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   BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04   

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https://dejure.org/2005,4763
BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04 (https://dejure.org/2005,4763)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 4 AZR 434/04 (https://dejure.org/2005,4763)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 4 AZR 434/04 (https://dejure.org/2005,4763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung einer höher wertigen Aufgabe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Schulleiters; Auslegung des Runderlasses des Kultusministeriums vom 16. November 1981 (Erfüllerlasses) nach den Regeln des Verwaltungsrechts; Abhängigkeit der ...

  • Judicialis

    BAT § 24; ; Runderlass des Kultusministeriums des Landes NordrheinWestfalen vom 16. November 1981 (Erfüllererlass) Ziff. 10.2; ; BBesG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung der höher wertigen Aufgabe als stellvertretender Schulleiter; Nichtanwendbarkeit des § 24 BAT; analoge Anwendbarkeit des § 46 BBesG nach Ziff. 10.2 ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung der höher wertigen Aufgabe als stellvertretender Schulleiter; Nichtanwendbarkeit des § 24 BAT ; analoge Anwendbarkeit des § 46 BBesG nach Ziff. 10.2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1007 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Aus dieser Systematik der Eingruppierungsregelungen folgt, dass auch § 24 BAT keine Anwendung findet, wenn für die Eingruppierung des Angestellten die Anlagen 1a und 1b als Vergütungsordnungen zum BAT nicht in Betracht kommen (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -AP BAT § 23a Nr. 26 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 8, zu § 23a BAT; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, zu § 22 BAT; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 81, zu § 24 BAT-O).

    Dem gemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelung der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium (zB BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226, zu II B 2 a cc der Gründe; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, 39, jeweils mwN).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Aus dieser Systematik der Eingruppierungsregelungen folgt, dass auch § 24 BAT keine Anwendung findet, wenn für die Eingruppierung des Angestellten die Anlagen 1a und 1b als Vergütungsordnungen zum BAT nicht in Betracht kommen (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -AP BAT § 23a Nr. 26 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 8, zu § 23a BAT; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, zu § 22 BAT; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 81, zu § 24 BAT-O).

    aa) § 46 BBesG findet auf angestellte Lehrer entsprechende Anwendung (vgl. BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 81, zu § 2 Nr. 3 Satz 2 Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O).

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2004 - 10 Sa 696/04

    Erfüllererlass und § 24 BAT

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2004 - 10 Sa 696/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Aus dieser Systematik der Eingruppierungsregelungen folgt, dass auch § 24 BAT keine Anwendung findet, wenn für die Eingruppierung des Angestellten die Anlagen 1a und 1b als Vergütungsordnungen zum BAT nicht in Betracht kommen (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -AP BAT § 23a Nr. 26 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 8, zu § 23a BAT; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, zu § 22 BAT; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 81, zu § 24 BAT-O).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Das ergibt die Auslegung von Ziff. 10.2 Erfüllererlass (vgl. BAG 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 127).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99

    Eingruppierung einer Lehrerin - Anwendbarkeit des sog. Nichterfüllererlasses des

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Dem gemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelung der einzelnen Erlasse des Kultusministers ein wichtiges Auslegungskriterium (zB BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - ZTR 2001, 226, zu II B 2 a cc der Gründe; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, 39, jeweils mwN).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Der Erfüllererlass erfasst diejenigen Lehrkräfte, welche die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, und beabsichtigt, im Beamten- und Angestelltenverhältnis gleichwertige Lehrkräfte zu beschäftigen und ihnen möglichst gleiche Vergütung für gleichwertige Tätigkeiten zu gewähren (Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 171 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 11, zu II c bb der Gründe; 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 13).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 434/04
    Der Erfüllererlass erfasst diejenigen Lehrkräfte, welche die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, und beabsichtigt, im Beamten- und Angestelltenverhältnis gleichwertige Lehrkräfte zu beschäftigen und ihnen möglichst gleiche Vergütung für gleichwertige Tätigkeiten zu gewähren (Senat 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 171 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 11, zu II c bb der Gründe; 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 13).
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

    Eine ausdrückliche Regelung über das Entgelt für aufgabenfeldbezogene Koordinatoren an Gymnasien enthalten diese Bestimmungen jedoch genauso wenig wie eine solche für die vertretungsweise Wahrnehmung dieser oder anderer Funktionen (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 der Gründe) .

    (2) Danach richtet sich die Eingruppierung der angestellten Lehrer in Funktionen, für die in Nr. 1 bis 8 Eingruppierungserlass NW kein Tätigkeitsmerkmal vorgesehen ist, nach der Besoldungsgruppe vergleichbarer beamteter Funktionsstelleninhaber und den dafür zu erfüllenden Voraussetzungen der beamtenrechtlichen Besoldungsvorschriften (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a der Gründe; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 -) .

    Solche sind aber nur dann in die entsprechende Besoldungsgruppe eingestuft, wenn die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind (BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    Seine Regelungen, auch die der Nr. 10.2, dienen bereits nach der Überschrift der Gleichstellung der angestellten "Erfüller" mit den beamteten Lehrkräften (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN) .

    (bb) Sinn und Zweck des Eingruppierungserlasses NW ist es, im Angestelltenverhältnis beschäftigten und nach ihren fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen mit Beamten gleichwertigen Lehrkräften ein in der Höhe annähernd gleiches Entgelt wie deren Besoldung für ihre Tätigkeit zu zahlen (vgl. zu diesem Erlass auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 a bb der Gründe mwN; 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - zu II 3 b bb (1) der Gründe; zu vergleichbaren Regelungen ua. 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 23 mwN) .

    Die Zulagenregelung baute auf der Grundnorm des § 22 BAT auf und kam nicht zur Anwendung, wenn sich die Eingruppierung des Beschäftigten nicht nach § 22 BAT iVm. der Vergütungsordnung richtete (st. Rspr., ua. BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 10 mwN; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zu V 2 b, c der Gründe) .

    Dies schließt eine Anwendung von § 46 BBesG bezüglich der angestellten Lehrkräfte ein (vgl. auch BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 b aa der Gründe) .

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 203/11

    Lehrkräfte - Zulage nach § 14 TV-L

    a) Zur Vorgängernorm § 24 BAT/BAT-O hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, die Vorschrift baue auf der Grundnorm des § 22 BAT/BAT-O auf und komme nicht zur Anwendung, wenn sich die Eingruppierung des Beschäftigten nicht nach § 22 BAT/BAT-O iVm. der Vergütungsordnung richte (BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 10 mwN, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 172; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zu V 2 b, c der Gründe, AP BAT-O § 24 Nr. 5) .

    Erfolgt die Eingruppierung nicht nach Tätigkeitsmerkmalen, sondern wie bei Lehrkräften gemäß § 2 Nr. 3 ÄTV Nr. 1 nach Maßgabe beamtenrechtlicher Vorschriften, kommt § 14 TV-L deshalb nicht zur Anwendung (zu § 24 BAT-O: BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 10, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 172; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zu V 2 c der Gründe, AP BAT-O § 24 Nr. 5) .

    Grundlage eines Anspruchs einer angestellten Lehrkraft auf eine Zulage wegen der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit kann deshalb nur eine Vorschrift des Beamtenrechts wie § 46 BBesG sein (BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 172) .

    Die Norm kann zwar auf angestellte Lehrkräfte entsprechend zur Anwendung kommen (BAG 9.   November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 22, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 172) ; sie war im Streitzeitraum beim beklagten Land durch Gesetz vom 25. Juli 2007 (GVBl. LSA S. 236) aber außer Kraft gesetzt.

  • LAG Hamm, 29.03.2011 - 12 Sa 1925/10

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers bei vorübergehender Übertragung

    Daraus folgt, dass die angestellten Lehrer die für entsprechende Lehrkräfte im Beamtenverhältnis bestehenden notwendigen Voraussetzungen für eine Beförderung in ein Amt der höheren Besoldungsgruppe erfüllen müssen und auch eine Planstelle für eine Lehrkraft mit der entsprechenden Lehrbefähigung in der höheren Besoldungsgruppe zur Verfügung steht (vgl. BAG Urt. v. 30.09.2004 8 AZR 551/03 Beck-RS 2004, 42773; Urt. v. 09.11.2005 4 AZR 434/04 AP BGB § 611Lehrer und Dozenten Nr. 172).

    Diese sei nur zu erreichen, wenn für die Einstufung in die entsprechende Besoldungsgruppe auch die beamtenrechtlichen Vorschriften Anwendung finden (vgl. BAG Urt. v. 09.11.2005 4 AZR 434/04 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 172).

    Dies ergibt sich aus Nr. 5 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT, wonach die Eingruppierungsbestimmungen der Anlage 1 a nicht für angestellte Lehrkräfte gelten (vgl. BAG Urt. v. 09.11.2005 4 AZR 434/04 BAG AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 172 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet § 46 BBesG auf angestellte Lehrer entsprechende Anwendung (vgl. BAG Urt. v. 09.11.2005 4 AZR 434/04 AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 172).

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

    Hierbei handelt es sich um einen Ersatz für die nicht anwendbaren Eingruppierungsregelungen des § 24 BAT-O bzw. § 14 TV-L (vgl. zu § 24 BAT-O BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 22; 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - zu II 3 der Gründe; 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 4 der Gründe; zu § 14 TV-L BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 12; zusammenfassend BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 35 ff.) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.01.2011 - 6 Sa 11/10

    Keine Anwendbarkeit des § 14 TV-L auf Arbeitsverhältnisse mit Lehrkräften

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG 09.11.2005 - 4 AZR 434/04) für die Vorgängernorm - § 24 BAT-O - aufgrund systematischer Erwägungen zutreffend angenommen.
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