Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,816
BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92 (https://dejure.org/1993,816)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 AZR 461/92 (https://dejure.org/1993,816)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 (https://dejure.org/1993,816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung einer teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin - Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Musikschullehrerin auf Gleichbehandlung mit übertariflich vergüteten Vollzeitbeschäftigten - Nichtigkeit der mit einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer getroffenen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 612 Abs. 2; EWG-Vertrag Art. 119; BeschFG 1985 Art. 1 § 2 Abs. 1; Musikschullehrer-Tarifvertrag vom 20.2.1987 VergGr. IVa
    Vergütung von Teilzeitbeschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 959 (Ls.)
  • NZA 1993, 1049
  • BB 1993, 1664
  • DB 1993, 2288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92
    Ein solcher Anspruch kann unter den Bedingungen des vorliegenden Falles nämlich nur dann in Betracht kommen, wenn diese Praxis der Beklagten - höhere Vergütung vollzeitbeschäftigter als vergleichbarer teilzeitbeschäftigter Musikschullehrer - erheblich mehr Frauen als Männer nachteilig trifft (vgl. Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 7; vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - EzA § 612 BGB Nr. 16, jeweils m.w.N.).

    Die Wahrung sozialer Besitzstände ist als sachlicher Grund zur Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung geeignet (Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 -, aaO, zu B II 4c aa der Gründe).

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92
    Fehlt es aber an der Vergleichbarkeit, so scheidet ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus; liegt ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor, so verstößt diese nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92
    Zwar ist im Regelfall die tarifliche Vergütung als übliche Vergütung anzusehen (BAGE 66, 76 = AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92
    Zwar ist im Regelfall die tarifliche Vergütung als übliche Vergütung anzusehen (BAGE 66, 76 = AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92
    Ein solcher Anspruch kann unter den Bedingungen des vorliegenden Falles nämlich nur dann in Betracht kommen, wenn diese Praxis der Beklagten - höhere Vergütung vollzeitbeschäftigter als vergleichbarer teilzeitbeschäftigter Musikschullehrer - erheblich mehr Frauen als Männer nachteilig trifft (vgl. Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 7; vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - EzA § 612 BGB Nr. 16, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    c) Die Wahrung sozialer Besitzstände ist als sachlicher Grund zur Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung von Arbeitnehmern anerkannt (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 28; 8. August 2000 - 9 AZR 517/99 - 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin

    Wird jedoch herkömmlicherweise ein übertarifliches Entgelt gezahlt, so bestimmt sich die übliche Vergütung hiernach (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung).

    Dabei kann es auf die möglicherweise geringe Zahl der vom Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht ankommen (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu III 2b der Gründe).

    Fehlt es aber an der Vergleichbarkeit, so scheidet ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus; liegt ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor, so verstößt diese nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu IV der Gründe; vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 517/99

    Urlaubsgeld: Gleichbehandlungsgebot im Konzern - Zeitungszusteller

    Die Wahrung eines arbeitsvertraglichen Besitzstandes kann als Grund für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen in Betracht kommen (BAG 25. August 1976 - 5 AZR 788/75 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 41 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 11; 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 28, zu B II der Gründe).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 620/93
    Wird jedoch herkömmlicherweise ein übertarifliches Entgelt gezahlt, so bestimmt sich die übliche Vergütung hiernach (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung).

    Dabei kann es auf die möglicherweise geringe Zahl der vom Arbeitgeber Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht ankommen (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu III 2 b der Gründe).

    Fehlt es aber an der Vergleichbarkeit, so scheidet ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus; liegt ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor, so verstößt diese nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu IV der Gründe; vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 621/93
    Wird jedoch herkömmlicherweise ein übertarifliches Entgelt gezahlt, so bestimmt sich die übliche Vergütung hiernach (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung).

    Dabei kann es auf die möglicherweise geringe Zahl der vom Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht ankommen (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu III 2 b der Gründe).

    Fehlt es aber an der Vergleichbarkeit, so scheidet ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus; liegt ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor, so verstößt diese nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu IV der Gründe; vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 413/00

    Teilzeitbeschäftigung; übliche Vergütung

    Verstößt eine vertragliche Vergütungsabrede gegen § 2 Abs. 1 BeschFG und ist sie deshalb gemäß § 134 BGB nichtig, hat der Arbeitnehmer nach § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung (vgl. Senat 19. August 1992 aaO; BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 28; Senat 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 39 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 37; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 338/95 - BAGE 84, 222; siehe hierzu auch MünchArbR/Schüren 2. Aufl. § 161 Rn. 91 und Mosler AR-Blattei SD 1560 (2002) Rn. 65, die den Anspruch direkt aus § 2 Abs. 1 BeschFG herleiten).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    111) S. dazu BAG 21.3.1984 (Fn. 98) (B.II.4.): "Zutreffend hat das Berufungsgericht ... auf die tariflich übliche Entlohnung zurückgegriffen"; 26.5.1993 - 4 AZR 461/92 - AP § 612 BGB Diskriminierung Nr. 2 (A.III.2 b); 14.6.1994 - 9 AZR 89/93 - NZA 1995, 178 (III.2.): "Anhaltspunkt ist die tariflich bestimmte Leistung, es sei denn, es würden sich Hinweise dafür finden, dass die übliche Vergütung geringer oder höher anzusetzen ist"; s. weit früher schon LAG Düsseldorf 23.8.1977 (Fn. 81), wonach als "üblicher" Lohn "in der Regel der für den räumlichen und fachlichen Bereich geltende tarifvertragliche Lohn" jedenfalls dann anzusehen sei, "wenn dieser für die überwiegende Anzahl der in Frage kommenden Arbeitsverhältnisse verbindlich" sei; im gleichen Sinne LAG Bremen 3.12.1992 (Fn. 72); ArbG Rheine 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413 (Ls.): "tariflich vorgesehene Vergütung"; ArbG Wesel 3.5.1995 (Fn. 72): "'übliche Vergütung' hier "mit dem Tariflohn identisch".
  • LAG Hessen, 19.11.1993 - 9 Sa 669/93

    Tarifliche Eingruppierung einer Sparkassenangestellten; Teilzeitbeschäftigte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 02.03.2001 - 11 Sa 1097/00

    Betriebsrente; Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten; Bremer Vulkan

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Niedersachsen, 11.05.1999 - 16a Sa 2078/98

    Anspruch einer studentischen Aushilfe als Kassiererin / Verkäuferin auf Zahlung

    An die Stelle der nichtigen Vergütungsvereinbarung trat als übliche Vergütung ( § 612 Abs. 2 BGB ) die anteilige Vergütung der Vollzeitkräfte (vgl. BAG, 26.05.1993, 4 AZR 461/92 , AP Nr. 2 zu § 612 BGB) - Diskriminierung .
  • LAG Düsseldorf, 23.02.1995 - 5 Sa 1794/94

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter, nicht examinierter Pflegehelferinnen

  • LAG Köln, 22.12.1993 - 2 Sa 831/93

    Teilzeitkraft; Vollzeit; Vergleichbarkeit; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Köln, 05.11.1993 - 13 (10) Sa 210/92

    Nichtige Vergütungsvereinbarung

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 471/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 420/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 417/00

    Übliche Vergütung - Verstoß gegen Beschäftigungsförderungsgesetz - Nichtigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 419/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 415/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 421/00

    Übliche Vergütung - Verstoß gegen Beschäftigungsförderungsgesetz - Nichtigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 418/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • LAG Köln, 02.03.2001 - 11 (12) Sa 1098/00

    Zulässigkeit einer Differenzierung zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und

  • LAG Köln, 16.04.1999 - 11 Sa 1465/98

    Verstoß der Verminderung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 414/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • LAG Köln, 05.11.1993 - 13 Sa 503/92

    Übliche Vergütung; Arbeitszeit; Teilzeit; Vollzeit; Vergütung; Nichtig;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht