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   BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93   

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BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 (https://dejure.org/1994,538)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 (https://dejure.org/1994,538)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 (https://dejure.org/1994,538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; Anl. 1a Teil I VergGr. V c; BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung; Anl. 1a Teil II Abschn. B V VergGr. VI b
    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1008 (Ls.)
  • BB 1994, 1792
  • DB 1994, 2506
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 378/89

    Eingruppierung: Datenerfassung - Begriff

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Geht der Angestellte darüber hinaus selbständig vor, ist seine Tätigkeit Sachbearbeitung, die in die allgemeinen Fallgruppen des Teils I der Anl. 1a zum BAT eingruppiert ist (Fortführung und Ergänzung der BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung und - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    Es ist auch nach der Verwaltungsübung keine tarifwidrige Aufspaltung, die Recherche im Datenverarbeitungssystem von der Datenerfassung zu trennen, weil dieses Arbeitsergebnis erst die Voraussetzung zur Datenerfassung schafft und damit tarifrechtlich als Sachbearbeitung anzusehen ist (vgl. zu dieser Differenzierung auch BAG Urteil vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung).

    V, sondern nach den Tätigkeitsmerkmalen des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT zu bewerten (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245; Beck/Klang/Thiel/Wenneis, Die Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung (BAT), 1985, Rz 316; Leib, Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung, 1984, S. 95).

    Offensichtliche Datenfehler sind z. B. Zahlendreher, Schreibfehler, unmögliche Altersangaben oder Geburtsdaten, falsche Schlüssel- oder Katalogwerte (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluß an die tatsächlichen Feststellungen der Senatsentscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - (BAGE 63, 292 = AP, aaO) davon ausgegangen, es stehe der Zuordnung der Tätigkeit des Klägers zur Datenerfassung im Sinne der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 4 des Unterabschn.

    Diese Einschränkung entspricht der vom Landesarbeitsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - (BAGE 63, 292 = AP, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese (BAT, Stand Februar 1994, Teil II BL, Anm. 186d) allerdings darauf hingewiesen, daß die Urteile vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - und - 4 AZR 391/89 - "in der Rechtsanwendung doch um einiges voneinander abweichen" und aus diesem Grund die Revision zugelassen.

    Diese Einschränkung steht mit den Feststellungen in der Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - (BAGE 63, 292 = AP, aaO) nicht im Einklang.

    In dieser Abgrenzung liegt kein Widerspruch zu der Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 391/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall zeichnete sich die Tätigkeit der Klägerin durch eine "allumfassende Änderungsberechtigung (Masterfunktion)" aus.

  • BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin für Datenpflege in "HEPOLIS"

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Geht der Angestellte darüber hinaus selbständig vor, ist seine Tätigkeit Sachbearbeitung, die in die allgemeinen Fallgruppen des Teils I der Anl. 1a zum BAT eingruppiert ist (Fortführung und Ergänzung der BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung und - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    V, sondern nach den Tätigkeitsmerkmalen des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT zu bewerten (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245; Beck/Klang/Thiel/Wenneis, Die Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung (BAT), 1985, Rz 316; Leib, Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung, 1984, S. 95).

    Offensichtliche Datenfehler sind z. B. Zahlendreher, Schreibfehler, unmögliche Altersangaben oder Geburtsdaten, falsche Schlüssel- oder Katalogwerte (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese (BAT, Stand Februar 1994, Teil II BL, Anm. 186d) allerdings darauf hingewiesen, daß die Urteile vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - und - 4 AZR 391/89 - "in der Rechtsanwendung doch um einiges voneinander abweichen" und aus diesem Grund die Revision zugelassen.

    In dieser Abgrenzung liegt kein Widerspruch zu der Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 391/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall zeichnete sich die Tätigkeit der Klägerin durch eine "allumfassende Änderungsberechtigung (Masterfunktion)" aus.

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Es besteht nach ständiger Senatsrechtsprechung keine Verpflichtung des Angestellten, tagebuchartige oder sonstige Aufzeichnungen über Einzelheiten seiner Tätigkeit und den Zeitaufwand für seine Aufgaben zu führen (BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Angesichts der Differenzierung der Tätigkeitsmerkmale ist eine genaue Darstellung der Aufgaben des Angestellten allein nicht ausreichend (BAGE 34, 158, 166 f. = AP, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen die nach ständiger Senatsrechtsprechung keine Bedenken bestehen (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 335/85 - AP Nr. 124 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzuziehung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Es besteht nach ständiger Senatsrechtsprechung keine Verpflichtung des Angestellten, tagebuchartige oder sonstige Aufzeichnungen über Einzelheiten seiner Tätigkeit und den Zeitaufwand für seine Aufgaben zu führen (BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 140/92

    Eingruppierung eines Kontenklärers - Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    "Auszuübende" Tätigkeit ist der ganze Aufgabenkreis, der dem Angestellten arbeitsvertraglich oder im Rahmen des Direktionsrechts zugewiesen ("übertragen") ist (BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 140/92 - ZTR 1993, 204; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Mai 1994, § 22 BAT, Anm. 14).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Es gelten aber für die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast die allgemeinen Grundsätze des Verfahrensrechts (BAG Urteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    V haben die Parteien nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der bei der Tarifauslegung maßgebend mit zu berücksichtigen ist (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), zum Ausdruck bringen wollen, welche Tätigkeiten trotz inhaltlicher Veränderung der Daten noch als Datenerfassung im Tarifsinne gelten sollen.
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    In den vertraglich gezogenen Grenzen kann der Arbeitgeber durch Ausübung seines Direktionsrechts die vom Angestellten geschuldete, also von ihm auszuübende Tätigkeit konkretisieren (vgl. Urteile des Senats vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 140/92 - ZTR 1993, 204; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2023 - 7 Sa 64/23

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters - Einzelfall

    Der Zeitaufwand für jeden Arbeitsvorgang kann beispielsweise mit Methoden ermittelt werden, wie sie für Organisationsuntersuchungen verwendet werden, zum Beispiel qualifizierte Schätzung, Arbeitstagebuch, Laufzettelverfahren, Multimomentaufnahme u. Ä. Soweit für Arbeitsvorgänge keine statistischen Zahlen zur Verfügung stehen, muss der tatsächliche Arbeitsanfall über einen ausreichend langen Zeitraum festgestellt werden (BAG 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 78 mwN., juris).
  • LAG Hamm, 06.03.2007 - 12 Sa 1317/06

    Zur Eingruppierung einer Universitätsangestellten (Lehrstuhlsekretärin)

    Zwar ist die Klägerin nicht verpflichtet, dem Arbeitsgericht tagebuchartige oder sonstige Aufzeichnungen über die Einzelheiten ihrer Tätigkeiten und die Zeiträume vorzulegen, innerhalb derer sie mit den einzelnen Aufgaben befasst ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.1979 - 4 AZR 427/77 -, AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.03.1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 -, DB 1994, 2506).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 2 Sa 40/23

    Eingruppierung - Höhergruppierung - Eingruppierungsfeststellungsklage -

    "Auszuübende" Tätigkeit ist der ganze Aufgabenkreis, der dem Beschäftigten arbeitsvertraglich oder im Rahmen des Direktionsrechts zugewiesen ("übertragen") ist (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 72, juris).(Rn.48).

    "Auszuübende" Tätigkeit ist der ganze Aufgabenkreis, der dem Beschäftigten arbeitsvertraglich oder im Rahmen des Direktionsrechts zugewiesen ("übertragen") ist (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 72, juris).

    Soweit für Arbeitsvorgänge keine statistischen Zahlen zur Verfügung stehen, muss der tatsächliche Arbeitsanfall über einen ausreichend langen Zeitraum festgestellt werden können (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 77, 78, juris).

    Diese Tatsache führt indessen ebenso wenig zu einer Verringerung der Darlegungs- und Beweislast wie der Umstand, dass ein Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung nicht erstellt hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 79, juris).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

    Das führt aber nicht zu einer Verringerung der Darlegungs- und Beweislast, vielmehr muss der Anspruch stellende Arbeitnehmer die anspruchsbegründeten Tatsachen anhand nachvollziehbarer Erhebungen vortragen (Anschluss an: BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung Nr. 5, Rn 77-79).(Rn.173).

    Diese Tatsache führt zu keiner Verringerung der Darlegungs- und Beweislast, vielmehr muss der Kläger die anspruchsbegründenden Tatsachen anhand nachvollziehbarer Erhebungen vortragen (vgl. zum Ganzen: BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung Nr. 5: Rn. 77-79) .

    (2.2) Nach diesen Grundsätzen ist allein die Auflistung und allgemeine Beschreibung von Beratungstätigkeiten nicht genügend, auch wenn es sich um eine genaue Darstellung der Arbeitsaufgaben handelt (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung Nr. 5, Rn. 77) .

  • LAG Köln, 20.02.2019 - 5 Sa 396/18

    Bestimmung des Arbeitsvorgangs und dessen Bewertung mit dem Tätigkeitsmerkmal für

    "Auszuübende" Tätigkeit ist der ganze Aufgabenkreis, der dem Angestellten arbeitsvertraglich oder im Rahmen des Direktionsrechts zugewiesen ("übertragen") ist (im Anschluss an BAG 18. Mai 1994- 4 AZR 449/93).

    "Auszuübende" Tätigkeit ist der ganze Aufgabenkreis, der dem Angestellten arbeitsvertraglich oder im Rahmen des Direktionsrechts zugewiesen ("übertragen") ist (BAG 18. Mai 1994- 4 AZR 449/93) .

    Soweit für Arbeitsvorgänge keine statistischen Zahlen zur Verfügung stehen, muss der tatsächliche Arbeitsanfall über einen ausreichend langen Zeitraum festgestellt werden können (BAG 18. Mai 1994- 4 AZR 449/93) .

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94

    Eingruppierung eines Waldarbeiters

    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3b der Gründe; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2019 - 6 Sa 56/17

    Eingruppierung - Außendienst Ordnungsamt - Bildung eines Arbeitsvorgangs -

    "Auszuübende" Tätigkeit ist der ganze Aufgabenkreis, der dem Angestellten arbeitsvertraglich oder im Rahmen des Direktionsrechts zugewiesen ("übertragen") ist (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2009 - 4 Sa 403/08

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. VII, BAT Verg.Gr. VIb Fallgruppe 2, BAT Verg.Gr. Vc

    Grundsätzlich fallen unter Datenverarbeitung in diesem Tarifsinne nur Tätigkeiten, die zu keiner inhaltlichen Veränderung der Daten führen (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - zitiert nach juris, Rn. 60).

    4 des Unterabschnittes V erfordern dabei nicht nur eine Tätigkeit der reinen Datenerfassung nach den qualifizierten Anforderungen der Vergütungsgruppe VII, sondern nach ihrem Wortlaut auch eine inhaltliche Bearbeitung der Daten in einem "nicht unerheblichen Umfang" (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - zitiert nach juris, Rn. 67).

    Geht er bei der Prüfung der Urbelege und der daraufhin erforderlichen Berichtigung oder Ergänzung von Daten nach konkreten Arbeitsanweisungen selbständig vor, so ist dies Datenerfassung im Sinne des Unterabschnittes V. Geht er aber - aufgrund seiner Dateikenntnisse - darüber hinaus selbständig vor, so ist dies nach obiger Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Sachbearbeitung und richtet sich dann nach den allgemeinen Fallgruppen des Teils I der Anlage I a zum BAT (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 449/93 - zitiert nach juris, Rn. 67 am Ende).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2018 - 2 Sa 41/18

    Eingruppierung - Darlegungslast - Tarifvertragsauslegung - selbständige

    Diese Tatsache führt aber zu keiner Verringerung der Darlegungs- und Beweislast (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 77 - 79, juris; LAG Sachsen-Anhalt 24. März 2016 - 7 Sa 509/13 E - Rn. 173, juris) .

    Vielmehr muss die Klägerin gerade wegen des Nichtvorhandenseins einer Arbeitsplatzbeschreibung die anspruchsbegründenden Tatsachen anhand nachvollziehbarer Erhebungen vortragen ( vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 79, juris ).

  • LAG Köln, 19.02.2020 - 5 Sa 302/19
  • LAG Köln, 28.03.2013 - 6 Sa 577/12

    Korrektur der Tätigkeitsdarstellung - zutreffende tarifliche Bewertung - Anspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17

    Eingruppierung nach TVöD und TV EntgO Bund - Entgeltgruppe 13 - Entscheiderin in

  • LAG Köln, 30.11.1994 - 2 Sa 1308/93

    Anforderungen an die tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialarbeiters;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.10.2006 - 9 (7) Sa 485/05

    Unbegründete Eingruppierungsklage einer Lehrkraft im Hochschuldienst für

  • LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21

    Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

  • LAG Köln, 25.01.2000 - 13 Sa 1650/98

    Umfang der Beschäftigung; Ordnungsgemäße tarifgerechte Eingruppierung; Ansprüche

  • ArbG Minden, 06.02.2019 - 2 Ca 935/18

    Eingruppierung, Erzieherin

  • LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 1553/00

    Erfüllung der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales im Tarifrecht des

  • LAG Hessen, 18.10.1994 - 9 Sa 1753/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialarbeiters; Beschäftigung als

  • LAG Hessen, 19.06.2001 - 2 Sa 3/01

    Anspruch auf richtige tarifliche Vergütung in einem Arbeitsverhältnis ;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 157/19

    Eingruppierung - Gesundheits- und Krankenpflegerin - Praxisanleiterin

  • LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 581/01

    Zutreffende Eingruppierung einer Angestellten im öffentlichen Dienst;

  • LAG Hessen, 28.11.1995 - 9 Sa 297/95

    Einordnung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Tiefbauamt in richtige tarifliche

  • LAG Hessen, 09.01.1996 - 9 Sa 541/95

    Berufung: Formerfordernisse - Unterschrift; Eingruppierung: Sozialarbeiterin im

  • LAG Hessen, 04.09.2001 - 9 Sa 2093/00

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe;

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

  • LAG Hessen, 13.02.1996 - 9 Sa 1241/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter im Bauverwaltungsamt - Begriff der "entsprechenden

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 935/94

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Erziehers im Gruppendienst außerhalb des

  • LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 612/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin für die Bearbeitung der Fehlbelegungsabgabe bei

  • LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 2005/97

    Eingruppierungsfestellungsklage einer Diplom-Sozialarbeiterin mit staatlicher

  • LAG Hessen, 27.02.1996 - 9 Sa 838/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Alten-Betreuung

  • LAG Köln, 20.05.2021 - 8 Sa 243/20

    Eingruppierung; TVöD -VKA; S 12 - S 15; interkultureller Dienst

  • LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 586/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin; Sozialarbeiterin in

  • LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 611/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe;

  • LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 1135/95

    Eingruppierung: Verwaltungs-Fachangestellter

  • LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 1827/94

    Eingruppierung der Sozialarbeit in sozial-psychiatrischer Beratungsstelle;

  • LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 1280/06

    Approbation; Diplom-Sozialpädagogin; Eingruppierung; Erziehungsberatungsstelle;

  • LAG Hessen, 27.11.2001 - 2 Sa 921/01

    Tarifliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hessen, 05.12.2000 - 9 Sa 478/00

    Eingruppierungsfeststellungsklage; Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung

  • LAG Hessen, 20.06.2000 - 9 Sa 1188/98

    Eingruppierung einer Dipl.-Geografin als technische Angestellte im Umweltamt

  • LAG Hessen, 27.06.2000 - 9 Sa 1800/98

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT; Begriff des Arbeitsvorgangs;

  • LAG Hessen, 24.08.1999 - 9 Sa 674/99

    Anspruch auf Feststellung von Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c der Anlage

  • LAG Hessen, 05.02.2003 - 2/1/2 Sa 1261/01

    Einstufung des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Rahmen des BAT

  • LAG Hessen, 29.11.2001 - 9 Sa 483/01

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hessen, 03.06.1997 - 9 Sa 1611/96

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe;

  • LAG Hessen, 13.05.1997 - 9 Sa 1966/96

    Eingruppierung eines technische Bühnenoberinspektors in BAT-Vergütungsgruppe;

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