

    b) Danach entspricht es grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke der Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt (vgl. BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 82; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, § 24 Erl. 2; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, § 24 Rz. 28; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau, BAT, § 24 Erl. 3).

    Eine solche Dauer der Erprobung entspricht somit billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB nur dann, wenn dafür besondere Gründe vorliegen, deren Darlegung dem Arbeitgeber obliegt (BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 92; BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 4 AZR 174/01 -).

  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1810/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

    b) Danach entspricht es grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke der Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt (vgl. BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 82; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, § 24 Erl. 2; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, § 24 Rz. 28; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau, BAT, § 24 Erl. 3).

    Eine solche Dauer der Erprobung entspricht somit billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB nur dann, wenn dafür besondere Gründe vorliegen, deren Darlegung dem Arbeitgeber obliegt (BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 92; BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 4 AZR 174/01 -).

  • LAG Hamm, 21.03.2006 - 12 Sa 1859/05

    Eingruppierung; zum Begriff der ?besonderen Bewährung? in den Tätigkeitsmerkmalen

    Diese Bewertung ist zwischen den Parteien nicht umstritten und war entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung zugrunde zu legen (vgl. BAG, Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 431/01 -, ZTR 2003, 82 f.).
  • LAG Hamm, 28.09.2004 - 12 Sa 1859/03
    Dies ergibt sich aus einer pauschalen, d. h. summarischen Prüfung, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann ausreichend ist, wenn die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975), so dass die Kammer es im vorliegenden Verfahren offen lassen konnte, ob das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 12.06.2002 (- 4 AZR 431/01 -, ZTR 2003, 82 f.), wonach bei einer zwischen den Parteien unstreitigen Bewertung einer Tätigkeit diese Bewertung entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung zugrunde zu legen ist, von dem Erfordernis der zumindest pauschalen Überprüfung abgerückt ist.
  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 517/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    bb) Der Zulässigkeit der Übertragungsanordnung steht auch nicht entgegen, daß in dem von der Klägerin vorgelegten Schreiben vom 27. August 1996 von der Übertragung zur Erprobung die Rede ist und daß der Zeitraum der Übertragung die regelmäßig zulässige Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zur Erprobung von sechs Monaten überschreitet (Senat 12. Juni 2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 82; 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1).
  • LAG Hamm, 12.05.2004 - 18 Sa 379/04

    Eingruppierung, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Vertretung,

    Es entspricht grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke der Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 82; BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 -).
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