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   BAG, 25.06.1958 - 4 AZR 442/56   

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https://dejure.org/1958,575
BAG, 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 (https://dejure.org/1958,575)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 (https://dejure.org/1958,575)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1958 - 4 AZR 442/56 (https://dejure.org/1958,575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revierkellner ohne Gehilfen - Örtlich bestimmter Tätigkeitsbereich - Eigenverantwortlichkeit - Selbständiges Bedienen - Inkasso - Abgeschlossene Berufsausbildung - Berufserfahrung

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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Nach dem allgemeinen Sprachverständnis versteht man unter einem Revier einen "Tätigkeits-, Aufgabenbereich, in dem jemand sich verantwortlich, zuständig oder ähnliches fühlt" (vgl. Duden Das große Wörterbuch der deutschen Sprache 3. Aufl. Stichwort: "Revier"; in diesem Sinn zum Tarifbegriff "Revierkellner" BAG 25. Juni 1958 - 4 AZR 442/56 -) .

    In diesem abgegrenzten Tätigkeitsbereich - "Revier" im tariflichen Sinne - wird er beschäftigt (ähnlich BAG 25. Juni 1958 - 4 AZR 442/56 - für einen "Revierkellner"; für die Tätigkeit eines Revierförsters, bei dem allerdings nach Landesrecht eine bestimmte Größe des Revierforstbezirks vorausgesetzt wird, vgl. BAG 28. August 1963 - 4 AZR 479/62 - BAGE 14, 337) .

  • LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92

    Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 -, AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag), oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01

    Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
    In diesem Sinn wird der Begriff z.B. beim Polizeirevier, Jagdrevier oder beim Revierkellner gebraucht (vgl. auch BAG, 25.06.1958, 4 AZR 442/56, Rn. 9).
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 -, AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG , Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des

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  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 -, AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 17.04.2003 - 17 Sa 1983/02

    Kein Sozialplanabfindungsanspruch bei treuwidrigem Widerspruch des Arbeitnehmers

    Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn sich hinsichtlich mehrerer Tarifverträge eine einheitliche Tarifpraxis gebildet hat (BAG, Urteil vom 25.06.1958 - 4 AZR 442/56 - AP Nr. 20 zu Art. 44 Truppenvertrag) oder ein Manteltarifvertrag und ein Lohntarifvertrag eine gewisse Einheit bilden (BAG, Urteil vom 12.07.1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hamm, 13.12.2001 - 17 Sa 1296/01

    Anspruch der Waldfacharbeiter im Öffentlichen Dienst auf eine

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  • LAG Hamm, 07.07.2000 - 5 Sa 214/00

    Anspruch eines Diensthundeführers und Wachmanns auf Zahlung einer

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