Rechtsprechung
   BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,264
BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87 (https://dejure.org/1987,264)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1987 - 4 AZR 44/87 (https://dejure.org/1987,264)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 (https://dejure.org/1987,264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 322
  • NZA 1987, 848
  • BB 1987, 1254
  • BB 1987, 1811
  • DB 1987, 1943
  • JR 1988, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Selbst in seiner die bisherige Rechtsprechung aufgebenden Entscheidung vom 17. Dezember 1985 (BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) bleibt auch der Erste Senat bei seiner bisherigen Rechtsprechung, daß ein Mitbestimmungsrecht bei dem sog. Dotierungsrahmen nicht besteht.

    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Fünften Senats, der in seinen Urteilen vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85 -) und vom 16. Oktober 1985 (- 5 AZR 299/84 -) unter Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) die Mitbestimmungspflicht ablehnt, weil "die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung selbst kein Gestaltungsrecht ist, sondern die Feststellung einer Tarifautomatik" und andernfalls "die Frage, welches Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu zahlen ist, letztlich nach den Vorstellungen des Betriebsrats bestimmt bzw. mitbestimmt werden".

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Eine Zusammenfassung dieser Rechtsprechung findet sich noch einmal in den Urteilen vom 8. Dezember 1982 (- 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) sowie in BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu 242 BGB Gleichbehandlung, vom 12. November 1986 - 4 AZR 736/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt.

    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 42, 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).

  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 560/86

    Tarifliche Eingruppierung eines Engergieanlagenelektrikers - Verstoß gegen den

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Eine Zusammenfassung dieser Rechtsprechung findet sich noch einmal in den Urteilen vom 8. Dezember 1982 (- 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) sowie in BAGE 38, 118, 123 = AP Nr. 47 zu 242 BGB Gleichbehandlung, vom 12. November 1986 - 4 AZR 736/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt.

    Es liegt eine tarifliche Lohnerhöhung vor, die als Erhöhung des Ecklohnes als Stundenlohnerhöhung ausgewiesen ist (vgl. ebenso BAG Urteil vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Fünften Senats, der in seinen Urteilen vom 16. April 1986 (- 5 AZR 115/85 -) und vom 16. Oktober 1985 (- 5 AZR 299/84 -) unter Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 17. Dezember 1985 (- 1 ABR 6/84 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) die Mitbestimmungspflicht ablehnt, weil "die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung selbst kein Gestaltungsrecht ist, sondern die Feststellung einer Tarifautomatik" und andernfalls "die Frage, welches Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu zahlen ist, letztlich nach den Vorstellungen des Betriebsrats bestimmt bzw. mitbestimmt werden".
  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78

    Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Bereits in der Entscheidung vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - (AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) wurde ausgeführt, daß die Anrechnung ohne Einschaltung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG möglich ist.
  • BAG, 01.11.1956 - 2 AZR 194/54

    Arbeitsentgelt: Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 13.11.1963 - 4 AZR 25/63

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Tariflohn - Rückwirkende Kraft

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 28.10.1964 - 4 AZR 266/63

    Tarifgehalt - Tariflohnerhöhung - Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 11.08.1965 - 4 AZR 187/64

    Übertariflicher Lohn - Tariflohnerhöhung - Effektivklausel - Bestandsklausel

    Auszug aus BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß übertarifliche Löhne durch Tariflohnerhöhungen nicht berührt werden, wenn nicht durch eine übertarifliche Zulage besondere Leistungen abgegolten werden sollen oder besondere Umstände neben dem Tariflohn Berücksichtigung finden sollten (vgl. BAG Urteile vom 1. November 1956 - 2 AZR 194/54 -, vom 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 -, vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 -, vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - und vom 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 5 bis 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77

    Bundesarbeitsgericht - Auslegungsregel - Übertarifliche Lohnzulagen -

  • BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77

    Übertarifliche Zulagen - Tariflohnerhöhung - Vertragliche Abrede - Selbständiger

  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 736/85

    Eingruppierung eines Elektrikers bei den US-Stationierungsstreitkräften -

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 299/84
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Solche Klauseln, die sowohl einen Widerrufs- als auch einen Anrechnungsvorbehalt vorsehen, kommen in der Praxis häufig vor (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 13/88 - n.v.; BAG Urteile vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 523/87 und 524/87 - n.v.; BAG Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702; BAG Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87, 329/87, 330/87 und 331/87 - n.v.; BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; BAG Urteile vom 16. April 1986 - 5 AZR 115/85, 116/85 und 117/85 - n.v.; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR, 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl.
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 575/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn (vgl BAG vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -).

    Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf die übertarifliche Zulage bedarf keiner Entscheidung des Arbeitgebers, sondern tritt automatisch ein, solange keine Veränderung der übertariflichen Zulagen aus Anlaß der Tariflohnerhöhung vorgenommen wird (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und BAG Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 57/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.

    Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 574/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn (vergleiche BAG vom 03.06.1987 - 4 AZR 44/87 - vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87 -.

    Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf die übertarifliche Zulage bedarf keiner Entscheidung des Arbeitgebers, sondern tritt automatisch ein, solange keine Veränderung der übertariflichen Zulagen aus Anlaß der Tariflohnerhöhung vorgenommen wird (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und BAG Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 57/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.

    Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung - Anrechnung der Tariflohnerhöhung

    Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf die übertarifliche Zulage bedarf keiner Entscheidung des Arbeitgebers, sondern tritt automatisch ein, solange keine Veränderung der übertariflichen Zulagen aus Anlaß der Tariflohnerhöhung vorgenommen wird (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und BAG Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 57/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.

    Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

    Ist eine übertarifliche Zulage (stillschweigend oder ausdrücklich) mit einem Anrechnungsvorbehalt verbunden, der sich generell auf Tariflohnerhöhungen bezieht, so erfaßt dieser Vorbehalt im Zweifel nicht den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung (teilweise, aber nicht entscheidungserhebliche Divergenz zum Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).«.

    c) Im Unterschied hierzu hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt umfaßte Lohnerhöhung liege auch insoweit vor, als ein tariflicher Stundenlohn zum Ausgleich einer gleichzeitig vorgenommenen Arbeitszeitverkürzung erhöht werde (BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit ablehnender Anmerkung von Lund; ebenso Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702).

    Im Fall einer derartigen tariflichen Monatsvergütung ist auch nach Auffassung des Vierten Senats der Gegenwert einer Arbeitszeitverkürzung bei gleichbleibendem Entgelt nicht als Tariferhöhung im Sinne des üblichen Anrechnungsvorbehalts anzusehen (BAGE 55, 322, 328 = AP, aaO).

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

    Diese automatische Anrechnung verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch unterliegt sie dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (vergleiche BAG Urteil vom 03.06.1987, 4 AZR 44/87 = NZA 1987, 848).

    Um eine solche auf den übertariflichen Lohn anrechenbare Tariflohnerhöhung handelt es sich auch im vorliegenden Fall der Erhöhung des tariflichen Ecklohnes um 3, 9 % zum Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung ebenso wie bei der entsprechenden Regelung im Lande Nordrhein-Westfalen vom 3. Juli 1984 (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es liegt also eine tarifliche Lohnerhöhung vor, die als Erhöhung des Ecklohnes als Stundenlohnerhöhung ausgewiesen ist (vgl. ebenso BAG Urteile vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - und vom 3. Juni 1986 - 4 AZR 44/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dann wirkt sich die Arbeitszeitverkürzung unterschiedlich aus (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Bei einem Arbeitsentgelt, das als Monatslohn geschuldet wird, liegt die Tariferhöhung in der Erhöhung des monatlich zu zahlenden Entgeltbetrags (BAG 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 53, zu B II 2 a der Gründe; 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322, 328).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgericht hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322; BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - nv.).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Bei einem Stundenlohn liegt sie in der Erhöhung des je Arbeitsstunde zu zahlenden Entgeltbetrags (vgl. BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322, 326 f.; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Bei einem Arbeitsentgelt, das als Monatslohn oder -gehalt geschuldet wird, ist unter einer Tariflohn- (oder -gehalts-) Erhöhung nur die Erhöhung des monatlichen Entgeltbetrages zu verstehen (im Ergebnis ebenso für den Fall einer Arbeitszeitverkürzung bei gleichbleibendem Entgelt BAGE 55, 322, 328 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Die Vorinstanzen haben dies ohne weiteres angenommen, auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem insoweit vergleichbaren Fall in diesem Sinn entschieden (BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP, aaO, mit ablehnender Anm. von Lund).

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

  • LAG Hessen, 24.08.1999 - 9 Sa 303/99

    Klage einer Arbeitnehmerin (Verwaltungsangestellte/ Sekretärin des

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

  • LAG Berlin, 13.03.1990 - 3 Sa 1/90

    Feststellungsklage; Arbeitsvertrag; Vergütung; Übertarifliche Zulage ;

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 558/98
  • BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96

    Voraussetzung für eine wirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • BAG, 05.03.1996 - 1 ABR 49/95

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechnung übertariflicher Zulagen auf

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 466/99

    Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung; Anrechnung

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 565/87

    Anspruch auf " vollen Lohnausgleich " nach Tarifverträge der holzverarbeitenden

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 3 Sa 758/00

    Betriebsrat: Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts -

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 523/87

    Tariflohnerhöhung bei Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 477/87

    Erstreckung eines Lohnausgleichs für Arbeitszeitverkürzung auf den Effektivlohn

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87

    Streitigkeit über die Erhöhung einer übertariflichen Zulage - Anwendbarkeit des

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 281/87

    Anspruch auf Erhöhung des übertariflichen Lohnanteils auf Grund

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89

    Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 280/87

    Nachzahlung einer Tariferhöhung - Anhebung von Tariflöhnen im Zusammenhang mit

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Köln, 20.01.2012 - 10 Sa 804/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen aufgrund

  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 281/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 431/91

    Fahrtkostenzuschuß für Fahrten Wohnung - Arbeitsstelle

  • BAG, 09.11.1988 - 5 AZR 172/87

    Kürzung übertariflicher Lohnzulagen bei Tariflohnerhöhung

  • LAG Hessen, 21.07.1987 - 7 Sa 1707/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erhöhung des vertraglichen Grundgehalts auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht