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   BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17   

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BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17 (https://dejure.org/2018,19209)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2018 - 4 AZR 443/17 (https://dejure.org/2018,19209)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 (https://dejure.org/2018,19209)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Übung im Rahmen von Bezugnahmeklauseln

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Übung im Rahmen von Bezugnahmeklauseln

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Übung im Rahmen von Bezugnahmeklauseln

  • rewis.io

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Betriebliche Übung

  • rechtsportal.de

    Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebliche Übung bei einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Übung bei Irrtum über die Leistungspflicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine betriebliche Übung bei irrtümlicher Annahme des Arbeitsgebers zur Leistungspflicht - Anwendung eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3666
  • NZA 2018, 1630
  • BB 2018, 2931
  • BB 2019, 1085
  • NZG 2019, 426
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (sh. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 20; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60 mwN) .

    Dabei ist für die Entstehung eines Anspruchs entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 19; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 59) .

    Aus einem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB) , erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (sh. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 20; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60 mwN) .

    aa) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 18 mwN; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43 mwN) .

    b) Eine betriebliche Übung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer - möglichen - Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 62; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen, und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO mwN) .

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - nicht von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes abgeschlossen worden (vgl. BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 19; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15) .

    Andernfalls wären sie nicht "überdies" und "darüber hinaus", sondern vielmehr "anstelle" des BAT anwendbar (BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 22; vgl. auch BAG 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - Rn. 20; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17 mwN) .

    Von dieser grundsätzlichen Regelung ausgehend kann Satz 2, der mit dieser sowohl systematisch als auch sprachlich ("außerdem") verknüpft ist, nur dahingehend verstanden werden, er ergänze Satz 1 inhaltlich, trete aber nicht zu diesem in Konkurrenz und verdränge ihn gegebenenfalls (BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 24) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    b) Eine betriebliche Übung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer - möglichen - Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 62; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen, und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO mwN) .

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - nicht von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes abgeschlossen worden (vgl. BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 19; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15) .

    Andernfalls wären sie nicht "überdies" und "darüber hinaus", sondern vielmehr "anstelle" des BAT anwendbar (BAG 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 22; vgl. auch BAG 15. Juni 2016 - 4 AZR 485/14 - Rn. 20; 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    aa) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 18 mwN; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    Dabei ist für die Entstehung eines Anspruchs entscheidend, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - aaO; 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20, BAGE 133, 337) .
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Tarifverträge zwar im Grundsatz im Wege einer betrieblichen Übung in Bezug genommen werden (zB BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 275/06 - Rn. 26 mwN; 19. Januar 1999 - 1 AZR 606/98 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17
    b) Eine betriebliche Übung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer - möglichen - Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 62; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29) .
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 6 Sa 216/15

    Weitergeltung einer im Wege der betrieblichen Übung vereinbarten Tarifanwendung

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war oder sich auch nur zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (st. Rspr., zB BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., vgl. nur BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 mwN; 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 18) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Dies ist vom erkennbaren Willen der Arbeitsvertragsparteien nicht erfasst (sh. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 22; 16. Mai 2018 - 4 AZR 209/15 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich (st. Rspr., zB BAG 19. September 2018 - 5 AZR 439/17 - Rn. 16; 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 29 - jeweils mwN) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war oder sich auch nur zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (st. Rspr., zB BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Das Landesarbeitsgericht hat zunächst noch zutreffend erkannt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nach § 2 des Arbeitsvertrags infolge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst für den Bereich der VKA zum 1. Oktober 2005 die Bestimmungen des TVöD/VKA einschließlich des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Anwendung finden (vgl. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich gemäß § 2 des Arbeitsvertrags in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (vgl. hierzu BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 20) nach dem TVöD/VKA.
  • BAG, 05.07.2023 - 4 AZR 289/22

    Eingruppierung - Überleitung in die neue Entgeltordnung - Antragserfordernis -

    Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich gemäß § 2 des Arbeitsvertrags in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (vgl. dazu BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 20) nach dem TVöD/VKA und dem TVÜ-VKA.
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.10.2021 - 11 Ca 162/21
    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17- Rn. 29 mwN.).

    (2) Die Beklagte war auch zu den angeführten Verhaltensweisen nicht durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet, sodass eine betriebliche Übung aus diesem Grund nicht ausgeschlossen ist (vgl. dazu BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 -Rn. 30 mwN.).

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war oder sich auch nur zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (st. Rspr., zB BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 443/17 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • LAG Hamm, 04.03.2020 - 6 Sa 1742/19

    Urlaub, Mitwirkungspflichten und Initiativlast des Arbeitgebers, Umfang des

  • BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 361/18

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

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