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BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 44/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entlassung wegen ungünstiger Witterung - Wiedereinstellung - Unabdingbarer Anspruch - Eingehen eines anderes Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 02.01.1959 - 6 Sa 376/58
- BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 44/59
Papierfundstellen
- BAGE 11, 1
- DB 1961, 575
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55
Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende …
Auszug aus BAG, 22.02.1961 - 4 AZR 44/59
Verwendet nämlich ein Tarifvertrag ein Wort, das in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, dann ist da von auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien damit den allgemein üblichen Begriff wiedergeben wollten, soweit nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die hier fehlen-(vgl. BAG 5, 338)» Geht man hiervon aus, so ist nicht erkennbar, daß die Meldung des Klägers bei der Beklagten, die auf Grund einer Zuweisung durch das Arbeitsamt W .
- BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96
Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur …
Sie gehören zu den den Tarifvertragsparteien zugewiesenen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG (BAG Urteil vom 22. Februar 1961 - 4 AZR 44/59 - BAGE 11, 1 = AP Nr. 106 zu § 1 TVG Auslegung;… Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band I, 1997, S. 585 f.;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band II/1, 7. Aufl., S. 290;… Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 1 Rz 29). - BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96
Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis
Sie gehören zu den von den Tarifvertragsparteien zu begründenden Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen i.S. des Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. z.B. BAG Urteil vom 22. Februar 1961 - 4 AZR 44/59 - BAGE 11, 1 = AP Nr. 106 zu § 1 TVG Auslegung;… Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band I, 1997, S. 585 f.;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band II/1, 7. Aufl., S. 290;… Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 1 Rz 29;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 211). - LAG Köln, 12.04.1996 - 12 Sa 43/96
Arbeitsverhältnis: Einstellungsanspruch nach Ausbildungsende
Insbesondere hält sich diese tarifvertragliche Vorschrift im Regelungsbereich des § 1 Abs. 1 TVG, der auch einen Kontrahierungszwang zuläßt (BAG, Urteil vom 22.2.1961 - 4 AZR 44/59 - AP Nr. 106 zu § 1 TVG - Auslegung -).
- BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70
Zulage für Wehrdienst
und 105 zu § 1 TVG Auslegung, BAG 11, 1 = AP Nr. 106 zu § 1 TVG Auslegung, AP Nr# 114 - 117 zu § i TVG Auslegung sowie. - BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63
Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für …
102 Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6» Aufl», 2» Bd», § 15 II 6 Fußnote 95 S» 206)» Ob man derartige Klauseln heute statt als Inhalts- als Abschlußnormen anzusehen hat, kann hier dahinstehen, da letzteren nach dem TVG jetzt ebenfalls normative Bedeutung zukommt (…Hueck-Nipperdey, aaO, III So 222 ff»; Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4» Auf 1 o , § 1 Anm» 64; BAG 11, 1 = AP Nr» 106 zu § 1 TVG Auslegung)» Gegen die Zulässigkeit derartiger Tarifklauseln bestehen jedenfalls hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt rechtliche Bedenken, daß dem Arbeitgeber und (oder) den Arbeitnehmern Vertragsbeziehungen aufgezwungen würden, für die gar keine Ansatzpunkte bestehen und die sie gar nicht gewollt haben" Denn die Kläger haben auf Grund der Einzelverträge vom 30o Januar 1961 Arbeitsleistungen erbracht, die dem Beklagten als Veranstalter der Tournee auch zu gute gekommen sind» Tarifnormen können aber zumindest bereits bestehende soziale Kontakte rechtlich lenken und ordnen». - LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 59/96
Übernahme eines Auszubilden in das reguläre Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertrag …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 20.04.1961 - 5 AZR 587/59
Letzter Tag der Revisionsfrist - Fristende - Ablauf des nächstfolgenden Werktags …
Der Arbeitnehmer hat hierauf einen Rechtsanspruch, der nur dann erlischt, wenn er sich nicht unverzüglich nach Beendigung der Schlechtwetterperiode bei seinem Arbeitgeber zur Wiederaufnahme der Arbeit meldet (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtl.Sammlung bestimmte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1961 - 4 AZR 44/59-) .